Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1939


Kleiner Sittenspiegel aus der Zeit um 1700.

[Sch.]
 

Die eigentlichen Lebensordnungen offenbaren sich in den ungezählten Geschehnissen, Gewohnheiten, Abmachungen des fließenden
Lebens um uns. Dieses gesunde Pulsen des Daseins kommt nie vor den Richter und wird nie aktenkundig. Erst die ungesunden Rechtsfälle, die außerhalb der rechtlichen Ordnung liegen, treten durch ihre gerichtliche Behandlung hervor und erregen die Aufmerksamkeit. Faßt man sie näher ins Auge, so hat man zwar nicht das wirkliche Rechtsleben

1939/2 - 59



1939/2 - 60


vor sich, dennoch aber einen Spiegel der Sitten. Jedoch will er positiv gelesen sein. Hinter all dem Ungehörigen muß man das Gehörige, das unserer Art gemäß ist, also das "Artige" sehen. Liest man also, daß jemandem auf einer Hochzeit der begehrte Vortanz verweigert wurde mit der Schimpfrede, er sei ein nackter Tagedieb, und erfährt man weiter, daß darüber eine Schlägerei entstand, die die ganze Gesellschaft vor Gericht und zur Zahlung einer Brüche führte, so muß man nicht auf die Ausartung achten, sondern dahinter die unverbrüchliche Ordnung der Ehren- und Vortänze auf einer Bauernhochzeit erkennen. Sucht man in dieser Weise die Dinge zu verstehen, so erhält man einen anregenden Einblick in das Leben und Treiben der gewählten Zeit.

Die nachfolgend ausgewählten Fälle sind typisch, sie kehren in den Bruchregistern in abgewandelter Form immer wieder. Sie sind leicht verständlich. Nur zu zwei Arten scheint ein Wort nötig.

Die sogen. Unzuchtsbrüche sind verhältnismäßig selten. Man kann sagen, der Fall kommt jährlich zweimal oder einmal oder überhaupt nicht vor. Die Strafe ist für die weibliche Person hart; sehr oft muß sie mit Gefängnis büßen. Hinzu tritt noch die öffentliche Kirchenbuße, das sogen. "Bootsitten" (Bußsitzen), was man im Bruchregister nicht erkennt. Anderthalb Jahrhunderte später bildete das Herzogtum ein Gebiet, in dem der Fall des "unechten" Kindes überaus häufig war, was zu vielen Erörterungen der Gründe führte. Man wird sie in der mangelnden Möglichkeit zur Niederlassung zu suchen haben.

Die zweite Merkwürdigkeit sind die Holzbrüche. Sie ziehen sich in der angegebenen Höhe durch die Jahrzehnte. Beteiligt sind alle Dörfer und alle Klassen der Besitzer. Im allgemeinen wird der Bauer sich das Recht auf den Wald immer zugesprochen haben, sodaß man nichts Ehrenrühriges darin sah, wenn man sich nächtlicherweise einen "Hester" aus dem Wald holte. Diese Anschauung wird in mancher Geschichte und in der Art, wie man sie erzählt, offenbar. Das Amt rügte mit Geld oder es legte Hand- und Spanndienste auf, wenn es
sich nicht im Unvermögensfall einfach mit dem Abverdienen einverstanden erklärte. In Zeiten der Not hat es manchmal über alles einen
Strich gemacht. Beim Anblick der endlosen Holzbruchregister wird man lebhaft daran erinnert, daß in den alten Zeiten jedes Dinggericht
mit der feierlichen Mahnung schloß: "Latet der Herren Holte staan, latet der Herren Dieke staan, latet der Herren Wild gaan!"

*

Landestrauer. Hans D. von MÖHNSEN, daß er nach Absterben des sel. Landesfürsten auf seiner Hochzeit einen Spielmann gehalten (1689) 1 Rtlr.

Sonntagsheiligung.
7 Bauern von BÖRNSEN, weil sie am Sonntag Korn eingeführet (4. 8. 1697), jeder 16 Sch.
Joach, Fr. und Gust. M. aus JULIUSBURG haben aufm Sonntag nach der Predigt bei gutem Wetter Korn eingefahren, jeder 24 Sch.
Paul M. aus ARTLENBURG, weil er am Sonntag auf dem Felde gearbeitet 1 Rtlr.

Drei andere daselbst aus ders. Ursache 1 R.

1939/2 - 60



1939/2 - unpag.





Lichtbild: Hamann.

Unterzeichnung des Auseinandersetzungsvertrages zwischen
dem Kreis Herzogtum Lauenburg und dem Provinzialverband. Juli 1939.

Oben von links: Kreisleiter M.d .R. Gewecke, Landeshauptmann Dr. Schow,
Landrat Dr. Jüttner (als Sprecher) und Landesrat Dr. Illing.

1939/2 - unpag.



1939/2 - 61

E. W ., UNTER DEM BERGE (in Lauenburg), weil er am Sonntag Gras gemähet 1 R .

Drei andere Unterberger aus ders. Ursache (1697/98) 3 R.

Oster-Ablager. Daß die Dorfschaft GROVE auf des Amts Citation von dem österlichen Ablager zu Casseburg ungehorsamlich ausgeblieben (11. Dez. 1692) 1 R. 20 Sch.

Fastnacht.
Die KUDDEWÖRDER Knechte wegen Fastnachtsspiels 6 R. 20 Sch.
Der Bauervogt zu K., daß er die gehaltene Fastnacht nicht gemeldet hat 2 R.
Hans Stamer zu K., daß er sein Haus zum Fastnachthalten eingeräumet (1691) 2 R.
Die KASSEBURGER wegen gehaltener Fastnacht 11 R.
Der Bauervogt zu K., weilen er die Fastnacht nicht gemeldet hat 2 R.
Hans Millers zu K., weil er denen Knechten zur Fastnacht s. Haus eingeräumt (1691) 2 R.

Aberglauben. Andreas L. in LÜTAU hat Hinr. Basedau für einen Hexenmeister gescholten, und zwar der Ursache wegen, weil er Korn von einem Ort Landes aus Aberglauben aufgezogen und es auf eine andere Stelle verpflanzet 1 Tlr.
Dieser hat solches eingestanden, gibt 1 Tlr.
Hinr. Basedauen Tochter hat Andreas L.s Frau für eine Hure gescholten 32 Sch.
Andreas L. hat Hinr. Basedau auf der Amtsstube für einen Schelm gescholten (Alles 1706 geschehen.) 1 Tlr.
"Anno 1605, d. 3. Octob.: seint die sämbtl. LANCKOWER alhie auff dem Pforthause erschienen und nach genugksamer Vermahnung auch an Eidesstat befragt worden, ob sie Hanß Wendelbergen, seine Haußfraw oder Kinder in etwas, das sie mit Zauberei oder anderer Wickerei Zu beschuldigen oder in Verdacht weren. Da haben sie alle und ein jeder insonderheit geantwortet, Sie wüsten von Ime oder den seinen nichts besonderen, was den ehne wol anstünde. Der Lanckower sei persönlich zugegen gewesen Claus Hoier, Heinrich Brieman, Ties Vorrath, Pawel Braun, Heinrich Kipp, Hans Frame, Arndt Moldenhawer und Aßmus Braun, Haben ein jeder Wendelbergen die Handt gegeben und angelobet, bei straffe einer Tonne Hamburger Bieres der Herrschaft zu geben, sich hinfürder gegen Wendelbergen und den seinen Nachbarlichen und freundlichen zu verhalten, dergleichen auch Wendelberg sich versprochen zu thunde.

Landbeschreibung. Hinrich M., Grobschmied in TALKAU, daß er zur Landbeschreibung ausgeblieben (Okt. 1689) 24 Sch.

Herrendienste. Henneke N. von DASSENDORF wegen verstoßener Hofdienste 2 R.
Die SCHÖNBERGER, daß sie das Stroh von Artlenburg nach Ratzeburg nicht fahren wollen (Jan . 1691) 2 N. 32 Sch.
Die sämtlichen BRUNSTORFER wegen Ungehorsams (Jan . 1691) 2 R. 20 Sch.
Die GRÖVER wegen mutwilliger Versäumung der Herrendienste 2 R. 20 Sch. (12. Febr. 1692)
Franz St. und Reimer L. zu ESCHEBURG wegen Ungehorsams 1 R. 28 Sch. (1690)
Hans Harders zu SCHWARZENBEK, daß er keine Mache halten wollen (1691) 39 Sch.
Die sämtl. Untertanen von DASSENDORF, daß sie auf Amtsbefehl bei 10 Tlr. Strafe zu des sel. Herrn Pastorn zu Brunstorf Begräbnis für die Bezahlung die Schüler aus Lauenburg nicht fahren wollen 3 R. 9 Sch.
Hans Pantelmann aus KÄHLSTORF sein Knecht, daß er eigenmächtig zu Clempau Feierabend gemachet und nachmals auf dreimaliges Amtszitat nicht erschienen (1705) 4 Tlr. 2 Sch.
Hans Burmester, weil er sich beim Hofdienst gegen den Vogt gewehret 3 R. (1697 Amt Lbg.)
P . Dencker zu KÜHSEN, welcher gegen den Verwalter zu Marienwohlde im Hofdienst sich opponieret und mit einem Stein nach demselben geworfen 2 Rtlr. (1695)
Hanß Pantelmann zu KÜHSEN, welcher gegen den Verwalter zu Marienwolde opponieret (1695) 1 Rtlr.
 

1939/2 - 61



1939/2 - 62

Hans Kahlen sein Knecht zu BUCHHOLZ, welcher gegen den Ackervogt in Neuenvorwerk sich opponieret und denselben blutrünstig geschlagen, zur Strafe (1696) 5 Rtlr.

Überschwemmung und keine Hilfe.
Die sämtl. Fischer, weil sie bei der Überschwemmung der Aue sich des Amts Befehl widersetzet und keine Hülfe tun wollen, daß das Vorwerksvieh mit der Fähre herausgeholfen worden 4 R. (1697/98 Amt Lbg.)

Am Deich. 16 Linw. aus HITBERGEN, Hohnstorf und Sassendorf haben ihren Schweinen nach der Deichordnung keinen Ring durch die Nase gemacht und selbige im Deich wühlen lassen (1705), je 32 Sch.
Hans Gerstenkorn, welcher etwas Hadern eingeführt, ohne den Zehnten davon zu geben, nachgehends aber erstattet hat, 1 Taler Lüneburg, val. 42 Sch. (1700 Amt Lbg.)
23 Untertanen aus ARTLENBURG, Tespe, Hohnstorf, Mariental, weil sie den Deich nicht in Ordnung gehalten (1701) 29 Tlr.

Waldfrevel.
C. F. zu SCHNAKENBEK, weil er wider Amtsverbot s. Pferde nachts in der Häse gehütet 1 Tlr.

Köhlerei.
Der Verwalter zu SCHÖNEBERG wegen gebrannter Mielen (1660) 4 R.

Ackerabpflügen.
Hans D ... zu BÄLOW, welcher gegen Amts-Verbot seinen Nachbarn einigen Acker abgepflügt und ihren Wischen zu nahe gemähet, Strafe (1695) 5 Tlr.

Heimliches Fischen. Jürgen Retelstorff aus R., welcher im Ratzeburger See heimlich gefischet und, als der Hausfischer ihm darüber besprochen, mit Scheltworten um sich geworfen (1696) 2 Rtlr.

Mastschweine. Die BRUNSTORFER, daß sie ohne Amtsbewilligung über 40 Schweine in die Mast genommen, außer dem Fehmegeld bestrafet mit (1689) 2 R. 16 Sch.
Claus M ., Bauervogt zu CASSEBURG, daß er die von dem Waldgrefen Frz. L. Höltig i. dem Sachsenwalde ertappten holsteinischen Mastschweine, welche er in des Bauervogts Pfandestall einschließen lassen, widergesetzlicher Weise daraus ausgelassen und freigegeben (Jan . 1693) 2 R. 20 Sch.

Heimlicher Dienstaustritt. Lammers B. aus MÖHNSEN hat seiner Halbschwester Anna Loßen aus des hies. Kornschreibers Dienst außer Zeit heimlich auszutreten und wieder in seinen Dienst zu gehen, beredet, daher er bestrafet (1693) 39 Sch.
[Ähnliche Fälle und Nichtantritt von angenommenem Dienst werden bestraft.]

Kränkungen. Joachim ..., ein Bauer aus FUHLENHAGEN, daß er Joachim B.s Frau aus Fuhlenhagen für eine Hure gescholten 39 Sch.
(26. 6. 1689)
Hans B. in GRÖNAU, welcher Anna Stolten daselbst ehrenrührig gescholten (1701) 4 Tlr.
Lütke B., welcher Gerstenkorns Frau der Hexerei beschuldigt hat und ins Amt nicht hat kommen wollen 3 Tlr.

Gewalttat. Marten K... in BÖRNSEN, daß er Marie Benecken die Arme und Schulter schwarz und blau geschlagen und sehr übel zugerichtet hat 3 R. 9 Sch.
Hanß P .. Bauervogt zu MÖHNSEN, daß er Joachim D . . . geschlagen (1689) 1 R. 39 Sch.
Hans Piele, ein Landkramer, daß er im Markte zu BRUNSTORF Hermann Lachauwen, einen andern Landkramer, in der Küsterei überfallen und braun und blau geschlagen (17. Dez. 1689) 7 R.
Anna M. aus WENTORF hat Margareten Braunen braun und blau geschlagen. Zur Strafe (1692) 2 R.
Des Waldgrefen zu GRABAU Franz Lülf Höltig Knecht Frz. Schm. hat Franz Wohltmann aus Grove auf dem Bergedorfer Wege m. s. Holzaxt auf den Kopf geschlagen und gefährlich verwundet (18. Nov. 1692) 3 R. 10 Sch.
Der Schäfer in KITTLITZ, Johann B., welcher Jochim Bötticher seine Tochter daselbst geschlagen 3 Tlr.

1939/2 - 62



1939/2 - 63

Hans K., Franz K. und des Bauervogts zu WORTH Knecht haben Heyn H. aus Wiershop im Glüsinger Markt 3 Löcher in den Kopf geschlagen. Gedachter Heyn H. hat Anlaß gegeben mit seinem Bruder Bona H. zusammen und hat zuerst geschlagen. Zusammen 5 Tlr.

Tierquälerei. Jacob W. von ESCHEBURG, daß er Franz Dassauen Pferd ins Leib gestoßen, davon das Pferd gestorben. pauper. 1 R. 39 Sch.

Töpfererde. LAUENBURG hatte 1697 elf Töpfer:
 
Curt Dürkop 24   Hans Peters 12
Hinrich Bruhn 6   Matth. Krüger 18
Hans Bruhn 8   Thies Krüger 1
Christian Ammun 9   Christian Krüger 8
Michael Dreves 10   Hans Christ. Krüger 15
Franz Basedau 10    

Die Zahlen geben die Anzahl der Fuder Töpfererde an, die sie mit je 8 Sch. bezahlten, zus. mit 20 Tlr. 8 Sch. Im Jahr vorher kauften sie nur für 8 Tlr. 32 Sch. Erde. Das Amt schrieb als Grund nieder, sie hätten sich alles übrige heimlich geholt. (Das war wohl Brauch gewesen.)
Hans Br., Töpfer, weil derselbe mehr Erde gefahren, als er ins Amt bezahlet (1698). 2 M.

Unzucht. 1691/92. Joachim B.nen Frau zu WENTORF hat 12 Wochen nach ihrer Hochzeit ein Kind zur Welt geboren, daher beide Eheleute anstatt der dafür verordnten Sendebrüche als 15 Tlr. die Hälfte bezahlet 7 Rtlr. 24 Sch.
Hans Schm, in HAVEKOST sollte (wegen desselben Vergehens) 71/2 Rtlr. zahlen, ist remittieret auf 4 Tlr. Hat er gezahlet 4 R.
1690/91 sind keine Unzuchtsbrüche im Amt Ratzeburg; auch
1692/93 sind keine Unzuchtsbrüche, erhoben worden.
Das Amt Lauenburg drückt sich i. d. Regel schärfer aus:
S. Voß hat an Hurenbrüchen gezahlt 9 R.
Das Weibstück ist mit Gefängnis bestraft und hat den Kerel geheyratet (1695 Amt Lauenburg).

Holzbrüche. Amt SCHWARZENBEK: 1691-92. Es sind gestohlen 94 E (= Eichen) u. 153 B (= Buchen) mit einem Mehr von 69 Rtlr. gegen das Vorjahr, weil die Untertanen soviel mehr Holz gestohlen 129 Rtlr. 12 Sch.
1692-93 waren gestohlen: 87 E, 97 B. Brüche 186 Rtlr. 14 Sch.

Amt RATZEBURG (Einzelbeispiele):
1706. Hans L ..., Bauervogt zu Bälau, 1 Fuder Telgen gehauen 24 Sch.
Hans B ... in Schmilau 1 E, 3 B, 3 Fuder, wegen Unvermögens 12 handtage.
26. 5. 1696. Holzgericht (für das Amt RATZEBURG insgesamt).
Es sind angezeigt: 190 E, 429 B, 151 Fuder.

Endgültiges Urteil: Brüche von insges. 243 Tlr. 40 Sch.
Durch Fuhren abverdient 55 Tlr. 4 Sch.
Amtseinnahme 188 Tlr.

1697
können keine Holzbrüche berechnet werden; es findet kein Landgericht statt, sie sollen künftig berechnet werden.

1698-99
. Es sind angezeigt: 170 E, 461 B, 196 Fuder.
Endgültiges Urteil: Brüche insgesamt: 479 Rtlr.
Abgang wegen Unvermögens 168 Rtlr.
Amtseinnahme 311 Rtlr.

1699/1700. Die Brüche sind nicht beizutreiben wegen Unvermögens der Untertanen; es soll künftig geschehen.

18
. Aug. 1707. Es sind angezeigt: 27 E, 45 B, 180 Fuder.
Vorgeschlagenes Urteil: 102 Handtage u. 128 Tlr. 32 Sch.
Endgültiges Urteil: 56 Handtage u. 92 Tlr. 16 Sch.
1702-03. Einzelne Urteile lauten:
"Soll 6 Faden Holz hauen, weil wegen seiner Armut nichts von ihm zu erhalten."
"Soll 10 Tage dienen mit der Hand oder 5 Faden Holz Hauen."
"Soll zu dieser Strafe noch 6 Faden Holz hauen."
Ganze Dorfschaften zogen geschlossen aus, um sich Holz zu holen, und wurden insgesamt gebrücht. So hatte 1702/03 die gesamte Dorfschaft in Kühsen 8 Fuder, in Bergrade 3 Fuder, in Berkenthin 6 Fuder Telgen gehauen.

1939/2 - 63



1939/2 - 64

Leibliche Strafen.
Wenn wegen Unvermögens u. ä. Gründe die Vergehen mit andern als Geldstrafen gebüßt werden, erscheinen sie nicht im Bruchregister, und auch ist eine Einnahme nicht zu verbuchen. Es heißt z. B.: Keine Einnahme, weil "am Leibe u. m. Gefängnis gestrafet wegen Unvermögsamkeit." (1701/02 Ratzeburg.)
Oder die Mindereinnahme wird folgenderweise begründet:
"Weilen dies Jahr auch unterschiedl. Parteien, so in Zank und Schlägerei geraten, in Ermangelung der Geldmittel und sonst großer Dürftigkeit und Unvermögenheit halber im Gefängnis allhier wie auch in dem Spanischen Mandl und Hosen bestraffet worden." (1697/98 Schwarzenbek.)

Sch.
 

 

 

 

 

 

*