Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1927


Aus der Wirtschaftsgeschichte eines lauenburgischen Dorfes.

Von DR. JOHANN FOLKERS zu Rostock.

Wir blättern ein wenig in einem Buche, das uns näher angeht, als der Titel vermuten läßt. Es heißt: "Von der Gemeinheits-Aufhebung und Verkoppelung in den Churbraunschweig-Lüneburgischen" und ist zu Göttingen im Verlag der Witwe Vandenhoek 1784 gedruckt. Der Verfasser aber, der sich in seiner Widmung an "Königlich Grosbrittannische zur Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgischen Cammer hochverordnete Herren Cammerpräsident, Geheimteräthe, Geheimtecammerräthe und Cammerräthe, Hoch- und Hochwohlgebohrene, Gnädige und Hochgebietende Herren" wendet, ist "Eurer Exzellenzen und Hochwohlgebohrnen Gnaden unterthänigster Diener Johann
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*) Zu vergleichen S. 114 ff. in denselben "Beiträgen zur Bauernhausforschung in Mecklenburg". Das Doberaner Dreieck zeigt besonders günstige Vorbedingungen für die Aufhellung der Einwanderungsfrage und ist daher ein besonders lehrreicher Fall dieses Forschungsgebietes.

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Friedrich Meyer". Man sieht, es war nicht so einfach, jedermann den richtigen und gebührenden Titel zu geben. Der Verfasser ist uns oben schon begegnet, es ist jener Landmesser, der 1777 die Karte von Hamwarde oder, wie er als gebildeter Mann schreiben zu müssen glaubt, Johannwarde gezeichnet und die Verkoppellung der Feldmark dieses Dorfes durchgeführt hat. Daß er diese Arbeit als Beispiel in seinem Buche genau darstellt, macht uns dieses Buch so wertvoll. Also eine lauenburgische Verkoppelung von sachkundigster Seite, von dem leitenden Beamten selber dargestellt! Zunächst berichtet er über die Vorgeschichte des Dorfes Hamwarde, was er "theils aus alten Urkunden, theils aber aus den dermalen Verhandelten Akten extrahirt" hat. "In den ältesten Zeiten" - das Zehntregister hat er nicht gekannt - "bestand das Dorf Johannwarde, außer dem Prediger, Wittwenthum und Küster, in 16 Einwohnern, die sämtlich herrschaftliche Unterthanen waren, als

aus 9 Vollhufenern
aus 4 Halbhufenern und
ans 3 Köthnern.

Im Jahre 1600 befanden sich, nach einer authentischen Urkunde, in demselben 9 wüste, als 6 Voll- und 3 Halbhufen, 1724 und 1725, da die ganze Feldmark vermessen wurde,

5 Vollhufener mit Einschluß des Bauervoigts
5 wüste Hufen
2 halbe Hufen
3 Köthner
1 Brinksitzer
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also 16 herrschaftliche Stellen, als 11 bebauete und 5 wüste, auch

3 Kirchen-Brinksitzer
1 Prediger, der eine Hufe Land hat,
1 Wittwenthum
l Küster
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Summa 22 Stellen, als 17 bebauete uud 5 wüste."

Das ergibt beide Male, da die Kleinstellenbesitzer ihr Land außerhalb der Hufenregelung besitzen, mit Einrechnung des Predigers 12 "Vollhufener", auf die, wie oben berechnet, je 1 1/2 der 18 im Zehntenregister von 1230 aufgeführten, als Flächenmaß aufzufassenden zehntpflichtigen Hufen entfallen. Die erst spät auftretenden 4 Brinksitzer stellen den jüngsten Zuwachs an Grundbesitzern dar und verdanken ihre Existenz wohl erst der "Peuplierungspolitik" der Zeit des absoluten Fürstentums, deren Grundidee der König Friedrich Wilhelm I. von Preußen auf die klassische Formel brachte: "Menschen achte vor den größten Reichtum". Auf Grund dieser Idee spielt ja auch bei der Gemeinheitsteilung die Ansetzung neuer Anbauer eine große Rolle. "Besonders hat man dasjenige Gemeindeland, welches, unmittelbar am Dorfe oder im Dorfe selbst gelegen, dem Vieh und in der Pflug- und Erntezeit den Gespannen als Sammelplatz und als Nachtkoppel diente, zur Anlegung kleiner Stellen seit jener Zeit benutzt. Man nennt diesen Teil der Allmende in ganz Niedersachsen

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BRINK, die darauf angesiedelten Leute BRINKSITZER, eine Bezeichnung, die in Lauenburg und im südlichen Holstein bis in das Amt Reinbek und bis Winterhude bei Hamburg vorkommt. Im übrigen Holstein gibt es keine Brinksitzer," schreibt Max Sering. Die Bezeichnung ist also, wie das Meierrecht, Einfuhrware aus dem Hannöverschen.

Wir knüpfen wieder bei Johann Friedrich Meyer an die zuletzt wörtlich angeführte Darlegung der Zustände von Hamwarde vor der Verkoppelung an: "Nach dem damaligen Vermessungsregister betrug das Ackerland incl. desjenigen, so mit Holz bewachsen war, ferner die Garten- und Wiesen-Länderey im Durchschnitt:

a) für jeden Vollhufener 183 Morgen
b) für jeden Halbhufner 97 Morgen.

Der Bauervoigt besaß 276 Morgen und die Prediger-Hufe enthielt 162 Morgen.

1758 veränderte sich dieser Zustand des Dorfes, indem die damaligen Einwohner gegen gewisse Ländereyen von den 5 wüsten Hufen und einigen Wiesenwachs in der Marsch 401 Morgen - Ruten und unter diesen vorzüglich die bewachsenen Ländereyen zur Forst abtraten. Dadurch wurden sowohl die Vollhufener als Halbhufener im Ackerlande um ein merkliches kleiner. Der eigentliche Abgang wollte sich zwar aus den vorhandenen Akten nicht völlig ergeben. Indessen wurde wahrscheinlich, daß die Vollhufen jede ohngefehr [sic!] 20 Morgen mehr abgetreten als wieder erhalten hatten, und so die Halbhufener nach Verhältnis. Wenn die Herrschaft vormals für 5 wüste Hufen intereßirt (am Dorfe beteiligt) gewesen war, die nach dem obigen Vermessungsregister überall nur 725 Morgen enthalten hatten; so blieben nach dem Abzug der zur Forst gezogenen 401 Morgen nicht völlig 2 1/2 Hufen übrig, wovon bald hernach eine zween Köthnern erblich eingethan wurde. Es bestand also zur Zeit der Verkoppelung die Dorfschaft aus

5 bebaueten Vollhufen incl. des Bauervoigts
1 1/2 wüsten Vollhufen "
4 bebaueten Halbhufen
3 bebaueten Köthnern
1 bebaueten Brinksitzer
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also aus 13 herrschaftlichen Stellen und 1 1/2 wüsten Hufen und ferner:
aus dem Predigen der 1 Hufe hat
aus dem Küster, welcher etwa 13 1/2 Morgen besaß

aus dem Wittwenthumn / aus den 3 Kirchenbrinksitzern, die ohngefehr 7 1/2 Morgen in Besitz hatten.

Der Acker war seit undenklichen Zeiten in 7 Schlägen abgetheilt. Diese bestanden aus vielen theils sehr schmalen Ackerstücken. Vergeblich hatte man durch gewisse Beyschläge die Größe jener Schläge gleich zu machen gesucht. Daher war der Flächenraum, den viele einzelne im Gemenge liegende Stücke ausmachten, in einigen Schlägen merklich größer als in anderen. Fünf Schläge wurden jährlich gesäet und 2 geweidet. Statt der Braach, die man bei dem dasigen
 

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leichten Boden für überflüßig erachtete, wurde Buchweitzen, darauf 2mal Rocken und dann 2mal Hafer gesäet."

Trotz der angeblich "undenklichen Zeiten" macht diese Wirtschaftsweise keinen sehr altertümlichen Eindruck. Sie stellt vielmehr eine Art der Feldgraswirtschaft - Abwechselung von Pflugbau und Grasnutzung - auf ziemlich entwickelter Stufe dar, vermutlich entstanden durch Einschiebungen in den mit Dreeschweide abwechselnden ewigen Roggenbau, wie Georg Hanssen dies für Nordhannover beschreibt: "Andere Früchte, namentlich Hafer und Buchweizen, früher nur auf Nebenländereien in geringem Umfange zu eigenem Bedarf gebaut, sind später ab und zu in die Roggensaaten eingeschoben worden".

"Obgleich sowohl im Acker- als Wiesen-Lande", fährt Meyer in seiner Darstellung von Hamwarde fort, "die Besitzungen der Einwohner ein und eben derselben Classe sehr verschieden waren, so hatte doch dieses keinen Einfluß auf die gemeine Hütung. Vielmehr war diese willkührlich und auf keine gewisse Stückzahl eingeschränkt. Mit der Schaaftrift des benachbarten landesherrlichen Vorwerkes Grünhof durften wöchentlich 2 Tage die Dreischschläge und Heide oder Wildfurchen des Dorfes, resp. etwa 400 Morgen gross, behütet werden. Mehrere Aufhütungen fanden auf dieser Feldmark nicht statt. Außer jener commnuen Dreischweide hatte das Dorf von dem Forstgrunde AD 401 Morgen 73 R 2/3, also PPTR. (ungefähr) 268 Morgen zu behüten. Noch betrug die Schaaf-, Schweine- und Gänseweide so grössesten Theils heidwüchsig war, 490 Morgen.

Der Zustand des Dorfs befand sich zu der Zeit, als die Verkoppelung daselbst ihren Anfang nahm, in einer sehr schlimmen Lage. Verschiedene Höfe droheten wüste zu werden, und bey diesen Umständen durfte man auf keine Vermehrung der Einwohner denken, weil dadurch das bisherige Eigenthum der jetzigen Wirthe norh mehr vermindert worden wäre."

"Wüste" heißt natürlich NICHT "unbestellt", sondern "mit keiner Bauernfamilie besetzt". Der Verkoppelungsbeamte ging nun ans Werk. Die Landesherrschaft vereinbarte mit den Dorfinsassen, daß "aus den Resten der 5 wüsten Hufen ein Köthner zum Vollhufener und 5 Köthner sammt 1 Brinksitzer. wovon 3 bisher blos von der Kirche abgehangen hatten, mit Land begabet werden sollten, indem sie bis dahin blos mit einiger Garten-Länderey versehen waren." Die Hufen bezw. Halbhufen usw. sollten "egalisiert", d. h. innerhalb ihrer Gruppe gleich groß gemacht werden. Da die Menge der Wiesen zu gering schien, so sollten die Hamwarder Bauern 39 3/4 Morgen herrschaftlichen Marschwiesenlandes gegen 346 Morgen 69 R. zur Forst abzutretendes Heideland eintauschen. Dieses herrschaftliche Marschwiesenlaud lag im Herrenhagen jenseits der Elbe, wo die Hamwarder Bauern bereits wie im Herren-Land einschließlich des Gercken-Hagens jenseits der Elbe Wiesenland besessen hatten. Die Abschätzung aller Ländereien - beim Ackerlande nach sechs Klassen - wurde sechs zu diesem Geschäfte vereidigten Hauswirten, die von den Hamwarder Einwohnern gewählt waren, übertragen, und "nach geschehener Claßifikation und Boniti-
 

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rung" der Hauptverteilungsplan entworfen. Die Landesherrschaft erklärte sich zur Rückgabe von 45 1/2 Morgen der 1758 abgetretenen Ländereien aus der Forst bereit. Es handelt sich hierbei um "Wiesenplätze in der Forst."

Das Endergebnis des ganzen, höchst mühsamen Auseinandersetzungsgeschäftes war dann schließlich folgendes:

Als größter Grundbesitzer erscheint der Bauervogt Johann Christoph Kien, der als Anderthalbhufner zählt, mit 265 Morgen 24 R., darunter 182 Morgen Acker, 52 Morgen 84 R. Wiesen und Kleekoppeln und 25 Morgen Buschkoppeln. Die fünf Vollhufen schwanken zwischen 152 Morgen 45 R. und 164 Morgen 25 R., darunter je 112 Morgen Acker und 15 Morgen Buschkoppeln. Der Prediger soll 142 Morgen 75 R. bekommen. Die Größe der 4 Halbhufen beträgt 95 Morgen 51 R. bis 100 Morgen 20 R., darunter 70 Morgen Acker und 10 Morgen Buschkoppeln. Die stärksten Unterschiede treten also beim Wiesenlande wegen dessen sehr verschiedener Güte und Ertragsfähigkeit zu Tage. An Ackerland erhalten die 5 "Köthner" je 30 Morgen, der Küster 15, Brinksitzer und Prediger-Witwe je 12 Morgen. Insgesamt haben daher die "Köthner" 43 Morgen 17 R. bis 45 Morgen Land. Der kleinste Grundbesitzer ist der Brinksitzer mit nur 14 Morgen (12 Morgen Acker, 2 Morgen Garten und Hofraum, aber weder Wiese noch Buschkoppeln). Das Schlußergebnis ist im allgemeinen etwas (bis zu einigen Morgen) höher, weil noch "Wege und Stege, Sölle und unbrauchbare Plätze mit hineingerechnet wurden, so daß z. B. der Bauervoigt Kien schließlich 268 Morgen 112 Ruten angerechnet bekam.

Unverteilt blieben schließlich 254 Morgen Schafweide und 60 Morgen Schweine- und Gänseweide.

Eine Umwälzung der Schlagordnung, der Bewirtschaftungsweise des Landes war in Hamwarde mit der Verkoppelung NICHT verbunden. "Die Ortsumstände vereinigten sich mit dem Wunsch der Einwohner für die Beybehaltung der 7schlägigen Wirtschaft. Nur suchte man die Anzahl der Saaten von 5 auf 4 herabzusetzen. Die Einwohner wollten sich aber vor der Hand, wie sehr man" [sic!] (dieser "man" war offenbar die Regierung durch den Mund ihres Vertreters Johann Friedrich Meyer) "auch sie zu versichern sich bemühete, daß der Acker bey 5 Saaten übermäßig ausgepofert werde, nicht dazu verstehen. Es gereichte bey dieser verkannten Rathgebung zu einiger Tröstung, daß, wie gesagt, die Außenweide den Mangel und die Unergiebigkeit der erschöpften Dreisch ersetzte, und man konnte es also, ohne die Zerrüttung des Ganzen zu besorgen, der Zukunft überlassen, ob und wie bald man die Saaten um 1 Jahr abkürzen werde."

Wenigstens suchte der Regierungsvertreter die Bauern zu veranlassen, den Anban von Klee für die damals eben in der Einführung begriffene und als höchstes Ideal landwirtschaftlicher Weisheit geltende Sommer-Stallfütterung des Milchviehs aufzunehmen. "Es brauchte daselbst nicht der Anlage neuer Klee-Koppeln, indem jeder Vollhufener beym Hause schon eine Koppel im Durchschnitt von 12 Morgen besaß. Diese sind zu dieser Absicht vorzüglich geschickt

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und gesegnet wird die Zeit seyn, wo man von solchen die absichtsmäßige Anwendung machet."

Nicht umsonst hat eben damals der deutsche Kaiser Joseph II. den Gutsbesitzer Joh. Chr. Schubart zu Würchwitz bei Zeitz wegen seiner Verdienste um die Ausbreitung des Kleebaus unter Verleihung des Namens "Edler von dem Kleefelde" in den Adelsstand erhoben.

Auf die bevölkerungspolitischen Ideen des 18. Jahrhunderts wurde oben schon hingewiesen, auch auf die Bestrebungen der damaligen Regierungen, durch "Niederlegung" d. h. Parzellierung von Domänen (Vorwerken) Kleingrundbesitz zu schaffen, wofür das Beispiel von Fahrendorf herangezogen wurde. Im Amte Schwarzenbek sind in dieser Zeit sämtliche Vorwerke aufgeteilt worden. Solche Neuschaffung bäuerlichen Besitzes hat damals in ganz Schleswig-Holstein erheblichen Umfang erreicht.

Daß der Hebung der Volkszahl durch Siedlung vom staatspolitischen Gesichtspunkt eine große Bedeutung beizumessen sei, hält auch Johann Friedrich Meyer für nötig ausdrücklich zu betonen: "Die Volksmenge durch Neubauer zu vermehren, ist ein für das herrschaftliche Interesse zu wichtiger Gegenstand, als daß man bey Verkoppelungen darauf nicht besondere Rücksicht zu nehmen hätte. Nur muß es an Raum nicht fehlen, damit die neuen Anbauer den alten Einwohnern nicht zur Last werden und einer den anderen nicht ruiniere."

Das ist - in der Sprache jener Zeit ausgedrückt - das Bekenntnis zum Grundgedanken der inneren Kolounisation, die eben damals in Friedrich dem Großen den größten Praktiker bis auf den heutigen Tag hatte, die aber auch für uns Heutige nicht minder zeitgemäß ist, weil wir nur durch Seßhaftmachung und Verwurzelung im Hemratboden den Bestand unseres Landvolkes als die unersetzliche Reserve an Volkskraft erhalten können, deren wir bedürfen, um nicht durch den rasend schnellen Kräfteverbrauch des Lebens in unseren großen Städten dem Raubbau an der deutschen Volkskraft und damit dem Untergang unseres Volkstums und unserer Kultur zu verfallen!

"Nun haben sie sich Götter gemacht aus dem Wachsen der Stadt und aus der Ausbreitung des Handels. DIE Götter aber fressen die Menschen, nachdem sie sie um- und umgetrieben haben in wahnsinniger Hast, und lachen des Volkes, das vergaß zu fragen, wie man breitschulterige helläugige Männer schafft und hochgewachsene Frauen mit breiten Hüften und rotbäckige Kinder." Ein Hamburger hat das geschrieben, Hermann Popert im "Helmut Harringa". Es klingt anders als die dürren Worte des wackeren Landmessers Johann Friedrich Meyer im steifen Amtsdeutsch des 18. Jahrhunderts, dem die Gefahren der Verstädterung auch nicht so vor Augen stehen konnten wie dem Hamburger Richter unserer Zeit. Aber für die Verwirklichung des Zieles: Verwurzelung des Volkes im Heimatboden hat das vielgeschmähte 18. Jahrhundert unvergleichlich viel mehr geleistet als die fünf Vierteljahrhunderte seitdem.


 

 

 


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