Ich Gebhard Jurgen Tiedechen,
Bildhawer und Burger in Boitzeburgh, bezeuge hirmit,
daß mit dem Grafflichen Oldenburgischen nacher
Ratzeburgs abgeordnetem Raht Herren Doctore Andrea
Cremero und bey sich gehabten Mahler Johanne
Kirchrings mich folgender gestalt verglichen habe
wegen Verfertigung eines Epitaphy zum christseligem
gedechtnus der weyl. Durchlauchtigen, Hochgebornen,
Fürstinnen und Frawen, Fraw Catharinen, Hertzogen zu
Sachsen, Engern und Westphalen, geborner Greffin zue
Oldenburg und Delmenhorst, Frawen zu Jehwer und
Kniephausen, Christseligen angedenkens. |
Erstlich soll und will Ich Gebhard Tiedechen das
verglichene Epitaphium vor Ablauf dieses 1647.
oder zum längsten für Ostern des nächstkünftigen 1648.
Jahres ganz fertig, bis auf die Malerarbeit, dergestalt
beständig, künstlich und vollkommen, wie dieser mein beigefügter
Abriß, worvon das Original zu Oldenburg und meine eigen-
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händige Beschreibung mit mehreren eigentlich
aufweiset, daß daran bei künftiger Besichtigung und Aberlieferung niemand mit
Fug zu tadeln haben soll.
Zum andern will Ich auch dasselbe im Dom zu Ratzeburg an dem verordnetem Ort auf
dem Chor an der einen ledigen Seite des Altars setzen, mit Eisenklammern
anheften, dieselben mit Blei begießen und wie es sich sonsten gebühret bestendig
befestigen.
Zum dritten will Ich die dazu erforderliche Stellung [Gerüst] mit allem Zubehör
verfertigen und nach satsahmem Gebrauch vollkommentlich stehen lassen, so lange
bis der Maler seine Kunst daran verrichtet hat.
Zum vierten verspreche Ich hiermit, da mich der allmächtige Gott vor gänzliche
Verfertigung des Epitaphii von hinnen abfordern würde, daß Ich auf solchen
unverhofften Fall alsdann einen andern genugsam qualificierten Meister, der die
Arbeit in allen obbeschriebenen Maßen vollführen soll, an meine Stelle
beschaffen will.
Zu desto mehrerer Festhaltung und Versicherung obgedachter vier angenommener
Punkte tue hiermit alle meine Hab und Güter, wie sie Namen haben und sie belegen
sein und CONSTITUTI POSSESSORI unterpfändlich verschreiben dergestalt, wofern an
dem angenommenen Werke oder dessen Zubehör einiger Mangel erscheinen und Ich
vorgedachten allen nicht gebührlich nachkommen würde, daß man alsdann ohne alle
Einrede daraus bestermaßen sich bezahlt machen möge. Dahingegen seind im Namen
ihrer fürstlichen Gnaden der Frau Wittbe zu Anhalt und Ihrer hochgräfl. Gnaden
zu Oldenburg versprochen worden in Summa mit vor alle, ohne alles ferner
Anfordern, Eintausendsechshundert vollgeltende Special-Thaler, folgender Gestalt
zu bezahlen.
Erstlich soll zu Beschaffung der Materialien und anderer Notdurft so bald
500 Rt und dann folgends, was das Werk selbst unter der Hand nach
Notdurft erfordert, barverleget werden, jedoch die völlige Zahlung nicht
geschehen, bis alles obbeschriebenermaßen verfertiget, an gehörigem Orte
beständig festgemacht, die Stellung dabei gelassen, das Epitaphium von
Verständigen besichtigt und versprochenermaßen gut befunden worden. Nachdem auch
von dem Herrn Superintendenten zu Ratzeburg, Doctore Hectore Mithobio, nebsten
den Domherrn, den von Bernstorff vor hochged. Ihrer fürstlichen Gnaden p. m.
versprochen worden, die Aufsicht beim mehrgd. Epitaphi zu haben, damit alles
verglichenermaßen verfertiget und die Gelder nach Notdurft gebührlich
ausgezahlet werden, so sollen wohlged. Herrn Superintendent die Gelder zu dem
Ende gegen gute Quittung eingeliefert und dieselbe aus dessen Hände
[unleserlich] werden.
Dessen zu Urkund und stäter Festhaltung ist dieser Vergleich bereit vor diesem
von den principale und Inspectore eigenhändig untergeschrieben und befestiget,
itzo aber auf M . Gebhard Jürgen Tidechen Ansuchen zu desselbigen überflüssigen
Versicherung mit dem gräflichen Oldenburgischen Secret confirmiret worden.
Geschehen Oldenburg am September Anno 1647.
(Oldenburgisches Wappensiegel)
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Von dem achtseitigen Aktenstück enthalten die
drei ersten den vorstehenden Kontrakt ohne Unterschriften. Auf der letzten Seite
steht von andrer Hand: Contract, wovon das für 1600 Rthlr. species
zu verfertigende Fürstl. Epitaphii im Chor der Dom-Kirche, nebst anliegenden
Quittungen de ao. 1647 seq.
Beigefügt sind die eigenhändig mit "Gebhardt Jürgen Tydichen, bildthauer"
unterschriebenen Quittungen vom
4. |
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April |
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1647 |
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über 200
Reichstaler |
1. |
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Mai |
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1647
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über 150
Reichstaler |
10. |
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August |
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1647
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über 150
Reichstaler |
24. |
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Oktober |
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1647
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über 200
Reichstaler |
6. |
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März |
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1648
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über 200
Reichstaler |
17. |
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April |
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1648
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über 100
Reichstaler |
20. |
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August |
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1648
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über 300
Reichstaler |
14. |
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Februar |
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1649
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über 150
Reichstaler |
21. |
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Dezember |
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1649
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über 200
Reichstaler |
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1650 |
Auf der Rückseite der Quittung vom 10. August
1647 ist vermerkt: M . Gebhardts & Steinhaurers quitungen auf
500 Rthlr zum fürstl. Epitaphio.
Der Text der ersten sowie der folgenden acht Quittungen ist gleichlautend:
Ich untenbenandter bekenne hiermitt, das ich von wegen des
fürstlichen Epitaphii in der Domkirchen zu verfertigen, von dem
wohlehrwürdigem Herrn Hectori Mithobio, h. Schrift Doctorii
undt Stifts Superintendenten zu Ratzeburg empfangen habe
Zwey hundert Reichsthaler, denselben in bester form hiemitt quitierendt.
Ratzeburg, den 4. Aprili anno 1647.
Gebhardt Jürgen Tydichen,
bildthauer mein handt.
Die Quittungen sind alle eigenhändig in klaren, deutlichen Zügen
niedergeschrieben.
Die Zahlungen haben schon am 4. April 1647 begonnen,
und erst nachdem 500 Taler an den Künstler gezahlt worden waren,
was auf der Rückseite der Quittung vom 10. August 1647
zusammenfassend nochmals niedergeschrieben ist, wurde der Vertrag am 6.
September 1647 aufgestellt. In diesem Vertrag befremdet die
Festsetzung der Fertigstellung: vor Ablauf des Jahres 1647,
spätestens bis Ostern 1648, denn da nach Ostern 1648
noch drei Zahlungen, die letzte am 21. Dezember 1649,
erfolgten, ist das Werk vermutlich erst im Februar 1649 vollendet
worden, und die letzten 200 Taler sind erst nach 11
Monaten, nachdem sich irgend welche Mängel nicht gezeigt haben, zur Auszahlung
gelangt.
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