Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1928


[Miszelle]

Aus alter und neuer Zeit


 

Pocken-Impfung vor hundert Jahren. Im Jahre 1803 hatte die kurfürstliche Regierung in Hannover die Schutzpocken-impfung im Herzogtum Lauenburg unter staatliche Aussicht gestellt, und im Jahre 1814 hatte sie die Verordnung erlassen, "daß kein Kind, männlichen oder weiblichen Geschlechts, in eine Schule aufgenommen werden sollte, wenn die Eltern nicht bescheinigen konnten, daß dasselbe bereits die natürlichen Blattern gehabt habe oder VACCINIRET (d. h. geimpft) sei." Trotzdem konnte man die Leute nur sehr schwer dahin bringen, ihre Kinder impfen zu lassen, besonders wohl deshalb, weil der Distriktsimpfarzt für jede Impfung 12 Schilling von den Eltern einzog. Die meisten Schwierigkeiten ergaben sich begreiflicher Weise in den Landgemeinden. Von ihnen gibt ein BERICHT DES BAUERNVOGTS

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VON NIENDORF A. D. ST. ein sehr anschauliches Bild. Darin heißt es zunächst in den Bemerkungen, die auf der Impfliste den einzelnen Namen beigefügt sind: "Der Herr Hollender Seesten und Frantz Heinrich Schmidt sind gewillt, ihre Kinder jetzt die Schutzblattern ein Missen zu lassen. Der Tagelöner Jüsso. Und Gausmann und Stamer. Und Funck meinen, wenn es mann nicht so viell koste, das sie es nicht Bezahlen können. und jetzt, meinen sie, wer es nicht Gut. Den auf den Früjahr wer es Besser. Der Tagelöner Sternhagen ist nicht im Stande, jetzt seine Kinder die Blattern ein Missen zu lassen. er Meinte, wenn sie ihm Borgen wolten, das er es beim Kleinen bezahlen könte." Dann gibt der Bauernvogt der Regierung in einer allgemeinen Schlußbemerkung folgenden freundschaftlichen Rat: "Lieber Herr Sponagel, den einen ist es zu Kalt. Denn andern zu Jung. Denn sie Schieben es alle Biß auf denn Frühjahr. Ich halte es für Beste, wenn sie jetzt die Blattern haben sollen und müssen sie einen Befehlt Schiecken, daß es One Einwand Geschehen soll. Gericht Niendorff an der Stecknitz den 29. Januar 1823. Bauervoigt J. H. Benthien."

 


 

 

 

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