Wir blättern ein wenig in einem Buche, das uns
näher angeht, als der Titel vermuten läßt. Es heißt: "Von der
Gemeinheits-Aufhebung und Verkoppelung in den
Churbraunschweig-Lüneburgischen" und ist zu Göttingen im Verlag der
Witwe Vandenhoek 1784 gedruckt. Der Verfasser aber,
der sich in seiner Widmung an "Königlich Grosbrittannische zur
Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgischen Cammer hochverordnete Herren
Cammerpräsident, Geheimteräthe, Geheimtecammerräthe und Cammerräthe,
Hoch- und Hochwohlgebohrene, Gnädige und Hochgebietende Herren"
wendet, ist "Eurer Exzellenzen und Hochwohlgebohrnen Gnaden
unterthänigster Diener Johann
________
*) Zu vergleichen S. 114 ff. in denselben "Beiträgen
zur Bauernhausforschung in Mecklenburg". Das Doberaner Dreieck zeigt
besonders günstige Vorbedingungen für die Aufhellung der
Einwanderungsfrage und ist daher ein besonders lehrreicher Fall
dieses Forschungsgebietes.
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Friedrich Meyer". Man sieht, es war nicht so
einfach, jedermann den richtigen und gebührenden Titel zu geben. Der Verfasser
ist uns oben schon begegnet, es ist jener Landmesser, der 1777 die
Karte von Hamwarde oder, wie er als gebildeter Mann schreiben zu müssen glaubt,
Johannwarde gezeichnet und die Verkoppellung der Feldmark dieses Dorfes
durchgeführt hat. Daß er diese Arbeit als Beispiel in seinem Buche genau
darstellt, macht uns dieses Buch so wertvoll. Also eine lauenburgische
Verkoppelung von sachkundigster Seite, von dem leitenden Beamten selber
dargestellt! Zunächst berichtet er über die Vorgeschichte des Dorfes Hamwarde,
was er "theils aus alten Urkunden, theils aber aus den dermalen Verhandelten
Akten extrahirt" hat. "In den ältesten Zeiten" - das Zehntregister hat er nicht
gekannt - "bestand das Dorf Johannwarde, außer dem Prediger, Wittwenthum
und Küster, in 16 Einwohnern, die sämtlich herrschaftliche
Unterthanen waren, als
aus 9 Vollhufenern
aus 4 Halbhufenern und
ans 3 Köthnern.
Im Jahre 1600 befanden sich, nach einer authentischen Urkunde, in
demselben 9 wüste, als 6 Voll- und 3 Halbhufen,
1724 und 1725, da die ganze Feldmark vermessen wurde,
5 Vollhufener mit Einschluß des Bauervoigts
5 wüste Hufen
2 halbe Hufen
3 Köthner
1 Brinksitzer
_______________________________
also 16 herrschaftliche Stellen, als 11 bebauete und
5 wüste, auch
3 Kirchen-Brinksitzer
1 Prediger, der eine Hufe Land hat,
1 Wittwenthum
l Küster
_______________________________
Summa 22 Stellen, als 17 bebauete uud 5
wüste."
Das ergibt beide Male, da die Kleinstellenbesitzer ihr Land außerhalb der
Hufenregelung besitzen, mit Einrechnung des Predigers 12
"Vollhufener", auf die, wie oben berechnet, je 1 1/2 der 18
im Zehntenregister von 1230 aufgeführten, als Flächenmaß aufzufassenden
zehntpflichtigen Hufen entfallen. Die erst spät auftretenden 4 Brinksitzer
stellen den jüngsten Zuwachs an Grundbesitzern dar und verdanken ihre Existenz
wohl erst der "Peuplierungspolitik" der Zeit des absoluten Fürstentums, deren
Grundidee der König Friedrich Wilhelm I. von Preußen auf die klassische Formel
brachte: "Menschen achte vor den größten Reichtum". Auf Grund dieser Idee spielt
ja auch bei der Gemeinheitsteilung die Ansetzung neuer Anbauer eine große Rolle.
"Besonders hat man dasjenige Gemeindeland, welches, unmittelbar am Dorfe oder im
Dorfe selbst gelegen, dem Vieh und in der Pflug- und Erntezeit den Gespannen als
Sammelplatz und als Nachtkoppel diente, zur Anlegung kleiner Stellen seit jener
Zeit benutzt. Man nennt diesen Teil der Allmende in ganz Niedersachsen
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BRINK, die darauf angesiedelten Leute
BRINKSITZER, eine Bezeichnung, die in Lauenburg und im südlichen Holstein bis in
das Amt Reinbek und bis Winterhude bei Hamburg vorkommt. Im übrigen Holstein
gibt es keine Brinksitzer," schreibt Max Sering. Die Bezeichnung ist also, wie
das Meierrecht, Einfuhrware aus dem Hannöverschen.
Wir knüpfen wieder bei Johann Friedrich Meyer an die zuletzt wörtlich angeführte
Darlegung der Zustände von Hamwarde vor der Verkoppelung an: "Nach dem damaligen
Vermessungsregister betrug das Ackerland incl. desjenigen, so mit Holz bewachsen
war, ferner die Garten- und Wiesen-Länderey im Durchschnitt:
a) für jeden Vollhufener 183 Morgen
b) für jeden Halbhufner 97 Morgen.
Der Bauervoigt besaß 276 Morgen und die Prediger-Hufe enthielt
162 Morgen.
1758 veränderte sich dieser Zustand des Dorfes, indem die
damaligen Einwohner gegen gewisse Ländereyen von den 5 wüsten
Hufen und einigen Wiesenwachs in der Marsch 401 Morgen
- Ruten und unter diesen vorzüglich die bewachsenen Ländereyen
zur Forst abtraten. Dadurch wurden sowohl die Vollhufener als Halbhufener im
Ackerlande um ein merkliches kleiner. Der eigentliche Abgang wollte sich zwar
aus den vorhandenen Akten nicht völlig ergeben. Indessen wurde wahrscheinlich,
daß die Vollhufen jede ohngefehr [sic!] 20
Morgen mehr abgetreten als wieder erhalten hatten, und so die Halbhufener nach
Verhältnis. Wenn die Herrschaft vormals für 5 wüste Hufen
intereßirt (am Dorfe beteiligt) gewesen war, die nach dem obigen
Vermessungsregister überall nur 725 Morgen enthalten hatten; so
blieben nach dem Abzug der zur Forst gezogenen 401 Morgen nicht
völlig 2 1/2 Hufen übrig, wovon bald hernach eine zween Köthnern
erblich eingethan wurde. Es bestand also zur Zeit der Verkoppelung die
Dorfschaft aus
5 bebaueten Vollhufen incl. des Bauervoigts
1 1/2 wüsten Vollhufen "
4 bebaueten Halbhufen
3 bebaueten Köthnern
1 bebaueten Brinksitzer
____________________________________
also aus 13 herrschaftlichen Stellen und 1 1/2
wüsten Hufen und ferner:
aus dem Predigen der 1 Hufe hat
aus dem Küster, welcher etwa 13 1/2 Morgen besaß
aus dem Wittwenthumn / aus den 3 Kirchenbrinksitzern, die
ohngefehr 7 1/2 Morgen in Besitz hatten.
Der Acker war seit undenklichen Zeiten in 7 Schlägen abgetheilt.
Diese bestanden aus vielen theils sehr schmalen Ackerstücken. Vergeblich hatte
man durch gewisse Beyschläge die Größe jener Schläge gleich zu machen gesucht.
Daher war der Flächenraum, den viele einzelne im Gemenge liegende Stücke
ausmachten, in einigen Schlägen merklich größer als in anderen. Fünf Schläge
wurden jährlich gesäet und 2 geweidet. Statt der Braach, die man
bei dem dasigen
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leichten Boden für überflüßig erachtete, wurde
Buchweitzen, darauf 2mal Rocken und dann 2mal Hafer
gesäet."
Trotz der angeblich "undenklichen Zeiten" macht diese Wirtschaftsweise keinen
sehr altertümlichen Eindruck. Sie stellt vielmehr eine Art der
Feldgraswirtschaft - Abwechselung von Pflugbau und Grasnutzung - auf
ziemlich entwickelter Stufe dar, vermutlich entstanden durch Einschiebungen in
den mit Dreeschweide abwechselnden ewigen Roggenbau, wie Georg Hanssen dies für
Nordhannover beschreibt: "Andere Früchte, namentlich Hafer und Buchweizen,
früher nur auf Nebenländereien in geringem Umfange zu eigenem Bedarf gebaut,
sind später ab und zu in die Roggensaaten eingeschoben worden".
"Obgleich sowohl im Acker- als Wiesen-Lande", fährt Meyer in seiner Darstellung
von Hamwarde fort, "die Besitzungen der Einwohner ein und eben derselben Classe
sehr verschieden waren, so hatte doch dieses keinen Einfluß auf die gemeine
Hütung. Vielmehr war diese willkührlich und auf keine gewisse Stückzahl
eingeschränkt. Mit der Schaaftrift des benachbarten landesherrlichen Vorwerkes
Grünhof durften wöchentlich 2 Tage die Dreischschläge und Heide oder Wildfurchen
des Dorfes, resp. etwa 400 Morgen gross, behütet werden. Mehrere
Aufhütungen fanden auf dieser Feldmark nicht statt. Außer jener commnuen
Dreischweide hatte das Dorf von dem Forstgrunde AD 401 Morgen
73
R 2/3, also PPTR. (ungefähr) 268 Morgen zu
behüten. Noch betrug die Schaaf-, Schweine- und Gänseweide so grössesten Theils
heidwüchsig war, 490 Morgen.
Der Zustand des Dorfs befand sich zu der Zeit, als die Verkoppelung daselbst
ihren Anfang nahm, in einer sehr schlimmen Lage. Verschiedene Höfe droheten
wüste zu werden, und bey diesen Umständen durfte man auf keine Vermehrung der
Einwohner denken, weil dadurch das bisherige Eigenthum der jetzigen Wirthe norh
mehr vermindert worden wäre."
"Wüste" heißt natürlich NICHT "unbestellt", sondern "mit keiner Bauernfamilie
besetzt". Der Verkoppelungsbeamte ging nun ans Werk. Die Landesherrschaft
vereinbarte mit den Dorfinsassen, daß "aus den Resten der 5 wüsten
Hufen ein Köthner zum Vollhufener und 5 Köthner sammt 1
Brinksitzer. wovon 3 bisher blos von der Kirche abgehangen hatten, mit Land
begabet werden sollten, indem sie bis dahin blos mit einiger Garten-Länderey
versehen waren." Die Hufen bezw. Halbhufen usw. sollten "egalisiert", d. h.
innerhalb ihrer Gruppe gleich groß gemacht werden. Da die Menge der Wiesen zu
gering schien, so sollten die Hamwarder Bauern 39 3/4 Morgen
herrschaftlichen Marschwiesenlandes gegen 346 Morgen 69
R. zur Forst abzutretendes Heideland eintauschen. Dieses
herrschaftliche Marschwiesenlaud lag im Herrenhagen jenseits der Elbe, wo die
Hamwarder Bauern bereits wie im Herren-Land einschließlich des Gercken-Hagens
jenseits der Elbe Wiesenland besessen hatten. Die Abschätzung aller Ländereien - beim Ackerlande nach sechs Klassen - wurde sechs zu diesem Geschäfte
vereidigten Hauswirten, die von den Hamwarder Einwohnern gewählt waren,
übertragen, und "nach geschehener Claßifikation und Boniti-
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rung" der Hauptverteilungsplan entworfen. Die
Landesherrschaft erklärte sich zur Rückgabe von 45 1/2 Morgen der
1758 abgetretenen Ländereien aus der Forst bereit. Es handelt sich
hierbei um "Wiesenplätze in der Forst."
Das Endergebnis des ganzen, höchst mühsamen Auseinandersetzungsgeschäftes war
dann schließlich folgendes:
Als größter Grundbesitzer erscheint der Bauervogt Johann Christoph Kien, der als
Anderthalbhufner zählt, mit 265 Morgen 24
R., darunter 182 Morgen Acker, 52
Morgen 84
R. Wiesen und Kleekoppeln und 25
Morgen Buschkoppeln. Die fünf Vollhufen schwanken zwischen 152
Morgen 45
R. und 164 Morgen 25
R., darunter je 112 Morgen Acker und 15
Morgen Buschkoppeln. Der Prediger soll 142 Morgen 75
R. bekommen. Die Größe der 4 Halbhufen beträgt
95 Morgen 51
R. bis 100
Morgen 20
R., darunter 70 Morgen
Acker und 10 Morgen Buschkoppeln. Die stärksten Unterschiede
treten also beim Wiesenlande wegen dessen sehr verschiedener Güte und
Ertragsfähigkeit zu Tage. An Ackerland erhalten die 5 "Köthner" je
30 Morgen, der Küster 15, Brinksitzer und
Prediger-Witwe je 12 Morgen. Insgesamt haben daher die "Köthner"
43 Morgen 17
R. bis 45
Morgen Land. Der kleinste Grundbesitzer ist der Brinksitzer mit nur 14
Morgen (12 Morgen Acker, 2 Morgen Garten und
Hofraum, aber weder Wiese noch Buschkoppeln). Das Schlußergebnis ist im
allgemeinen etwas (bis zu einigen Morgen) höher, weil noch "Wege und Stege,
Sölle und unbrauchbare Plätze mit hineingerechnet wurden, so daß z. B. der
Bauervoigt Kien schließlich 268 Morgen 112
Ruten angerechnet bekam.
Unverteilt blieben schließlich 254 Morgen Schafweide und 60
Morgen Schweine- und Gänseweide.
Eine Umwälzung der Schlagordnung, der Bewirtschaftungsweise des Landes war in
Hamwarde mit der Verkoppelung NICHT verbunden. "Die Ortsumstände vereinigten
sich mit dem Wunsch der Einwohner für die Beybehaltung der 7schlägigen
Wirtschaft. Nur suchte man die Anzahl der Saaten von 5 auf 4
herabzusetzen. Die Einwohner wollten sich aber vor der Hand, wie sehr
man" [sic!] (dieser "man" war offenbar die
Regierung durch den Mund ihres Vertreters Johann Friedrich Meyer) "auch sie zu
versichern sich bemühete, daß der Acker bey 5 Saaten übermäßig
ausgepofert werde, nicht dazu verstehen. Es gereichte bey dieser verkannten
Rathgebung zu einiger Tröstung, daß, wie gesagt, die Außenweide den Mangel und
die Unergiebigkeit der erschöpften Dreisch ersetzte, und man konnte es also,
ohne die Zerrüttung des Ganzen zu besorgen, der Zukunft überlassen, ob und wie
bald man die Saaten um 1 Jahr abkürzen werde."
Wenigstens suchte der Regierungsvertreter die Bauern zu veranlassen, den Anban
von Klee für die damals eben in der Einführung begriffene und als höchstes Ideal
landwirtschaftlicher Weisheit geltende Sommer-Stallfütterung des Milchviehs
aufzunehmen. "Es brauchte daselbst nicht der Anlage neuer Klee-Koppeln, indem
jeder Vollhufener beym Hause schon eine Koppel im Durchschnitt von 12
Morgen besaß. Diese sind zu dieser Absicht vorzüglich geschickt
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und gesegnet wird die Zeit seyn, wo man von
solchen die absichtsmäßige Anwendung machet."
Nicht umsonst hat eben damals der deutsche Kaiser Joseph II. den Gutsbesitzer
Joh. Chr. Schubart zu Würchwitz bei Zeitz wegen seiner Verdienste um die
Ausbreitung des Kleebaus unter Verleihung des Namens "Edler von dem Kleefelde"
in den Adelsstand erhoben.
Auf die bevölkerungspolitischen Ideen des 18. Jahrhunderts wurde
oben schon hingewiesen, auch auf die Bestrebungen der damaligen Regierungen,
durch "Niederlegung" d. h. Parzellierung von Domänen (Vorwerken)
Kleingrundbesitz zu schaffen, wofür das Beispiel von Fahrendorf herangezogen
wurde. Im Amte Schwarzenbek sind in dieser Zeit sämtliche Vorwerke aufgeteilt
worden. Solche Neuschaffung bäuerlichen Besitzes hat damals in ganz
Schleswig-Holstein erheblichen Umfang erreicht.
Daß der Hebung der Volkszahl durch Siedlung vom staatspolitischen Gesichtspunkt
eine große Bedeutung beizumessen sei, hält auch Johann Friedrich Meyer für nötig
ausdrücklich zu betonen: "Die Volksmenge durch Neubauer zu vermehren, ist ein
für das herrschaftliche Interesse zu wichtiger Gegenstand, als daß man bey
Verkoppelungen darauf nicht besondere Rücksicht zu nehmen hätte. Nur muß es an
Raum nicht fehlen, damit die neuen Anbauer den alten Einwohnern nicht zur Last
werden und einer den anderen nicht ruiniere."
Das ist - in der Sprache jener Zeit ausgedrückt - das Bekenntnis zum
Grundgedanken der inneren Kolounisation, die eben damals in Friedrich dem Großen
den größten Praktiker bis auf den heutigen Tag hatte, die aber auch für uns
Heutige nicht minder zeitgemäß ist, weil wir nur durch Seßhaftmachung und
Verwurzelung im Hemratboden den Bestand unseres Landvolkes als die unersetzliche
Reserve an Volkskraft erhalten können, deren wir bedürfen, um nicht durch den
rasend schnellen Kräfteverbrauch des Lebens in unseren großen Städten dem
Raubbau an der deutschen Volkskraft und damit dem Untergang unseres Volkstums
und unserer Kultur zu verfallen!
"Nun haben sie sich Götter gemacht aus dem Wachsen der Stadt und aus der
Ausbreitung des Handels. DIE Götter aber fressen die Menschen, nachdem sie sie
um- und umgetrieben haben in wahnsinniger Hast, und lachen des Volkes, das
vergaß zu fragen, wie man breitschulterige helläugige Männer schafft und
hochgewachsene Frauen mit breiten Hüften und rotbäckige Kinder." Ein Hamburger
hat das geschrieben, Hermann Popert im "Helmut Harringa". Es klingt anders als
die dürren Worte des wackeren Landmessers Johann Friedrich Meyer im steifen
Amtsdeutsch des 18. Jahrhunderts, dem die Gefahren der
Verstädterung auch nicht so vor Augen stehen konnten wie dem Hamburger Richter
unserer Zeit. Aber für die Verwirklichung des Zieles: Verwurzelung des Volkes im
Heimatboden hat das vielgeschmähte 18. Jahrhundert unvergleichlich
viel mehr geleistet als die fünf Vierteljahrhunderte seitdem.
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