Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]
Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1934
Ein Münzenfund in Schönberg, Amt Steinhorst, vom Jahre 1784.
Von BRUNO DORFMANN, Altona-Ottensen.
Etwa im Mai 1784 fand der
Großkätner Püst in Schönberg beim Pflügen einer ihm anläßlich
der damaligen neuen Feldverteilung (Verkoppelung) zugewiesenen
Weide ein irdenes Gefäß, als dessen Inhalt beim Zerschlagen an
einem Stein sich Münzen ergaben. Der Fund muß sich
herumgesprochen haben, denn dem Finder ist, wie auf dem Amt
Steinhorst am 5. Juni 1784
protokolliert wird, bereits am letzten Gerichtstage aufgegeben
worden, die gefundenen Gold- und Silbermünzen dem Amte bis zu
weiterer Verfügung einzuliefern. Püst benutzt jedoch schon
vorher eine dienstliche Anwesenheit der zuständigen Beamten
Wense und Müller in Schönberg, um die Sache zu regeln und
übergibt ihnen einen Beutel voll Silbermünzen mit dem Bemerken,
außer einigen verschenkten Stücken sei dies der ganze Fund. Auf
Vorhalt, es seien auch Goldmünzen im Funde gewesen, zeigte er
den Beamten "einen dicken messingnen Rechenpfennig mit dem
Bildnis Ludwig XVI. Wie man ihm nun zu Gemüte
führte, daß schwerlich diese Münze in dem Topf mitgewesen",
brachte der Finder eine richtige Goldmünze im Gewichte eines
Dukats (3,4 g) zum Vorschein und versicherte
nochmals, mehr Goldmünzen seien es nicht gewesen. Lediglich
einige Silbermünzen , die seine Frau gern behalten wolle, "weil
Marienbilder darauf stünden", wurden nun ebenfalls zugegeben,
auch das Vorhandensein eines silbernen Knopfes. Diese Münzen
stellten sich dann als größer und schwerer als die übrigen
heraus, nur eine trug ein Marienbildnis, die anderen
zweiseitigen das hamburgische bzw. lübeckische Stadtwappen, die
Goldmünze das Bild eines Bischofs. Auf eindringliches Befragen
der Beamten, die darauf hinwiesen, daß das Gerede von einem
großen Schatze, besonders an Goldmünzen, doch vermutlich von ihm
selber ausgegangen sei. versichert Püst hoch und heilig, er habe
nunmehr außer den verschenkten Stücken, "worum ihn der
Schulmeister angesprochen" alles richtig abgeliefert; jedoch
wolle er gebeten haben, sich hohen Orts für ihn zu verwenden,
daß er den Fund ganz für sich behalten könne, da er zu einem
Anbau Geld benötige. Das Amt Steinhorst berichtet den Sachverhalt unter dem 10. Juni an die Regierung in Ratzeburg unter Beifügung von Proben des Fundes und äußert sich wie folgt zu der Art der Münzen: "Die mehresten sind von der Gattung, wovon wir die Probe in dem Paket Nr. 1 anschließen, und scheinen Bracteaden zu seyn, die außer dem Inhalt des Metalls, wenigstens in den Münzkabinetten, keinen sonderlichen Wert zu haben pflegen. Es sind derselben 1564 Stück. An glatt geprägten Münzen unterscheiden sich die in dem Paket Nr. 2 befindlichen 4 Groschen und 5 kleinen Münzen, die sämtlich neuer und alte Lübecksche, auch Hamburgische Stadtmünzen zu sein scheinen, welches sich aus dem Adler, dem Stadtwappen und der sonst sehr unkenntlich gewordenen Umschrift erraten läßt." Der ganze Fund außer der Goldmünze wiege 52 Lot (= 760 g), es sei der zweite, im Amt Steinhorst gehobene Münzenfund und seine Vergrabung müsse während der Kämpfe Lübecks und Hamburgs mit den Raubrittern, vielleicht um die Burgen Steinhorst und Linau, erfolgt sein, mithin im 14. oder Ende des 13. Jahrhunderts. Die Überlassung des ganzen Fundes an Püst EX GRATIA (aus Billigkeitsgründen) wird befürwortet. Bereits am 12. Juni berichtet die Regierung in Ratzeburg an die Geheimen Räte in Hannover unter Weiterreichung der Münzproben und nimmt zur Frage der Eigentumsrechte an dem Funde folgende Stellungnahme ein: "Nach den gemeinen, auch im hiesigen Lande ihre Anwendung findenden Rechten würde nun die eine Hälfte dem Finder, die andere Hälfte aber der allergnädigsten Landesherrschaft zufallen, da im Lauenburgischen die Bauern nicht DOMINI, sondern nur USUSFRUCTUARII ihrer Ländereien sind." Die Königlich Großbritann., zur Kurfürstl. Braunschweig. Lüneburgischen Regierung verordneten Geheimen Räte entscheiden am 24. Juni (gezeichnet v. d. Busche) unter Rückgabe der Münzproben, daß der ganze Fund EX GRATIA dem Finder zurückzugeben sei, was dann durch das Amt Steinhorst geschieht. 1934/1 - 20
193412 - 21 |
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