Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]
Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1928
[Miszelle]
Aus alter und neuer Zeit |
Symbolische Handlungen bei der Übernahme eines Gutes. Im Oktoberheft der "Lauenburgischen Heimat"
wurde berichtet, wie beim Verkauf des adligen Gutes Tüschenbek
im Jahre 1788 dem neuen Eigentümer feierlich eine
Erdscholle überreicht wurde und wie er zum Zeichen seines
Eigentumsrechtes die Haustür auf- und zumachen mußte. In einem
Notariatsprotokoll, das genau hundert Jahre früher ausgestellt
wurde, ist eine ganze Reihe anderer symbolischer Handlungen
ausgeführt, die beweisen, welchen Wert die damalige Zeit solchen
sinnfälligen Bekundungen beimaß. Es handelt sich in diesem Falle
um das adlige Gut Kulpin, das der sachsen-lauenburgischen
Prinzessin Anna Elisabeth, verwitweten Landgräfin von Hessen,
zum Nießbrauch überwiesen worden war und nach ihrem Tode im
Jahre 1688 an den Landesherrn Julius Franz
zurückfiel. In dessen Auftrage erschienen "am Tage Medardi - war
der achte Tag des Monaths Juny alten Calenders - vormittags umb
11 Uhr" der Ratzeburger Amtsschreiber Herr Johann
Reinhold Winter und die kaiserlichen Notare Johannes Premsell
und Ambrosius Emme in Kulpin und ergriffen im Namen seiner
hochfürstlichen Durchlaucht feierlich von dem Gute Besitz, und
zwar "folgender Gestalt": 1. Die HANDTHABE AN DER HAUSTHÜR. 2. In der Küchen FEWER ANGEMACHET, und hatt dasselbe wieder AUSZGELESCHET, damit anzuzeigen, daß Ihro Hochfürstliche Durchlaucht als Regierender Landes Herr und Dero Erben hinführo jederzeit daselbst Fewer und Rauch halten lassen möchten. 3. Einen SPOHN AUS DER THÜR GESCHNITTEN, zur Anzeige, daß Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht und Dero Erben allezeit zu Tag 1928/1 - 27
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