Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1936


[Miszelle]

Kleine Mitteilungen

 

"Kreis Herzogtum Lauenburg", das Deutschland-Bildheft, das soeben herausgekommen und mit seinen 43 schönen Bildern überall für 20 Pfg. zu kaufen ist, hat verschiedentlich Widerspruch wachgerufen gegen die Fortlassung der Herzogskrone auf dem Wappenschild. Die Krone blieb in erster Linie aus ästhetischen
Gründen fort, denn das Wappen mit der Krone hätte das gegebene Quadrat in drei fast gleiche Abschnitte zerlegt, von denen der rechte und der linke Abschnitt sehr unschön leer geblieben wären. Außerdem ist die Krone nur ein Rang- und Würdenabzeichen, das geführt oder fortgelassen werden kann. Es ist auch gar keine Herzogs-, sondern die preußische Königskrone. Eine Herzogskrone zeigt außer den fünf Bügeln fünf sichtbare Blattverzierungen und vor allen Dingen die purpurne Herzogsmütze. Das Territorialwappen Lauenburgs war bis 1841: in Rot ein silbernes Pferd, von 1841 bis 1865: in Rot ein goldener Pferdekopf. Der Schild wurde entweder mit der Königskrone von Dänemark oder dem Herzogshut gekrönt. Die weitere Entwicklung des Wappens erhellt aus einem Brief: An den Minister-Präsidenten und Minister für Lauenburgs Grafen von Bismarck-Schönhausen, und den Minister des Königlichen Hauses, (Staatsminister Freiherrn von Schleinitz. Auf Ihren Brief vom 9. April c. und vom 24. v. M. bestimme Ich, daß das hergebrachte Lauenburgische Wappen - ein silberner Pferdekopf im rothen Felde - beibehalten, letzteres aber mit einer schwarzen und weißen Umsäumung nach der zurückfolgenden Farbenskizze b. versehen werden soll. Die Farben Schwarz und Weiß sollen auch fortan die Landesfarben des Herzogthums Lauenburg sein. Übrigens will Ich wegen der an dem königlichen Wappen in Folge der neuen Territorial-Erwerbungen nöthigen Abänderungen von Ihnen und dem Staats-Ministerium geeignete Vorschläge erwarten. Berlin, den 12. November 1866. gez. Wilhelm.

Ferner: Officielles Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg. Nr. 25 Ratzeburg. Sonnabend, den 13. April 1867. Bekanntmachung. Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 12. November v. J. zu bestimmen geruht, daß das hergebrachte Lauenburgische Wappen - ein silberner Pferdekopf im rothen Felde beibehalten, letzteres aber mit einer schwarzen und Weißen Umsäumung. nach der hier beifolgenden Farbenskizze versehen werden soll. Die Farben schwarz und Weiß sollen auch fortan die Landesfarben des Herzogthums Lauenburg sein. Die vorstehenden Allerhöchsten Bestimmungen werden in Gemäßheit höherer Verfügung hierdurch zur Nachachtung allgemein bekannt gemacht. Dabei wird den sämtlichen Behörden bemerklich gemacht, daß mit der Beschaffung von Siegeln und Stempeln usw. mit dem neuen Landeswappen nach Maßgabe des Bedarfs dergestalt vorzugehen ist, daß die Dienstsiegel der Behörden einstweilen unverändert beibehalten und erst, wenn sie unbrauchbar werden, durch neue, den gegenwärtigen Bestimmungen entsprechende Siegel ersetzt werden. Ratzeburg, den 19. März 1867. Königlich Preußische, Herzoglich Lauenburgische Regierung. L. Kielmannsegge. Münch. (Siehe auch "Lauenburgische Heimat" VII. Jahrgang Heft 1. Januar 1931.)

S. S.
 

1936/2 - 43
 

 

 

 

 

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