Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1926


LAUENBURGISCHE HEIMAT Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg - E V
Schriftleitung: Landesarchivar Dr. Hans Ferd. Gerhard in Ratzeburg
Lauenburgischer Heimatverlag
(H. H. C. Freystatzky's Buchdruckerei) in Ratzeburg
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Erscheint vierteljährlich und wird den Mitgliedern des Heimatbundes kostenlos zugesandt. Vereinsbeitrag jährlich 3.00 RM. Beitrittserklärungen sind an Herrn Buchhändler GERH. SCHETELING in Ratzeburg zu richten

Heft 1  Ratzeburg, Januar 1926  2. Jahrgang

 




Um Lauenburgs Recht.

Diese Blätter stehen aller Parteipolitik fern. Aber hier wo eine politische Frage Beachtung erheischt, die ALLE Parteien Lauenburgs einig findet; hier, wo wichtigste Lebensinteressen unsrer Heimat auf dem Spiele stehen, hier dürfen wir uns nicht beiseite drängen lassen. Hier heißt es Stellung nehmen für oder wider.

Die alten Lauenburgischen Grundrechte sind bedroht - an und für sich in einem Punkte, der ohne große Bedeutung ist: die Wahlen zum Provinziallandtage sollen nicht mehr indirekt durch den Kreistag vorgenommen werden, Wie es der Lauenburger Paragraph der Provinzialordnung von 1888 vorschreibt: sie sollen vielmehr, wie sonst überall, direkt durch die Wählerschaft vollzogen werden.

So findet sich die Bestimmung in dem neuen Wahlgesetz vom 7. Oktober 1925. Sie ist Gesetz geworden, ohne daß man in Berlin die Vertreter Lauenburgs gehört hat. Wäre darüber verhandelt worden und hätte die Regierung die Versicherung abgegeben, daß diese Bestimmung die Rechte Lauenburgs sonst in keiner Weise berühren sollte: Lauenburg hätte dann wohl kaum seine Zustimmung verweigert, zumal materiell keine großen Bedenken dagegen vorliegen.

Jetzt liegt die Sache aber anders. Man hat einseitig in Berlin ein neues Gesetz erlassen, das einen Teil, wenn auch nur einen verhältnismäßig unwichtigen Teil, der alten Grundrechte Lauenburgs aufhebt. Und das einfach nach dem Grundsatz, daß ein neues Gesetz in jedem Falle ein älteres Gesetz unwirksam machen kann.

Dagegen Wehrt sich Lauenburg. Denn es sagt: Es gibt eine Reihe von Gesetzen, die lediglich die Ausführungsbestimmungen enthalten zu jenem Staatsvertrage von 1871, der zwischen Preußen und dem damals selbständigen Herzogtume Sachsen-Lauenburg abgeschlossen wurde. Dieser Staatsvertrag aber, in dem Lauenburg das Verfügungsrecht über seine Domänen und Forsten erhielt, ist unantastbar eine Tatsache, die bisher noch niemand geleugnet hat. Also müssen logischer Weise auch die Gesetze von 1872, 1876 und 1888 unantastbar sein, welche den Staatsvertrag nur weiter ausführen. Wären sie es

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NICHT, so könnten durch Regierungs- und Parlamentsbeschluß, also durch die Initiative und das Votum von Nichtlauenburgern, die wichtigsten Pflichten Lauenburgs kurzerhand beseitigt werden. Wären sie es NICHT, so könnte man ferner nach dem ersten Schritt leicht auch den zweiten tun und sagen: Nachdem die PFLICHTEN Lauenburgs gefallen sind, hat es keinen Sinn mehr, Lauenburg seine Rechte, nämlich die selbständige Verwaltung seiner Dömänen und Forsten zu lassen.

Wir Lauenburger sind - und das müssen wir immer und immer wieder hinausrufen in die Welt, die uns darin leider mißverstehen WILL - wir Lauenburger sind keine Kirchturmpolitiker und keine Querulanten. Wir hängen treu an unsrer Heimatprovinz Schleswig-Holstein, und wir sind genau so gute Preußen, wie die Angehörigen irgendeines andern Kreises. Aber wir wollen nicht, daß über unsern Kopf fort Gesetze erlassen werden, die unsere alten Grundrechte antasten.

Und deshalb hat auch der Kreisausschuß in seiner Sitzung vom 3. Dezember einstimmig beschlossen, unbeschadet der Wahlen zum Provinziallandtage, die nun doch nach der Verfügung des Ministers am 10. Januar vorzunehmen sind, GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG zu suchen. Der Kreisausschuß wird zunächst den Bezirksausschuß anrufen, später aber die Klage gegebenenfalls bis zur höchsten Instanz durchführen.

Wir Lauenburger sehen dem Ausgang dieses Rechtsstreites mit aller Ruhe entgegen. Denn wir sind durchaus sicher, daß das Recht auf unserer Seite steht, und außerdem wissen wir: Es gibt noch Richter in Preußen.

G.


 

 

 

 

 

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