"Kreis Herzogtum
Lauenburg", das Deutschland-Bildheft, das soeben
herausgekommen und mit seinen 43 schönen
Bildern überall für 20 Pfg. zu kaufen ist, hat
verschiedentlich Widerspruch wachgerufen gegen die
Fortlassung der Herzogskrone auf dem Wappenschild. Die Krone
blieb in erster Linie aus ästhetischen
Gründen fort, denn das Wappen mit der Krone hätte das
gegebene Quadrat in drei fast gleiche Abschnitte zerlegt,
von denen der rechte und der linke Abschnitt sehr unschön
leer geblieben wären. Außerdem ist die Krone nur ein Rang-
und Würdenabzeichen, das geführt oder fortgelassen werden
kann. Es ist auch gar keine Herzogs-, sondern die preußische
Königskrone. Eine Herzogskrone zeigt außer den fünf Bügeln
fünf sichtbare Blattverzierungen und vor allen Dingen die
purpurne Herzogsmütze. Das Territorialwappen Lauenburgs war
bis 1841: in Rot ein silbernes Pferd, von
1841 bis 1865: in Rot ein goldener
Pferdekopf. Der Schild wurde entweder mit der Königskrone
von Dänemark oder dem Herzogshut gekrönt. Die weitere
Entwicklung des Wappens erhellt aus einem Brief: An den
Minister-Präsidenten und Minister für Lauenburgs Grafen von
Bismarck-Schönhausen, und den Minister des Königlichen
Hauses, (Staatsminister Freiherrn von Schleinitz. Auf Ihren
Brief vom 9. April c. und vom 24.
v. M. bestimme Ich, daß das hergebrachte Lauenburgische
Wappen - ein silberner Pferdekopf im rothen Felde -
beibehalten, letzteres aber mit einer schwarzen und weißen
Umsäumung nach der zurückfolgenden Farbenskizze b. versehen
werden soll. Die Farben Schwarz und Weiß sollen auch fortan
die Landesfarben des Herzogthums Lauenburg sein. Übrigens
will Ich wegen der an dem königlichen Wappen in Folge der
neuen Territorial-Erwerbungen nöthigen Abänderungen von
Ihnen und dem Staats-Ministerium geeignete Vorschläge
erwarten. Berlin, den 12. November 1866.
gez. Wilhelm.
Ferner: Officielles Wochenblatt für das Herzogthum
Lauenburg. Nr. 25 Ratzeburg. Sonnabend, den
13. April 1867. Bekanntmachung.
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre
vom 12. November v. J. zu bestimmen geruht,
daß das hergebrachte Lauenburgische Wappen - ein silberner
Pferdekopf im rothen Felde beibehalten, letzteres aber mit
einer schwarzen und Weißen Umsäumung. nach der hier
beifolgenden Farbenskizze versehen werden soll. Die Farben
schwarz und Weiß sollen auch fortan die Landesfarben des
Herzogthums Lauenburg sein. Die vorstehenden Allerhöchsten
Bestimmungen werden in Gemäßheit höherer Verfügung hierdurch
zur Nachachtung allgemein bekannt gemacht. Dabei wird den
sämtlichen Behörden bemerklich gemacht, daß mit der
Beschaffung von Siegeln und Stempeln usw. mit dem neuen
Landeswappen nach Maßgabe des Bedarfs dergestalt vorzugehen
ist, daß die Dienstsiegel der Behörden einstweilen
unverändert beibehalten und erst, wenn sie unbrauchbar
werden, durch neue, den gegenwärtigen Bestimmungen
entsprechende Siegel ersetzt werden. Ratzeburg, den 19.
März 1867. Königlich Preußische, Herzoglich
Lauenburgische Regierung. L. Kielmannsegge. Münch. (Siehe
auch "Lauenburgische Heimat" VII. Jahrgang
Heft 1. Januar 1931.)
S. S.