Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1926


[Miszelle]

Kleine Mitteilungen

 

Eine wichtige Neuerung im Landesarchiv. Es ist eine alte und schmerzliche Erfahrung, daß wertvolle Urkunden, Akten, Innungsbücher u. dergl. von ihren Besitzern oder Hütern nicht so verwahrt werden, wie sie sollten. Sie liegen oft genug in halb vergessenen Kommoden und Schränken oder gar in einem Winkel des Bodens herum, und kein Mensch achtet auf sie. Aber auch dort, wo man den Wert der alten Schriftstücke erkennt, führen sie meist ein verborgenes Dasein. Die Wissenschaft erfährt nichts von ihnen und kann sie für die Forschung nicht verwerten. Schließlich aber sind die Stücke bei einer Feuersbrunst oder beim Tode des Besitzers der Gefahr ausgesetzt, vernichtet zu werden oder in unrechte Hände zu kommen.

Um hier Abhilfe zu schaffen, ist jetzt im Landesarchiv in Ratzeburg. das sich bekanntlich im Landeshause befindet, ein großer achtteiliger Schrank eingebaut worden. Und in diesem Schranke befinden sich außer mehreren Aktenborden Schließfächer, die zur Aufnahme von Urkunden usw. dienen sollen. Wer also im Besitz geschichtlich wertvoller Schriftstücke ist, kann diese dort gegen Hinterlegungsschein deponieren. Er behält selbstverständlich das unbeschränkte Verfügungsrecht über sein Eigentum. Er erhält einen Schlüssel zu seinem Schubfach und gibt nur der Archivverwaltung die Erlaubnis, die Schriftstücke der Forschung zugänglich zu machen.

Da es sich um den Schulz von Schriftstücken handelt, die für die Heimatgeschichte von Wert sind, so wird keine Aufbewahrungsgebühr erhoben. Die Archivverwaltung ist im Gegenteil dankbar, wenn die Amts- und Gemeindeverwaltungen, die Gutsherrschaften, die Innungen, Gilden, Vereine und sonstigen Körperschaften recht reichen Gebrauch von der neuen Einrichtung machen. Besonders auf den adligen Gütern und bei den Obermeistern der Innungen finden sich reiche Schätze an wertvollstem Akten und Urkundenmaterial, die in vielen Fällen einer sicheren Aufbewahrung bedürfen. Gerade die Herren Gutsbesitzer und die Vorstände der Innungen werden deshalb dringend gebeten, sich die neue Einrichtung unsres Landesarchivs einmal unverbindlich anzusehen. Sie werden sich sicher in vielen Fällen dafür entscheiden, davon Gebrauch zu machen, da ja, wie gesagt, ihr Eigentumrecht an dem Depot im vollen Umfange gewahrt bleibt.


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1926/2 - 48

 

 

 

 

 

 


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