Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1933


Die lauenburgische Kirchenvisitation von 1581/82.

Von KURT FEILCKE, Pastor in Hannover.

(Schluß).
 

9. Die Küster.

Einen Küster gab es durchweg bei jeder Kirchengemeinde. Er fehlte in Hamwarde, wo aber die Juraten bereit waren einen anzustellen, in Stintenburg, Pötrau und Büchen. Die in katholischer Zeit als Wallfahrtsort reich gewordene Büchener Kirchengemeinde glaubte, "Armuhts halber" keinen halten zu können. Es sei in evangelischer Zeit noch keiner dagewesen. Man konnte sich dort wohl noch nicht an die veränderten Verhältnisse gewöhnen, die jetzt nach dem Ausbleiben der Pilger eigene Opferwilligkeit nötig machten.

Die Küster stammten aus den verschiedensten Gebieten Nord- und Mitteldeutschlands: Westfalen, Lüneburg, Magdeburg, Priegnitz u. a. Auffallend ist, daß keiner aus dem eigenen Lande gekommen zu sein scheint. Oder sollte das dort der Fall sein, wo eine Herkunftsbezeichnung nicht angegeben ist? Denkbar wäre es, weil eine ganze Reihe der in Frage Kommenden niederdeutsche Namen tragen: Schultze, Wischer, Hitman, Koch, Riese.

Das Urteil der Pastoren über ihre Küster ist fast immer gut. Das Prädikat "fleißig" wiederholt sich ständig. Das Zeugnis, das der Grönauer Pastor gibt, kehrt in immer neuer Form wieder: "Sei ein guter Mann, warte seines Amtes fleißig, wisse über ihn nichts zu klagen. Sei ein Schneider und bestehe wohl dafür." In ganz wenigen Fällen werden Klagen vorgebracht: Der Küster sei "dem Pastorn unwillig", er sei "ein guter schluck bruder", er "gehet lieber zum Kruge als daß er arbeite". Mehrfach finden wir den Vorwurf, daß der Küster ohne des Pastorn Wissen von Hause fortreise. Dem Marschachter Küster, der ein der Gemeinde anstößiges Leben führt und seinem Pastor "keinen Gehorsam leisten" will, wird der Dienst gekündigt.

Bemerkenswert ist das lange Dienstalter mancher Stelleninhaber. Zwei waren 1581 bereits über 30 Jahre im Dienst, drei über 20, andere 15, 11 und 7 Jahre.

Das Küsteramt war, vielleicht mit Ausnahme der beiden Städte, Nebenamt. Man übte daneben fast immer ein Handwerk aus: Leinenweber, Beutler, Ladenmacher, Drechsler und - am häufigsten - Schneider. Von zwei Küstern wird berichtet, daß sie Branntwein ausschenkten. Der Seedorfer "läuft um Botenlohn". Das Einkommen aus dem Kirchendienst war fast in jeder Gemeinde verschieden. Eine Wohnung stand dem Küster in der Regel zur Verfügung. Nur von dem zu Caarsen heißt es, daß er bei anderen Leuten wohnen mußte. Das Küsterhaus in Artlenburg war wegen Baufälligkeit unbewohnbar, auch das Haus in Stapel, das der Küster selbst unterhalten mußte, war baufällig. Der Sterleyer Küster gar wohnte in dem 12 km entfernten Zarrentin. Zum Hause gehörte meistens ein "Kohlhof" (Hausgarten). Ackerland war nur ganz selten vorhanden. Bei sehr vielen

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Gemeinden steht: Hat "keinen Acker und keine Wischen". In Marschacht hatte deshalb der Küster das Recht der Grasnutzung auf dem Kirchhof.

Die Küster erhielten aus allen Häusern der Gemeinde ihr Bestimmtes an Geld und Naturalien. So bekam der Seedorfer jährlich von jedem "Hufner und Kätner": Zu Ostern 2 Schilling, 8 Eier und 2 Pfennig, Michaelis 2 sch. und Weihnachten eine Wurst (oder statt ihrer 8 Pfennig). Der Sterleyer hatte zu beanspruchen: 1 Scheffel Hafer von jedem Hufner und 1/2 Sch. von jedem Kätner (Halbhufner), sodann aus jedem Hause 8 Eier, 1 Brot und 1 Wurst. In Brunstorf lieferte jedes Haus außer anderem zu Weihnachten eine Schulter und ein Brot, in Caarsen 1 Brot und 1 Schale Bohnen, wobei 10 Jahre später, da die Schalen der Leute allzuklein wurden, eine Schale verordnet wurde, "mit fürstl. g. merkeisen gebrannt". Zu diesen Lieferungen kamen oft ein Anspruch auf Brennholz, das der Küster sich gewöhnlich selbst im Walde sammeln mußte, und regelmäßig die Gebühren für Amtshandlungen. Ihre Höhe schwankte in den einzelnen Gemeinden. Bei jeder Taufe gab es 3-6 Pf., beim Kirchgang der Sechswöchnerin 3-6 Pf., beim Begräbnis "eines Alten" 6 Pf. bis 1 sch., beim Begräbnis eines Kindes etwa 6 Pf., bei der Trauung 6 Pf. bis 1 sch., beim Krankenabendmahl 6 Pf. bis 1 sch. Dazu kamen in bestimmten Gemeinden Vergütungen für besondere Dienstleistungen, in Stapel für das Stellen des "Seigers", für das Schmieren des "Seigers mit Clawen Vett", für das Auskehren der Kirche, das alle Vierteljahr geschah, für das Auswaschen der "Alben und anderen Leinengeräte", in Caarsen außer dem Begräbnisgeld noch 1 sch. "wegen des Läutens und Singens vom begrebnuß". Der Hitberger Küster hatte 2 "Umgänge", einen Weihnachten, den andern Johannis. Bei ihnen bekam er in jedem Hause 2 Pf. Verschiedentlich wird darüber geklagt, daß die Gebühren nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wurden. "Die zu Stapel läuten ihre Toten selbst, darum daß sie dem Küster kein Geld geben wollen."

Das Einkommen in den Städten Ratzeburg und Lauenburg war größer als auf dem Lande, vielleicht mit Rücksicht darauf, daß hier die Küster in der Schule unterrichten halfen. Außer den Gebühren, die bei Beerdigungen verdoppelt waren, bezog der Ratzeburger 6 Pf. von allen Eheleuten der ganzen Stadt, 3 Pf. "von jeder ledigen Person", 4 Taler vom Rate für das Läuten der Betglocke, 4 fl. (Gulden) für das Stellen des "Seigers", das halbe Schulgeld von den Knaben, zur Feuerung vom Rate einen Baum, den er aber selbst hauen und anfahren lassen mußte. Der Lauenburger Küster hatte neben barem Gelde zu Ostern und Weihnachten je einen "Umgang" in der Gemeinde, bei dem ihm jeder nach Belieben gab. Bei der Beerdigung eines Erwachsenen erhielt er vier, bei der eines Kindes zwei Schilling.

Aus den Angaben über das Einkommen der Küster lassen sich unschwer Rückschlüsse auf ihre Pflichten ziehen. Sie waren bei allen Amtshandlungen ihres Pastors zur Handreichung zugegen, hatten den Gesang bei Beerdigungen und auch wohl in den Gottesdiensten zu leiten, sorgten für das Läuten der Glocken und, wo eine Kirchenuhr vorhanden war, für das Aufziehen derselben, hatten die Kirche sauber


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zu halten und die Alben (weißes Chorhemd des Priesters) und die Leinentücher für den Altardienst zu waschen. Für ihre Mitwirkung beim Gottesdienst sprechen folgende Bemerkungen aus verschiedenen Gemeinden: Der Pastor "hat keinen Küster, braucht nur einen, der Amen singt" (Stintenburg). Der Küster "warte seines Amtes fleißig in Singen und Verrichtung des Kirchendienstes" (Gudow). "Singt die Teudtsche Psalmenn fleißig" (Caarsen). "Der Küster stehet in kurzen Kleidern beym Altar" (Artlenburg)

Es ergibt sich somit in der Regel das Bild eines fleißigen, schlichten, sehr abhängigen Küsters, der sich den Lebensunterhalt zum Teil durch ein Handwerk erwerben mußte. Seine Dienstobliegenheiten lassen sich vielleicht am besten durch das zum Ausdruck bringen, was wir heute unter "niederen Küsterdiensten" verstehen. Doch sind bereits Ansätze zur späteren Vereinigung des Küsteramts mit dem des Lehrers vorhanden. Der Pastor jeder Gemeinde scheint befragt zu sein, ob sein Küster die Kinder unterrichte. Die Frage wird meist verneint, in Gülzow "weil die Bauern Bauern bleiben wollen". Der Lütauer Küster kann selbst nicht einmal schreiben. Aber daß die Frage überhaupt gestellt ist, zeigt doch den Willen zur Verbindung beider Aufgaben. Und in den beiden Städten hat der Küster bereits sein festes Amt im Schulbetrieb.


10. Die Organisten.

Das vorliegende Protokoll erwähnt in dem dafür vorgesehenen Abschnitt Organisten nur in Ratzeburg und Lauenburg. Nicht anders ist es im Visitationsprotokoll von 1590. Doch findet sich in ihm bei Joachim Junge, seit 4 Jahren Küster in Stapel, die Anmerkung: Zugleich Organist. Das legt die Vermutung nahe, daß 1581 nur die beiden Städte Orgel und Organisten hatten, während Stapel seine Orgel gerade vor 1590 bekommen haben mag und nun erst ein Amt dafür schaffen mußte.

Laurentius Wallbaum war ein halbes Jahr in Ratzeburg. Er half beim Schulunterricht. Und wenn der Fürst es wünschte, mußte er "in Freudenzeiten mit dem Instrument oder Symfoney aufwarten", also bei Hofe musizieren. Dafür hatte er einen Freitisch auf dem Schlosse. Seine Nachfolger bekamen statt dessen jährlich: 16 Scheffel Roggen, 6 Tonnen Bier, 2 Schafe und 2 Schweine. Als Besoldung erhielt er von den Kirchengeschworenen 40 Mark und vom Rat der Stadt einen Baum "zu Feurholtz", den er selbst schlagen lassen mußte.

Der Name des Lauenburger Organisten ist nicht genannt. Er beklagte sich über das Fehlen einer Wohnung. Einnahmen und Pflichten, auch die auf dem Schlosse zu musizieren, waren ganz die gleichen wie in Ratzeburg.









 


 

 

 

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