Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1931


Zur Karte der alten Siedelungsformen im Kreise Herzogtum Lauenburg.

Von Professor DR. JOHANN ULRICH FOLKERS.
 

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist für die Siedelungsforschung ein besonders anziehendes Gebiet, einmal weil er ein Übergangsgebiet zwischen dem deutschen Mutterlande des Westens und dem deutschen Koloniallande des hohen Mittelalters im Osten darstellt, dann aber auch deshalb, weil er besonders reich an siedelungsgeschichtlichen Quellen ist. Da haben wir unmittelbar NACH dem entscheidenden Wendepunkte der lauenburgischen Siedelungsgeschichte, der deutschrechtlichen Kolonisation des 12. und 13. Jahrhunderts, das berühmte Zehntenlehnsregister des Ratzeburer Bischofs von 1230 - und eine nicht minder unschätzbare Quelle an dem reichhaltigen Flurkartenmaterial des 18. Jahrhunderts, unmittelbar VOR dem zweitwichtigsten Wendepunkte, der Auflösung der alten Flurverfassung, die wiederum eine weitgehende Zersetzung der alten Dorfformen nach sich zog. Für diese große Umbildung der Landwirtschaft wie des Landschaftsbildes, in das z. B. erst damals durch die Verkoppelung ein heute so bezeichnender Zug wie die Knicks hineingekommen ist, diente das Herzogtum Lauenburg gewissermaßen als Versuchsfeld für das Kurfürstentum Hannover, zu dem Lauenburg damals gehörte. Als Vorarbeiten für die Verkoppelung wurden seit etwa 1745 in den landesherrschaftlichen Ämtern die Flurkarten aufgenommen, deren heute fast lückenlos in den Archiven von Ratzeburg und Kiel vorhandener Bestand die ergiebigste Quelle für den Siedelungsforscher abgibt. Keines der Nachbarländer hat so schönes und vollständiges Flurkartenmaterial wie das Herzogtum Lauenburg aufzuweisen - nur die alten adligen Gerichte fallen im wesentlichen aus, da ihre Flurkarten größtenteils nicht an die öffentlichen Archive abgegeben worden sind. Ich habe auf dieses Quellenmaterial schon mehrfach bei Veröffentlichungen zurückgcgriffen und Proben daraus in Abbildungen

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wiedergegeben, insbesondere in meinem Buche "Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg" (Lauenburgischer Heimatverlag, Ratzeburg 1928, zuerst in Aufsatzform in dieser Zeitschrift erschienen) und dann in meinem Aufsatz "Zur Frage nach Ausdehnung und Verbleib der slawischen Bevölkerung von Holstein und Lauenburg" im 58. Bande der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (Kiel 1928). So erschien es verlockend, eine Karte der Siedelungsformen des 18. Jahrhunderts nach den Flurkarten zu entwerfen, zumal da mehrere Bearbeiter siedelungsgeschichtlicher Probleme offenbar dadurch zu schiefer oder unrichtiger Auffassung der Dinge gekommen sind, daß sie sich auf moderne Meßtischblätter verließen und aus solchen die ursprünglichen Siedelungsformen glaubten ablesen zu können.

Das Siedelungsbild des 18. Jahrhunderts, das noch auf der unzerstörten alten Fluverfassung [sic!], der Gemenglage, beruht, hat zweifellos eben wegen des konservierenden Charakters dieser zu grundstürzenden Neuerungen gar nicht fähigen Flurverfassung des Mittelalters hochaltertümliche Züge bewahrt. Das tritt auf der Siedelungskarte besonders deutlich in dem starken Vorwiegen mehr oder minder geschlossener, bauchiger Dorfformen von regelmäßiger Anlage in die Erscheinung. Diese Dorfanlagen sind auf eine Wirtschaftsweise zugeschnitten, die schon seit dem späteren Mittelalter nicht mehr bestand: vorwiegende Viehwirtschaft mit dauerndem Weidegang ohne Stallhaltung. Das Vieh lagert bei Nacht oder schlechtem Wetter auf dem Dorfanger um die Tränke und die Gehöfte umschließen diese Nachtkoppel als Schutz gegen vier- und zweibeinige Räuber und Viehdiebe. Diese ganze Lage war schon gar nicht lange nach Durchführung der deutschrechtlichen Siedelung durch das Vorwiegen des Ackerbaues, der bessere Wegeverbindnng mit dem Ackerlande nötig machte, die Aufstallung des Viehes und die gestiegene Sicherheit vor Mensch und Tier im Grunde veraltet, aber die einmal entstandenen Dorflagen erhielten sich kraft des Trägheitsgesetzes infolge der Unbeweglichkeit der alten Flurverfassung bis zu deren Auflösung. Nur geringe Veränderungen waren möglich, insbesondere erzwang das Interesse der Ackerwirtschaft vielfach die Durchbrechung des früher zum Schutze eng geschlossenen Ringes der Gehöfte durch neu angelegte Feldwege. Es zeugt für den ungeheuer stark konservierenden Charakter der alten Flurverfassung und der alten markgenossenschaftlichen Dorforganisation, daß die Siedelungskarte des 18. Jahrhunderts bei vielen Dörfern noch nicht einmal diese Durchbrechung zeigt. Schon diese Erwägung zeigt, daß namentlich die geschlossenen Rundlinge urtümliche Dorfformen sein müssen, an denen noch kein Hauch modernen Wirtschaftsgeistes zu verspüren ist.
 

Greifen wir einmal ein besonders interessantes Beispiel heraus:

DAS DORF HORNBEK.
 

Magister Adam von Bremen hat ums Jahr 1070 in seine Hamburgische Kirchengeschichte (Buch 2, Kap. 18) eine wahrscheinlich sehr viel ältere Beschreibung des LIMES SAXONIAE aufgenommen, der quer durch das Herzogtum Lauenburg verlaufend die politischen Herrschafts-


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gebiete der Franken und der unabhängigen Slawen im 9. Jahrhundert von einander schied und zu Adams Zeiten längst nicht mehr bestand. Der LIMES ging durch slawisch besiedeltes Gebiet, wie die von Adam genannten Ortsnamen im Zuge des LIMES überwiegend slawisches Gepräge tragen: "Der Text nennt mehr slawische als deutsche Stationen. Ja, er führt uns die Slawen sogar leibhaftig vor. Die Mescenreiza [Schnakenbek] kann er nur so bezeichnen, wie sie die Slawen nennen (QUEM SCLAVI MESCENREIZA VOCANT). Dann müssen sie auch selbst dagewesen sein. Es war slawisches Land, durch das der Limes führte. Im Süden umfaßte er das Hauptgebiet der TERRA SADELBENDE, im Norden das ganze Schwentinefeld. Auf der Zwischenstrecke durchschnitt er quer die slawischen Gaue Polabien und Dargun ... Wir stehen vor dem Bilde, daß wir eine deutsche Grenze durch slawisches Gebiet gezogen sehen", schreibt Hermann HOFMEISTER in seiner gründlichen Behandlung des LIMES SAXONIAE (Zeitschr. der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, 56. Band, Kiel 1926, S. 152/153). Inmitten der slawischen Namen erscheint nun als Festpunkt im Zuge des Limes der Name HORCHENBICI, dessen Übereinstimmung mit dem heutigen Hornbek (im Ratzeburger Zehntenlehnsregister um 1230 HORGENBEKE) sprachlich wie topographisch außer allem Zweifel steht. Freilich ist hier das Verhältnis des z:k zu klären, denn Adam muß die Silbe -bici = -bizi gesprochen haben. Der Bach heißt aber altsächsisch BEKI. Daß hier die germanische Grundbedeutung "Bach" vorausgesetzt werden müsse, betonte nach LAPPENBERG und RÜBEL der Oldesloer Realschuldirektor BANGERT: "HORCHENBICI ist ohne Zweifel ursprünglich der Name des bei dem Dorfe Hornbek vorbeifließenden Baches, der jetzt nur Mühlenbach genannt wird. Der sächsische k-Laut des Grundwortes scheint zur Frankenzeit dem friesischen Einflüsse zugeschriebenen Zetazismus unterlegen zu sein, ist aber später in dem Namen wieder hervorgetreten." (Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover 1904, S. 13.) Es ist freilich unerklärlich, woher in dieser Zeit lange VOR dem Einsetzen der Ostlandwanderung friesischer Spracheinfluß in die damals slawische Stecknitz-Gegend gekommen sein sollte, aber die Bedeutung der Namensendung -BICI ist auch für einen Sprachforscher vom Range des Göttinger Germanisten Edward SCHRÖDER unbedingt gesichert: "Die Zeitgenossen hatten ein unvergleichlich lebhafteres Gefühl dafür, daß -BICI zunächst nur einen Bach bedeute, viel schärfer, als wenn wir heute von Hornbach reden, wo wir gleich fragen: Bach oder Dorf? Wäre das Dorf gemeint, so stände ein Zusatz dabei. IN HORCHENBICI bedeutet: "in das Flußbett der Hornbek" (bei HOFMEISTER S. 99). Der bei niederdeutschen Orts- und Flurnamen beiderseits der Elbe nicht seltene Übergang von k zu z (Zetazismus) ist in seinem Wesen und seinen Zusammenhängen noch nicht genügend geklärt. Vielleicht liegt gerade hier Analogiebildung durch den Einfluß der slawischen Sprache vor, in der dieser Übergang gerade vor i einzutreten pflegt. An dem NICHTSLAWISCHEN, also GERMANISCHEN CHARAKTER DES NAMENS HORCHENBICI scheint jedenfalls kein Zweifel zu sein. Auch Professor Conrad BORCH-

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LING-Hamburg weist darauf hin, daß der sogenannte Zetazismus auf echt niederdeutschem Boden keine Seltenheit sei, so in den Ortsnamen Celle (Kielln), Zeven (Kievina), Sarstedt (Kerstidi); zu vergleichen ist auch die Zusammengehörigkeit "Säwer": Käfer. Danach scheint also gesichert, daß die Hornbeker Mühlenbek in slawischer Zeit ihren germanischen Namen bewahrt hatte. Wie konnte das geschehen? Die unscheinbare Hornbeker Mühlenbek ist kein Gewässer, dessen Name den Slawen durch den allgemeinen Handelsverkehr von Hörensagen bekannt sein konnte wie Havel und Oder, als sie ins größtenteils geräumte germanische Ostland einrückten. Den Namen Hornbek müssen die Slawen von zurückgebliebenen germanischen Resten erfahren haben, und diese Überlieferer des Namens müssen irgend ein Interesse gerade an diesem Bache gehabt haben. Wo sollen wir diese zurückgebliebenen Germanen, von denen die Slawen den Namen "Hornbek" übernahmen, suchen, wenn nicht im Dorfe Hornbek selbst? DAS DORF HORNBEK MUSZ ALSO IN GERMANISCHER ZEIT SCHON BESTANDEN HABEN. Ob seine germanischen Gründer Sachsen waren, deren Gebiet vor der Niederlage von Suentana im Jahre 798 und der Verleihung sächsischer Grenzgebiete an die Obotriten durch Karl den Großen so weit nach Osten gereicht haben mag, oder Langobarden oder etwa die von Tacitus erwähnten Reudigner oder Leute aus einer noch anderen germanischen Völkerschaft, das können wir freilich nicht sagen.

Das Studium der Flurkarte bestätigt den altertümlichen Charakter des Dorfes Hornbek. Das Kieler Staatsarchiv besitzt je eine Flurkarte vor und nach der Verkoppelung:


1) CARTE VON DER FELD MARCK DES DORFES
HORNEBEK
DASELBST
AUF KÖNIGLICHER CAMMER HOHEN VERORDNUNG
AUFGENOMMEN UND ENTWORFEN IN DEM JAHRE 1783
DURCH F. C. DE BENOIT, CAPITAINE IM INGENIEUR CORPS.

2) CARTE
VON DER FELDMARCK DES DORFES
HORNEBEK
DASELBST
NACH DER VERKOPPELUNG IN DEM JAHRE 1783
DURCH F. C. DE BENOIT, INGENIEUR MAJOR.
 

Die Gebäude stimmen auf beiden Karten im Dorfe nach Grundriß, Zahl und Lage genau überein. Außerhalb des Dorfes ist 1793 das neue Schmiedegehöft i vorhanden, und das Wohnhaus des Müllergehöftes k, 1783 offenbar noch ein Niedersachsenhaus, ist von der Südseite auf die Nordseite der Mühlenbek verlegt. Der Grundriß des Dorfes und seine Lage zu den Verkehrswegen erscheint vor und nach der Verkoppelung völlig gleichartig. Der Rundlingscharakter oder, wenn man will, Sackgassencharakter von Hornbek ist nach 1793 völlig deutlich. Die Besetzung der Gehöfte ist:
 

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Das Zehntenlehnsregister gibt als Hufenzahl von HORGENBEKE um 1230 acht Hufen an. Das bedeutet NICHT etwa, daß damals auch acht Hufnerstellen vorhanden gewesen sein müßten. Die Hufe im damaligen Sinne war keine Wirtschaftseinheit, sondern eine Steuereinheit. Wieviel Hufen in einer Hand vereinigt waren, können wir nicht wissen. Da in dem Register der Flurkarte von 1783 die "Köter" sicher spätere Zutat sind, so würde die Zahl von acht Hufen herauskommen, wenn die  "VOLLHÜFENER" ursprünglich DOPPELhüfener wären - wie dies sonst vielfach zutrifft - und die "HALBhüfener" ursprünglich EINhüfener. Das ergäbe die Aufrechnung 3 x 2 + 2 x 1 = 8 Hufen. Im Jahre 1793 sind daraus einfach fünf "Hüfener" und vier "Köthner" geworden, und die "Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg" von SCHRÖDER-BIERNATZKI (I. Band, Oldenburg i. H. 1855, S. 542) führt fünf VOLLhufen und vier Kathen in Hornbek auf. Man sieht, wie schwankend der Begriff der Vollhufe ist! Auch hier hat die Verkoppelung das alte Bild zerstört. Schon unter dem 14. März 1770 hatten die Halbhufner und Köthner zu Breitenfelde, Alt-Mölln und Hornbek ein Gesuch an die Kurfürstlich Hannoversche Kammer "wegen ihnen fehlenden PROPORTIONIRLICHEN Landes" eingereicht und um "EGALISIRUNG" der Ländereien gebeten: "Dasjenige also, was einem Jeden unter uns fehlet, Besitzen die Großen und Vollhuefener zu viel, und die Erfahrung lehret es allzu sehr, daß diese den Überfluß ihres Landes vermieten, und würckliche Dienste von andern Bekümmerten fordern" (Akten des Kieler Staatsarchivs). Begründet wird das Verlangen nach neuer und gleicher Landverteilung mit der Gleichheit der Abgaben (PRAESTANDA).
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*) Die Schleusenmeisterei liegt weitab vom Dorfe an der Stecknitz südlich der Einmündung der Mühlenbek.
 

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Die Verkoppelungsakte der Gemeinde Hornbek im Landesarchiv zu Ratzeburg enthält folgende Tabelle:
 

Besitzungen
vor der Verkoppelung

Tabelle von den gegenwärtigen und zukünftigen
Besitzungen
 

Besitzungen
nach der
Verkoppelung
Morgen
Ruten
 
  Morgen Ruten
         
369 60 Der Hufener und B.-Voigt Jochen Werner Hagemann 311 -
402 15 Der Hufener Hans Jochim Baars 311 -
402 43 Der Hufener Jochim Diestel 311 -
261 116 Der Hufener Jochim Hinr. Flint 311 -
262 73 Der Hufener Hans Mich. Ehlers 311 -
6 56 Der Köthner Johann Dan. Wischer 42 -
2 108 Der Köthner Christoph Hartkopf 42 -
2 70 Der Köthner Jochim Hinr. Bolt 42 -
- - Die bisherige Schmiede 42 -
15 85 Der Erben Zinßmüller Hennings 47 79
1 93 Der Schleusenmeister Schulze 1 93
- - Dem Bauern-Voigt zur Dienstkoppel 12 -
- - Zur Ausfütterung des Bollen 16 -
7 82 Dem Dorf-Hirten 6 -
304 88 Gemeinschaftliche Pertinentien 233 118
6 63 An auswärtige Grundstücke 6 63
         
2064 113

Summa

2046 113


Die Hornbeker Flurkarte von 1783 zeigt einen höchst altertümlichen Zustand. Zunächst fällt die Lage des Dorfes am äußersten nördlichen Rande der Feldmark aus. Das ist für eine wesentlich ackerbautreibende Dorfschaft sicherlich eine recht unbequeme und unzweckmäßige Anlage, die unnötig weite Wege schafft. Die deutschen Kolonisten des Mittelalters, denen der Ackerbau schon die Hauptsache war, haben dann auch die neuen Dörfer immer in die Mitte der Feldmark verlegt (vgl. die Flurkarten von BRUNSTORF, FUHLENHAGEN und dem wahrscheinlich erst in "deutscher" Zeit von slawischen Rodesiedlern angelegten WANGELAU in meinem "Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg"). Die Wasserverhältnisse nötigen bei uns nicht zur Dorfanlage am Bach, wenn man mit dem allereinfachsten Brunnenbau vertraut ist. Bei Hornbek hat man offenbar entscheidenden Wert auf die Sicherheit vor Feinden gelegt und der Dorflage eine Rückenanlehnung am damals sicher versumpften Wiesengrunde der Mühlenbek geben wollen. Schon deshalb müßte man annehmen, daß der Weg, der schon 1783 den Ring der Gehöfte - ohne freilich den Rundlingscharakter in Frage zu stellen - zwischen dem Bauervogt (A) und dem Hüfener Joachim Diestel (B) durchbricht, nicht uralt sein kann. Da er einen Zugang ins Dorf über das Wiesental der Mühlenbek öffnet, hebt er die Vorteile der geschützten Lage, auf die die Gründer des Dorfes offenbar entscheidenden Wert legten, zu einem guten Teil wieder auf. Nun liegt aber der Treffpunkt der von Süden und Osten heransührenden drei Wege von Güster, Mölln und der Stauschleuse so weit außerhalb des Dorfes im Südosten und

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auch der "Lüneburger Frachtweg nach Lübeck" zielt nicht auf Dorf Hornbek, sondern mündet so weit östlich des Dorfes in den Weg nach der Mühle, daß die natürliche Fortsetzung des Wegesystems der östlich der Dorflage bei der Mühle über die Mühlenbek führende Weg ist, der auf der Woltersdorfer Feldmark heute - und so schon 1783 - wieder den Anschluß an den Hauptweg nach Mölln gewinnt. Der Übergang bei der Mühle muß also der ältere sein - er läßt die Sicherheit des alten Rundlings unangetastet, dessen Hufner (A-E) noch 1793 den alten Binnenanger deutlich umschließen, während die Köthner sich nicht minder deutlich als Anhängsel und spätere Zutat zum Dorfe durch die Lage ihrer Hofstellen offenbaren und insbesondere die Schmiede schon 1783 (H) ihr Gesicht vom Dorfe weg zum außen vorbeiführenden Verkehrsweg nach Tramm wendet und 1793 (I) sich völlig aus der Dorfgemeinschaft losgelöst hat. Hier zeigt also die Siedelungsform so recht deutlich, wie es die Hufner sind, die den Kern der Dorfschaft bilden. Wo der alte (einzige) Dorfeingang gelegen hat. zeigt die Lage des Hirtenkatens (M) gegenüber dem Hause des Hufners Joachim Diestel (B).

Eine nähere Betrachtung der Hornbeker Flurkarte von 1783 ergibt weitere Anhaltspunkte für die Altertümlichkeit der ganzen Anlage. Die keineswegs umfangreiche, nach Schröder-Biernatzki 2046 Morgen 113 Ruten umfassende Feldmark ist stark zersplittert und zerstückelt, was offenbar den Mangel einheitlich planmäßiger Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt, also ganz allmähliche Herausbildung durch Urbarmachung und Rodung vom Dorfe aus in Wald und Weide hinein beweist. Im Jahre 1783 zerfällt die Flur in folgende Abteilungen:

I. Die WORTHE [1793: AUF DEN WÖHREN. Es ist die in Niederdeutschland allgemein verbreitete Bezeichnung für die "Hauskoppeln", dicht am Dorfrande liegende Grundstücke, die außerhalb des Flurzwangs standen und als Weide für das ständig zum Gebrauch bereitstehende Spannvieh oder zum Anbau von allerlei Garten- und Hackfrüchten, Faserpflanzen usw. benutzt wurden].

II. POHLS CAMP [ein ziemlich großes Gewann südlich des Dorfes am HÖLTSHÜTTEN SOHL, das 1793 in "HOLZSCHÜTTEN SOHL" verhochdeutscht oder vielmehr verballhornt ist. "Kamp" ist die allgemein niedersächsische Bezeichnung für das hochdeutsche "Gewann", die streifenförmig an alle Bauern aufgeteilte Flurabteilung)].

III. DIE SPIELMANNS BLÖCKE [hier sind die Ackerstreifen wirklich, wie der Name sagt, ziemlich kurz im Zuge].

IV. AUF DEN VIER RUTHEN.

V. VOR DEN VIER RUTHEN.

VI. AUF DEM STÄMMEN RAHDE [großes Gewann längs der Mühlenbek zwischen Dorf und Stecknitzwiesen, laut der Bezeichnung "Rahde" nachträglich durch Rodung dem Ackerbau gewonnen].

VII. PFERDE SPECKEN BREITEN.

VIII. DIE BIRCKEN BREITEN [wohl alter Birkenbestand].

IX. LANGEN SOHLS CAMP ODER BREITE ORTH [ziemlich weit ab vom Dorfe nach Süden gelegen, nur durch die schmale Abteilung Nr. X von der Feldmark Güster getrennt].
 

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X. VOR DER GÜSTER SCHEIDE.

XI. ACHTERN FIERT.

XII. DIE BORNBRUCHS BREITEN.

XIII. ACHTERN LANGEN MOHRE.

XIV. AUF DEM GRÜCHEL CAMPE.

XV. ACHTERN TREUDEL MOHRE.

XVI. AUF DEM GARS LANDE.

XVII. ACHTERN LÜTGEN MOHRE.

XVIII. IM AUS SCHLAGE.

XIX. AUF DEM WESTER CAMPE [großes Gewann westlich des Dorfes].

XX. IM SCHAAR [schmaler Abhang von VI zur Mühlenbek].

XXI. AUF DEN RUHMEN WIESEN, MÜHLENBECKS WIESEN und BILLERBECKS WIESEN [füllen die weite Wiesenfläche im Winkel zwischen Mühlenbek und Stecknitz].

XXII. IM STEINS SCHWORTH.

XXIII. DIE FELD RIEDE

XXIV. IM MOHRE [große Abteilung in der SÜDOSTECKE der Feldmark an der Stecknitz südlich der Stauschleuse].

XXV. KOHAGEN BERG.

XXVI
. DIE FEYEN RIEDE.

XXVII [namenlos, 1793: VOR DEM NEUEN TEICHE].

XXVIII und XXIX sind auf der Flurkarte nicht zu finden.

XXX. TIEFE MOHR.

XXXI. LANGE SOHL.

XXXII. IM FIERT.

XXXIII. ALTE MOHR KOPPEL.

XXXIV. DAS TREUDEL MOHR.

XXXV ohne Bezeichnung am Roseburger Weg dicht an der Feldmarksgrenze.

XXXVI. TIEFE RIEDE.

XXXVII. BORN BRUCH.

XXXVIII. HAMFELDES MOHR.

XXXIX. MANSCHEIDES MOHR.

Man sieht, wie wenig Slawisches in diesen Flurnamen zu erkennen ist. Über die Bodenbeschaffenheit sagen SCHRÖDER-BIERNATZKI (I, S. 542) kurzweg: "Der Boden ist leichter Art." Solcher Boden wird in primitiven Zeiten bevorzugt, weil er der Rodung und Bearbeitung weniger Schwierigkeiten entgegensetzte als der vom Urwalde eingenommene Lehmboden (vgl. HOFMEISTER, Zeitschr. der Ges. für Schleswig-Holsteinische Geschichte, 56. Bd., Kiel 1926, S. 108/109). Die vielen Flurnamen mit "Wiesen", "Riede", "Moor" und "Bruch" zeigen, daß es an nassen und versumpften Stellen auf der Hornbeker Feldmark nicht fehlte. "Der Acker ist mäßig. Moore genug vorhanden. Früher wurde viel Torf zum Verkauf gegeben, hat aufgehört, weil nicht mehr rentabel", sagt OLDEKOP (Topographie I. Bd., Kiel 1908, S. 57). Ursprünglich haben wahrscheinlich die beiden hart am Dorfe liegenden Gewanne "Pohls Camp" (II) und "Wester Kamp" (XIX) die Ackerflur allein gebildet, erst allmählich im

 

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Die Flurkarte von Hornbek
ist dem Aufsatz "Zur Karte der alten Siedlungsformen im Kreise Herzogtum Lauenburg" von Professfor DR. J. U. Folkers, erschienen im Heft 2/1931 der Zeitschrift "Lauenburgische Heimat", hinzuzufügen. Durch diesen Aufsatz sind bereits Flurkarten von Niendorf a. St. und Roseburg, die in den öffentlichen Archiven fehlen, zu unserer Kenntnis gebracht worden, und wir bitten etwa noch vorhandene Flurkarten beim Landesarchiv anzumelden.
 

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Laufe der Jahrhunderte hat der Ackerbau schrittweise die übrige Feldmark erobert. Noch die Flurkarte von 1783 sah ursprünglich keinerlei Beteiligung der "Köter" an der Ackerflur vor. Erst nachträglich erscheinen, mit roter Tinte hineinkorrigiert, die Buchstaben F, G und H auf vereinzelten Abteilungen: Schnaken-Riede (ohne Nr. an der Roseburger Scheide), Feyen-Riede, Alte Mohr-Koppel, wo abgelegene Stücke der alten Dorfschafts-Gemeinheit für die Köter aufgeteilt sind, und dem Gewann "Achtern Langen Mohre", wo die Hufner als Vorbesitzer eingetragen, ihre Buchstaben aber dann ausgestrichen und durch F, G und H ersetzt sind.

Im Jahrbuch "Nordelbingen", Kiel 1931, wo ich ausführlich von den DEUTSCHRECHTLICHEN Siedelungsformen Lauenburgs im Mittelalter gehandelt habe, sind die Dorflagen von LÜTAU und FITZEN veröffentlicht, wo das alte Rund- bezw. Sackgassendorf durch eine straßen- bezw. zeilenförmige Siedelung unter deutschem Einfluß erweitert worden ist. Die offenbar gleichfalls unter deutschem Einfluß umgestalteten Feldmarken zeigen in den Hauptgewannen bei Fitzen Ackerstreifen von 400-450 Calenberger Ruten Länge und 5-25 Ruten Breite, bei Lütau solche von 210-400 Ruten "Landt Maße" Länge und meist weniger als 5 Ruten (nur beim Pastor 15 Ruten) Breite. Bei HORNBEK überschreitet die Streifenlängc in den großen dorfnahen Gewannen Pohls Camp und Wester Camp nur selten 100 Ruten Calenbergisch um ein Geringes bei einer Streifenbreite von 4 bis höchstens 10 Ruten. Die größten Längen hat der ziemlich weit vom Dorfe nach der Güster Scheide zu gelegene "Langen Sohls Camp" mit 165 bis 220 Ruten Streifenlänge und 4 bis 9 Ruten Streifenbreite. Kürzer und gedrungener waren die Streifen der einzelnen Hufner auf dem jüngeren Gewann "Auf dem Stämmen Rahde" mit 50 bis 72 Ruten Länge und 8 bis 18 Ruten Streifenbreite. Die nördlich anschließende WOLTERSDORFER Feldmark, die einen durchaus planmäßigen "deutschrechtlichen" Eindruck macht, hat 1748 Streifenlängen von 200 bis 320 Ruten, Breite bei den Bauern oft nur 5 Ruten, bei dem mit im Gemenge liegenden herrschaftlichen Vorwerk erheblich mehr.

Ob außer Hornbek noch

WEITERE RUNDLINGE

bis in die germanische Vorzeit zurückreichen, oder ob die verhältnismäßig zahlreich noch im 18. Jahrhundert erhaltenen Rundlinge slawische Nachbildungen der germanischen Rundform unter gleichbleibenden Wirtschaftsverhältnissen darstellen, läßt sich nicht entscheiden. In meinem Buche "Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg" habe ich den Nachweis angetreten, daß auch in den Anfängen der deutschrechtlichen Kolonisation die Rundlingsform noch angewandt wurde, insbesondere in der Rundlingsgruppe des Rodungsgebietes längs des heutigen Südrandes des Sachsenwaldes (S. 16-24). Als der Ackerbau an Bedeutung gewann, trat als Leitform der Besiedelung an die Stelle des Rundlings das schon mehr dem Verkehr sich öffnende, aber immer noch um die Nachtkoppel für das Dorfvieh gelagerte

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ANGERDORF,

das FÜR LAUENBURG DIE EIGENTLICH KLASSISCHE SIEDELUNGSFORM DER DEUTSCHRECHTLICHEN RODUNGS- UND DORFGRÜNDUNGSZEIT geworden ist. Das zeigt die beigefügte Übersichtskarte namentlich in dem ehemaligen Waldgebiet nördlich der Hahnheide. Daß an dieser deutschrechtlichen Rodung die Slawen auch ihren Anteil hatten, habe ich ebenfalls in "Nordelbingen" (Kiel 1931) nachzuweisen und darauf die 1230 als noch slawisch bezeichneten Dörfer SCHIPHORST und WANGELAU, sowie die beiden WENTORF bei Bergedorf und bei Sandesneben zurückzuführen versucht. Ob in diesem und jenem Angerdorf oder etwa in dem langen und geräumigen Straßendorf BREITENFELDE als Kern ein slawisches kurzes und breites Straßendorf enthalten ist, ist wiederum schwer zu entscheiden. Wie die Karte zeigt, hat das kurze und breite Straßendorf der Slawen im Lauenburgischen ebenso geringe Spuren hinterlassen wie das schmale Straßendorf der Deutschen und die für Mecklenburg so bezeichnende deutsch-mittelalterliche Siedelungsform des längs eines Weges durch die ganze Flur zu einer lockeren Gehöftreihe auseinandergezogenen Wald- oder Marschhufendorfes, das für intensive Ackerwirtschaft die ideale Siedelungsbasis darstellt. Zu solchen Anlagen war wohl der Ackerbau noch nicht intensiv und die öffentliche Sicherheit noch nicht gefestigt genug, als sich die Besiedelung Lauenburgs unter deutschem Einfluß vollzog. So wurde NEBEN DEM ALTEN RUNDLING DAS STRASZENANGERDORF HERRSCHEND, und als Mischform erscheint das RUNDANGERDORF (z. B. KOBERG, GRABAU, HAVEKOST, KLEMPAU, KL. DISNACK, HOHENHORN, WOHLTORF). Da ist es dann im Einzelfalle oft recht schwer zu sagen, ob ein nachträglich durchbrochener alter Rundling oder ein von vornherein rittlings über einen Verkehrsweg angelegtes Angerdorf anzunehmen ist. Da spielen die

WEGEVERHÄLTNISSE UND IHRE GESCHICHTE

eine Rolle, die noch wenig geklärt ist. Die Frage: Feldweg oder Verkehrsweg? ist natürlich in solchen Fällen eindeutig zu lösen, wo der Kreis der Gehöfte zwar an zwei einander gegenüberliegenden Stellen durchbrochen ist, aus der einen Lücke aber ein Weg das Dorf verläßt, der sich irgendwo in Wald und Feld verliert. So liegt der Fall etwa bei EINHAUS und ALBSFELDE, das 1747 noch ein rund um den Dorfteich liegendes Bauerndorf war. Die im Lübecker Staatsarchiv befindliche "CARTE VON DEM NEÜ ANZULEGENDEN VORWERCKE ALBSFELDE WIE SOLCHES IN SCHLÄGEN UND KOPPELN EINGETHEILT WORDEN GEMESZEN UND AUSZGERECHNET VON J. SCHUMACHER ART. CAPT. 1747" unterscheidet im Dorfe Albsfelde: B. HAÜSER SO ABGEBROCHEN WERDEN, C. HAÜSER SO BESTEHEN BLEIBEN, D. IST DER PLATS WO DASZ VORWERCK STEHEN SOLL.

Daß es sich bei einem Wege um eine nachträgliche Durchbrechung eines ehemals geschlossenen Rundlings handelt, ist besonders dann so gut wie sicher, wenn dieser Weg einen Übergang über eine unmittelbar hinter dem Dorfe liegende (ehemals schützende) Wiesen- und Bachniederung bildet. Dies ist bei KL. DISNACK und GROVE sehr deutlich, bei GRABAU weniger ausgeprägt. Nachträgliche Durch­
 

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brechung ist auch dann anzunehmen, wenn sichere alte Verkehrswege so unmittelbar an dem Dorfe draußen vorbeigehen, ohne das Dorf zu berühren, wie bei DASSENDORF, BRUNSTORF, KRÖPPELSHAGEN, MÖHNSEN, das vom Verkehrsweg Lanken-Kasseburg 1764 noch regelrecht umgangen wird. Auch bei dem weltabgelegenen WOHLTORF zwischen Sachsenwald und Bille wird man sich schwer vorstellen können, daß dieses Runddorf, dessen Dorflage als Flurkartenausschnitt vom Jahre 1746 ich in der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig­Holsteinische Geschichte 58. Bd. (Kiel 1928) als Abb. 6 wiedergegeben habe, ursprünglich nach einem schon vorhandenen durchgehenden Verkehrsweg ausgerichtet worden sei. Schwierig liegt der Fall z. B. bei dem alten großen Runddorf HOHENHORN. Hier ist die sehr zweifelhafte Zuverlässigkeit der Wegebezeichnung auf unseren älteren Übersichtskarten recht störend. Auch bei der unserer Siedelungskarte zugrunde gelegten Karte von 1831 ist mir doch mancher Zweifel aufgestiegen, ob die Unterscheidung von Haupt- und Nebenverkehrswegen durch doppelte und einfache Linienführung den wirklichen Verhältnissen entsprochen habe. Leider sind wenig Forschungen über das ältere Wegewesen veröffentlicht worden. Für das Lauenburgische kommt eigentlich nur der Aufsatz des Baurates Ad. v. BINZER: "Einige Notizen über das Wegewesen, insbesondere die alten Landstraßen im Herzogthum Lauenburg" im Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, 5. Band, 2. Heft, Mölln 1897 (S. 1-29) in Betracht. Hier wird in der Hauptsache ein im Jahre 1818 an die Kgl. dänische Regierung erstatteter Bericht des Oberdeichgräfen und Landesbauverwalters WUNDRAM abgedruckt. Bei der Einsichtnahme in das Flurkartenmaterial ergab sich mir als zweifelsfrei, daß bei der Verkoppelung auf den Nachbarschaftsverkehr besondere Rücksicht genommen wurde. Viele Feldwege, die VOR der Verkoppelung irgendwo in Rusch und Busch endigen, erscheinen NACH der Verkoppelung als Verbindungswege nach den Nachbardörfern durchgeführt. Andererseits wird Wundram völlig recht haben, daß die Verkoppelung am Zuge der alten Hauptlandstraßen wenig geändert habe, da die beauftragten Feldmesser, z. T. alte im siebenjährigen Kriege gediente Ingenieur-Offiziere, sich nur um die zweckmäßige Einrichtung der einzelnen Feldmark und gar nicht um die allgemeinen Landesinteressen gekümmert hätten. "Unter diesen Umständen rückte jedoch in den beiden Decennien von 1770 bis 1790 die Verkoppelung in allen Gegenden des Landes rasch vor, ohne daß man höhern Orts darauf bedacht war, vorgängig einen allgemeinen Verkoppelungs-Plan für das ganze Land aufzustellen, der in Beziehung auf das Wegebauwesen, die Entwässerung des Landes und Zusammenlegung der Forstreviere nicht anders, als von den wohlthätigsten Folgen würde gewesen sein. Ohne die Aufstellung eines solchen General-Plans, in welchem alle jene Gegenstände so leicht hätten berücksichtigt werden können, war daher auch eine zweckmäßige Leitung der öffentlichen Routen sowohl, als auch der Communicationswege nicht gedenkbar.
- Denn wenn ein Geometer ein paar an diesen Routen liegende Dörfer bereits verkoppelt hatte, so war ein anderer genöthiget, an
 

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die seiner Wahl nun nicht mehr überlassenen Wegepunkte sich anzuschließen, wobei für die innere Wegeeintheilung, da Brücken, Gebäude, Sümpfe gleichfalls in Betracht gezogen werden mußten, oft ebenso wenig mehr geschehen konnte" (S. 3). "Die große Mecklenburgische Fracht- und Extra-Poststraße von Wittenburg über Büchen und Schwarzenbek nach Hamburg", die nach unserer Karte 1831 von Schwarzenbek über Hohenhorn und Escheburg nach Bergedorf verläuft, ging 1818 nach Wundram, der es wissen mußte, "durch die Dörfer Schwarzenbek, Dassendorf, Kröppelshagen und Wentorf bis zur Grenze des Hamburgischen Amts Bergedorf", wo heute noch die Chaussee verläuft. Die Karte von Baggesen und Hedemann: "Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg" von 1827 gibt dagegen (wie die von 1831) NUR die Straße: Schwarzenbek-Hohenhorn-Fahrendorf-Escheburg, die sich dann in eine Straße Wentorf-Reinbek und eine solche nach Bergedorf gabelt. Die 1771 von der Berliner Akademie der Wissenschaften herausgegebene Karte des "DUCATUS LAUENBURGICUS" hat noch wieder eine andere Wegeführung: Von Schwarzenbek über Brunstorf-"Bassendorf" quer durch den Wald zum "Vorwerck" Billenkamp und annähernd parallel dazu von Lauenburg über Juliusburg-Krukow-"Johanwarden"-Fahrendorf-Escheburg-Börnsen-Wentorf nach Reinbek, so daß nun Worth, Hohenhorn und Kröppelshagen im Raum ZWISCHEN beiden Durchgangsstraßen liegen. Auf einer Karte von 1707 endlich (Schenk, HOLSATIAE TABULA) fand Herr Landesarchivar DR. Gerhard eine ganz unmögliche Straßenführung: südlich Gülzow vorbei über Schwarzenbek (!)-Escheburg (wo der Weg von Brunstorf einmündet! - Besenhorst (das damals noch am Elbufer hart westlich der Pulverfabrik Düneberg lag!) nach Bergedorf. Herr DR. GERHARD hat sich der Mühe unterzogen, das Flurkartenmaterial des Landesarchivs in bezug auf diese Wegeführung durchzusehen und teilt mir folgendes Ergebnis dieser Durchsicht mit:

"I. BRUNSTORF (I, 6 und I, 7).

a) Karte von 1745 zeigt den Weg Schwarzenbek-Brunstorf-Dassendorf ohne nähere Bezeichnung.

b) Karte von 1797 (nach der Verkoppelung) zeigt denselben Weg, der jetzt nur breiter erscheint. Ungefähr mit diesem Wege gleichlaufend ist eine rote Linie gezogen, die die "Mittellinie der neuen Chaussee" bezeichnet.

II. FAHRENDORF (Nr. I, 9 und 10).

a) Hier ist ein "Postweg nach Geesthacht" und ein "Bergedorfer Weg" gezeichnet. Die Verbindung nach Hohenhorn ist nicht erkennbar (Jahr 1746).

b) Hier führt die "Poststraße von Büchen" und "von Escheburg" in Fahrendorf zusammen. - Eine Straße Kröppelshagen-Horn führt an der Peripherie der Fahrendorfer Feldmark nördlich vorbei (1779).

III. HAMWARDE (Nr. I, 21): Karte von 1777.

Hier führt der "Sommerpostweg" Lauenburg-Grünhof-Escheburg südwestlich am Ort vorbei.

 

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IV. HOHENHORN (Nr. I, 22): Karte von 1746.

Hier ist nur der Weg nach Kröppelshagen bezeichnet ohne nähere Angaben.

Ich meine, aus II b geht deutlich hervor, daß die alte Poststraße Büchen-Escheburg über Fahrendorf führte. Andererseits muß der Weg über Brunstorf-Dassendorf auch schon früh (1745) stark benutzt worden sein."

Es ist in der Siedelungsforschung eine alte Streitfrage, ob die Wege nach den Siedelungen oder die Siedelungen nach den Wegen angelegt sind. Sicherlich legten die ältesten Siedelungen, also insbesondere unsere Rundlinge, gar keinen Wert auf Beziehungen zum Durchgangsverkehr, der einer sich selbst versorgenden und vom Markte unabhängigen Bauerschaft gar keine Vorteile, sondern nur Kriegsvölker und Landstreichergesindel zuführte. In dieser Beziehung ist die Lektüre von Hermann Löns "Werwolf" recht lehrreich! Aber schon in der deutschen Besiedelungszeit beginnt die Belieferung entfernter städtischer Märkte mit Vieh, Brotkorn und den Rohstoffen für die ausgedehnte Brauerei der Hansestädte. So haben wir für die "deutschrechtlichen" Dörfer - unsere Angerdörfer - schon eine stärkere Verkehrsbeziehung vorauszusetzen. Im Einzelfall kann aber die Entscheidung, ob eine Dorfanlage auf den Verkehr ausgerichtet ist, sehr schwierig sein, wie hier bei Hohenhorn. Solange wir nicht sehr viel besser über das alte Wegewesen unterrichtet sind als heute, muß es genügen, in manchen Fällen diese Frage aufzuwerfen, ohne sie bündig zu beantworten.
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NB.: Auf der beigegebenen "Karte der alten Siedlungsformen" ist versehentlich Klein-Sarau unterstrichelt worden. Tatsächlich ist aber Klein-Sarau 1230 (SCLAVICUM SAROWE) schon zehntpflichtig, also nicht mehr slawischen Rechtes. Dagegen wird Holstendorf (1230 noch "Wendisch-Pogeez") ausdrücklich als Wendendorf bezeichnet: AD SCLAVICUM POGATSE SCLAVI SUNT, NULLUM BENEFICIUM EST. Es hätte also Holstendorf unterstrichelt werden müssen.
 

 


 


 

 

 

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