Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]
Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1927
Aus der Geschichte des Pressewesens im Herzogtum Lauenburg.
Von DR. RUDOLF BÜLCK, Kiel.
Die Schrödersche Topographie (2. Aufl. II. 434) berichtet, daß Groß-Grönau im 17. Jahrhundert eine Buchdruckerei besessen habe. wie denn auch sonst der Ort in der Zeit der letzten lauenburgischen Herzöge ein beinahe städtisches Ansehen aufwies. Der Name des dortigen Druckers ist zwar nicht überliefert, auch sind anscheinend bisher keine aus der Grönauer Werkstatt hervorgegangenen Bücher bekannt geworden. Für das Bestehen der Druckerei liefert jedoch ein Schriftstück des Kieler Staatsarchivs (ACTA D I 1. Nr. 1632) einen Beweis. Es ist ein Bittgesuch des Buchdruckers Tobias Schmidt an den Herzog Julius Franz von Lauenburg aus dem Jahre 1673. Die vom Herzog Franz Erdmann 1927/4 - 120 1927/4 - 121 in Groß-Grönau gestiftete Druckerei war nach dem unvermuteten Tode dieses Fürsten, der dort gern residierte, sehr zurückgegangen, der Besitzer traute sich nicht, sie mit seinen Mitteln fortzusetzen, schließlich war sie gänzlich eingegangen und stand zum Verkauf. Tob. Schmidt bat nun den Herzog ihm zu gestatten, diese gegenwärtig darniederliegende Druckerei zu kaufen und nach der Residenzstadt Lauenburg zu verlegen, zugleich sollte ihm der Herzog die hierzu nötigen Freiheiten und Privilegien gewähren. da ohne diese kein Bestand zu erhoffen wäre. Nach Schröders Angabe wurde die Druckerei 1673 nach Lauenburg verlegt; demnach ist der Kauf abgeschlossen worden. Den neuen Inhaber Tob. Schmidt treffen wir 1676 als Drucker in Plön, seit 1680 auch in Rendsburg. dann abermals in Plön.
Eine harte Fessel für die schriftstellerische Welt
wie für das Buchdruckergewerbe bildete in früherer Zeit die leidige
Pressezensur. Diese Einrichtung, heute nur in außergewöhnlichen
Fällen angewandt, war in den absolutistisch regierten Ländern des
18. Jahrhunderts, ja noch weit ins 19. Jahrhundert hinein eine
Selbstverständlichkeit. Einzig in Dänemark wurde sie 1770 auf
Struensees Veranlassung aufgehoben, und auch die Herzogtümer
Schleswig und Holstein durften sich dieser Freiheit erfreuen. Um so
schlimmer stand es dagegen im Herzogtum Lauenburg. Hier galt, von
Hannover ausgehend, eine Verordnung, wonach jedes Werk vor der
Drucklegung der Regierung in Ratzeburg einzureichen war, erst nach
erfolgter Approbation der Behörde durfte mit dem Druck begonnen
werden. Eine solche Absicht lag zwar auch den andernorts geltenden
Zensurvorschriften zugrunde, doch wurde in der Praxis meistens
wesentlich milder verfahren, so in Schleswig-Holstein vor 1770. In
Lauenburg aber wurde mit rigoroser Strenge an den Bestimmungen
festgehalten. So wurden sie auch dem Buchdrucker Behrenberg in der
Stadt Lauenburg unter dem 21. Oktober 1737 *) besonders
eingeschärft. Die Behrenbergsche Druckerei wird damals - im
Gegensatz zu später - keine große Bedeutung gehabt und wenig
herausgebracht haben; bei dem wenigen, was sie brachte, scheint sie
aber schließlich sich über die Vorschriften gänzlich hinweggesetzt
zu haben; jedenfalls verlangte die Regierung im Jahre 1759 von dem
Drucker Rechenschaft darüber, warum er während der letzten Jahre
nichts zur Zensur eingeschickt habe. Im besonderen war der Behörde
zu Ohren gekommen, daß in der Behrenbergschen Offizin eine
Wochenschrift herausgekommen sei. Der Drucker mußte in seinem
Bericht zugeben, daß die erwähnte Wochenschrift, die, wie er sagt,
in Fabeln bestände, also wohl in der Art der damals so beliebten
moralischen Wochenschriften gehalten war, in seiner Druckerei
hergestellt worden sei, jedoch ohne sein Wissen; Behrenbergs Sohn,
der bei dem Rektor Pfeiffer Privatunterricht hatte, war von seinem
Lehrer, dem Herausgeber der Wochenschrift, überredet worden, den
Abdruck in der väterlichen Werkstatt herstellen zu lassen. Er
selbst, Behrenberg, hatte auch nach seiner Aussage kein Exemplar
davon verkauft, vielmehr hatte der Rektor die geringe Auflage an
seine Freunde gratis verteilt. So wenig wie in diesem Falle, könne
im andern ihn, den Drucker, ein Vorwurf treffen; denn er hätte
während der letzten Jahre bei den bekanntermaßen schleehten Zeiten
der - siebenjährige Krieg tobte in Deutschland - keine Druckaufträge
von auswärtigen Verlegern bekommen. Ob sich die Kgl.
Großbritannische Regierung mit diesem Bescheide ihres Druckers
zufrieden gegeben hat, geht aus den Akten nicht hervor. Aber 20
Jahre später, 1770, nahm sie es nicht so genau; damals wurde dem
Behrenberg auf sein Ansuchen für das Mal gestattet, das Gartenbuch
des Superintendenten Lüders ohne vorherige "Produktion des
Manuskriptes" zu drucken. Freilich waren wohl von dem Gartenbuch
Verstöße gegen die Religion oder gegen den Staat nicht zu
befürchten. III. Die Zeit der großen französischen Revolution
führen uns zwei einander ergänzende Verordnungen lebendig vor Augen,
die 1792 (24. November) bezw. 1927/4 - 122
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