Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1936


Aus dem Archiv in der Dombibliothek zu Ratzeburg.

Ich Gebhard Jurgen Tiedechen, Bildhawer und Burger in Boitzeburgh, bezeuge hirmit, daß mit dem Grafflichen Oldenburgischen nacher Ratzeburgs abgeordnetem Raht Herren Doctore Andrea Cremero und bey sich gehabten Mahler Johanne Kirchrings mich folgender gestalt verglichen habe wegen Verfertigung eines Epitaphy zum christseligem gedechtnus der weyl. Durchlauchtigen, Hochgebornen, Fürstinnen und Frawen, Fraw Catharinen, Hertzogen zu Sachsen, Engern und Westphalen, geborner Greffin zue Oldenburg und Delmenhorst, Frawen zu Jehwer und Kniephausen, Christseligen angedenkens.

Erstlich soll und will Ich Gebhard Tiedechen das verglichene Epitaphium vor Ablauf dieses 1647. oder zum längsten für Ostern des nächstkünftigen 1648. Jahres ganz fertig, bis auf die Malerarbeit, dergestalt beständig, künstlich und vollkommen, wie dieser mein beigefügter Abriß, worvon das Original zu Oldenburg und meine eigen-


1936/3-4 - 81

1936/3-4 - 82

händige Beschreibung mit mehreren eigentlich aufweiset, daß daran bei künftiger Besichtigung und Aberlieferung niemand mit Fug zu tadeln haben soll.

Zum andern will Ich auch dasselbe im Dom zu Ratzeburg an dem verordnetem Ort auf dem Chor an der einen ledigen Seite des Altars setzen, mit Eisenklammern anheften, dieselben mit Blei begießen und wie es sich sonsten gebühret bestendig befestigen.

Zum dritten will Ich die dazu erforderliche Stellung [Gerüst] mit allem Zubehör verfertigen und nach satsahmem Gebrauch vollkommentlich stehen lassen, so lange bis der Maler seine Kunst daran verrichtet hat.

Zum vierten verspreche Ich hiermit, da mich der allmächtige Gott vor gänzliche Verfertigung des Epitaphii von hinnen abfordern würde, daß Ich auf solchen unverhofften Fall alsdann einen andern genugsam qualificierten Meister, der die Arbeit in allen obbeschriebenen Maßen vollführen soll, an meine Stelle beschaffen will.

Zu desto mehrerer Festhaltung und Versicherung obgedachter vier angenommener Punkte tue hiermit alle meine Hab und Güter, wie sie Namen haben und sie belegen sein und CONSTITUTI POSSESSORI unterpfändlich verschreiben dergestalt, wofern an dem angenommenen Werke oder dessen Zubehör einiger Mangel erscheinen und Ich vorgedachten allen nicht gebührlich nachkommen würde, daß man alsdann ohne alle Einrede daraus bestermaßen sich bezahlt machen möge. Dahingegen seind im Namen ihrer fürstlichen Gnaden der Frau Wittbe zu Anhalt und Ihrer hochgräfl. Gnaden zu Oldenburg versprochen worden in Summa mit vor alle, ohne alles ferner Anfordern, Eintausendsechshundert vollgeltende Special-Thaler, folgender Gestalt zu bezahlen.

Erstlich soll zu Beschaffung der Materialien und anderer Notdurft so bald 500 Rt und dann folgends, was das Werk selbst unter der Hand nach Notdurft erfordert, barverleget werden, jedoch die völlige Zahlung nicht geschehen, bis alles obbeschriebenermaßen verfertiget, an gehörigem Orte beständig festgemacht, die Stellung dabei gelassen, das Epitaphium von Verständigen besichtigt und versprochenermaßen gut befunden worden. Nachdem auch von dem Herrn Superintendenten zu Ratzeburg, Doctore Hectore Mithobio, nebsten den Domherrn, den von Bernstorff vor hochged. Ihrer fürstlichen Gnaden p. m. versprochen worden, die Aufsicht beim mehrgd. Epitaphi zu haben, damit alles verglichenermaßen verfertiget und die Gelder nach Notdurft gebührlich ausgezahlet werden, so sollen wohlged. Herrn Superintendent die Gelder zu dem Ende gegen gute Quittung eingeliefert und dieselbe aus dessen Hände [unleserlich] werden.

Dessen zu Urkund und stäter Festhaltung ist dieser Vergleich bereit vor diesem von den principale und Inspectore eigenhändig untergeschrieben und befestiget, itzo aber auf M . Gebhard Jürgen Tidechen Ansuchen zu desselbigen überflüssigen Versicherung mit dem gräflichen Oldenburgischen Secret confirmiret worden. Geschehen Oldenburg am September Anno 1647.

(Oldenburgisches Wappensiegel)

1936/3-4 - 82


1936/3-4 - 83

Von dem achtseitigen Aktenstück enthalten die drei ersten den vorstehenden Kontrakt ohne Unterschriften. Auf der letzten Seite steht von andrer Hand: Contract, wovon das für 1600 Rthlr. species zu verfertigende Fürstl. Epitaphii im Chor der Dom-Kirche, nebst anliegenden Quittungen de ao. 1647 seq.

Beigefügt sind die eigenhändig mit "Gebhardt Jürgen Tydichen, bildthauer" unterschriebenen Quittungen vom
 

4.   April   1647   über 200 Reichstaler
1.   Mai   1647   über 150 Reichstaler
10.   August   1647   über 150 Reichstaler
24.   Oktober   1647   über 200 Reichstaler
6.   März   1648   über 200 Reichstaler
17.   April   1648   über 100 Reichstaler
20.   August   1648   über 300 Reichstaler
14.   Februar   1649   über 150 Reichstaler
21.   Dezember   1649   über 200 Reichstaler
            1650

Auf der Rückseite der Quittung vom 10. August 1647 ist vermerkt: M . Gebhardts & Steinhaurers quitungen auf 500 Rthlr zum fürstl. Epitaphio.

Der Text der ersten sowie der folgenden acht Quittungen ist gleichlautend:


Ich untenbenandter bekenne hiermitt, das ich von wegen des
fürstlichen Epitaphii in der Domkirchen zu verfertigen, von dem
wohlehrwürdigem Herrn Hectori Mithobio, h. Schrift Doctorii
undt Stifts Superintendenten zu Ratzeburg empfangen habe
Zwey hundert Reichsthaler, denselben in bester form hiemitt quitierendt.

Ratzeburg, den 4. Aprili anno 1647.

Gebhardt Jürgen Tydichen,
bildthauer mein handt.
 

Die Quittungen sind alle eigenhändig in klaren, deutlichen Zügen niedergeschrieben.

Die Zahlungen haben schon am 4. April 1647 begonnen, und erst nachdem 500 Taler an den Künstler gezahlt worden waren, was auf der Rückseite der Quittung vom 10. August 1647 zusammenfassend nochmals niedergeschrieben ist, wurde der Vertrag am 6. September 1647 aufgestellt. In diesem Vertrag befremdet die Festsetzung der Fertigstellung: vor Ablauf des Jahres 1647, spätestens bis Ostern 1648, denn da nach Ostern 1648 noch drei Zahlungen, die letzte am 21. Dezember 1649, erfolgten, ist das Werk vermutlich erst im Februar 1649 vollendet worden, und die letzten 200 Taler sind erst nach 11 Monaten, nachdem sich irgend welche Mängel nicht gezeigt haben, zur Auszahlung gelangt.

 


 


 

 

 

*