Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1925


Aus alten Akten und Urkunden.

Mitgeteilt von TH. GÖTZE.

Mehr als wir glauben, liegen in Archiven, zwischen verstaubten Aktenbündeln und unter Papieren, die wertlos geachtet, Urkunden und Schriftstücke, welche in ihrer Art Zeugen werden können von längst vergangener Zeit und ihrer uns völlig fremd gewordenen Lebensauffassung. Nachstehend mögen einige solcher Blätter wiedergegeben sein, weil sie alt-lauenburgische Zustände beleuchten und ihr Inhalt, uns heute merkwürdig und interessant erscheinend, besagt, daß Hexenglaube auch in Lauenburg durchaus nicht fernab lag und des 30jährigen Krieges Not auch von unsern Altvordern gespüret wurde. Sie zeigen auch, wie ein Lauenburger Herzog sich um die kleinsten Angelegenheiten seiner Landeskinder zu kümmern hatte und der Notleidende nicht vergebens um Hilfe bat.

1.

Eine tot aufgefundene Hexe soll vom Büttel verbrannt werden.- Anno 1671.

"Unser freundlich Gruß Zuvohr; Ehrenvester und wohlgeachter; günstiger guter Freund.

Wir laßen Euch unvorhalten seyn, daß Serenissimo Celsissimo Unserm gnädigsten Fürsten und Herrn, aus Eurem Bericht wegen der todt gefundenen Hexe unterthänigst referiret worden. Alß nun der todte Körper demnach durch den Büttel aufm Holtzhaufen am gewöhnlichen öffentlichen ohrte solle vorbrandt werden, So befehlen namens Serenissimi Celsissimi höchgedacht Wir Euch hiemit. daß Ihr sofort alle anstaldt machet und beschaffet, daß solches am bevorstehenden Freytage frühe ohnfehlbar geschehen könne; Wornach Ihr Euch gehorsam zu achten. Signatum Ratzeburg den 13. Decembris Anno 1671.
Fürstl. Nieder Sächsische vice Cantzlai und Räthe.
Christoph Heintze.

2.

Der Küster Gustrauer zu Seedorf, dessen Mutter und Peter Rehbein in Sterley sind von Abel Meyers beschuldigt, daß sie Hexen wären. Eine Bekanntmachung des Hofgerichts ist von den Pastoren Christoph Wichmann in Seedorf und Christoph Zugken am nächsten Sonntage nach der Predigt von der Kanzel herab zu verlesen. - Anno 1689.

"Demnach vor weniger Zeit Eine Weibes Person, Nahmens Abel Meyers, wegen außgegoßener Injurien, falscher Beschuldigung, an Christoph Gustrauer, Küster zu Seedorf, und deßen Mutter, wie auch Peter Rehbein zu Sterley, und andere mehr, als ob Sie Hexen wehren, auf dem Adelichen Guthe Kogell, Buchwaldtischen Theils, in Gefängliche Hafft gezogen, und wegen ermangelten Beweißthumbs, derselben durch Urtheil und Recht Zuerkandt, daß Sie an den Pranger

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gestellet, öffentlich mit Ruthen außgehauen, und des Landes Ewig vorwiesen worden, Und dann dieselbe bey Vollstreckung der Execution, dennoch neben greulichen fluchen, dräuungen und Lästerung des Gerichts, mit vorhin außgegoßenen Injurien continuiret, und es das ansehen zu haben scheinen und zu besorgen seyn dürffte, daß einige Leuthe solchem boßhafften Weibe, zum theil aus Boßheit, zum Theil aus Aberglaube und Unvorstande beyzufallen sich gelüsten laßen möchten, vormelten Küster Christoph Gustrauer, deßen Mutter, wie auch Peter Rehbeinen, und andere unschuldigen Leuthe, dergleichen falsche Bezüchtigungen vorzurücken. Als wird im Nahmen Sr. Hoch-fürstl. Durchl. Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn, hiermit allen und iedem dieses Hertzogthumbs Eingeseßenen und Unterthanen sämbtlich, und einem ieden insonderheit, Er sey wer Er wolle, allen ernstes und zwahr bey willkührlicher Geldt- oder Leibesstrafe anbefohlen, daß Sie, weder über kurtz oder lang, oberwehnten Personen, solche des außgestäupeten Weibes Aussage und Beschuldigung als reine Wahrheit nicht für zu erachten, sich darauf zu beziehen und zu gründen gelüsten laßen sollen, so lieb Ihnen, und einem ieden ist, obbedeutete Strafe zu vermeiden. Wornach sich ein ieder zu achten und für Schimpf, Strafe und Schaden zu hüten und fürzusehen hatt.

Signatum Ratzeburg unter dem Fürstl. Regierungs-Insiegell den 29. Augusti Anno 1689.
F. N. S. V. J. U. R. R.

dem Pastori zu Seedorf, Ehr. Christoph Wichmannen, am sechsten Sontage nach der Predigt, von der Kantzell öffentlich abzulesen, dieses zuzustellen

Item
dem Pastori zu Sterley, Ehr. Christoph Zugken, am nechsten Sontage nach der Predigt, von der Kantzell öffentlich abzulesen, dieses zuzustellen.

3.

Catharina Kracken in Krummesse ist von ihrem Mann mißhandelt und wendet sich hilfesuchend an Herzog August. - Anno 1625.

"Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst- E. F. G. sein mein unnderthenige Dienst nebens meinem demuettigen gebett zu Gott zuvor gnediger Fürst unnd herr. Mag E. F. Gn. in aller unnderthenigkeit nicht vorenthaltten wie das ich Leyder von geraumer Zeit hero mit meinem Eheman umb ezliche ursachen willn in Zwispalt unnd Uneinigkeit gerathen In dem das mir ohne gefehr vor einem Jahr in abweßen meiner unnd meines mans in meiner behaußung zu Cromeß 120 Reichstallr diebischer weiß Leider gestollen. ich aber selbiger Zeitt keine frembten Diensten in meinem brod gehabt unnd teglich vill Geste unnd wanders Leuthe auß unnd ein gereißet Derowegen ich Niemandts damit beschulden mag. mich aber mein man selber in zuchten unnd archwohn gehabt. alls wan ich Selber Sollchen Diebstall Perschonlich begangen hete derhalben er mich nicht allein mit Schlegen So Jamerlich unnd erbermlich tractiret Sonder auch

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Noch zum über fluß in ketten unnd banden alls einen Dieb unnd Mörder geschloßen. ich mich aber alle Zeitt gegen in gedemuetiget unnd meiner unschuldt hatber herzlich beklaget auch mir die mitl, welche zu frid unnd einigkeit dienen, angewendet. Solches alles aber bey mir keine stadt finden können Sonnder durch verhegung seiner Eigen kinder welche große ursach dazu geben. Je Lenger Je Erger werden. Unnd noch über das alles mich für eine Reuberin unnd Mörderin außgerufen unnd mich an meine Ehre dovelt angegrifen welche uneinigkeit sich so weit eingerißen, das ich Nun leider in die 3 virtel Jahr Lanng von Innen abgeweßen unnd allso im ellendt als ein Armes verlaßen Weib herumb gewandelt. Dieweill ich dan auf dißer wellt anderst niemandts weiß dan Gott unnd mein gnedige hohe Obrigkeit dem ich meine große Noth unnd Unschuldt klagen kan. So ist an E. F. G. mein ganß underthenig unnd umb Jesu Christi willen hochvleißiges bitten E. F. G. woll mein g. F. unnd her zu sein unnd bleiben in Gnaden geruhen unnd sich meiner alls ein armes ellendes Weib annemen unnd meine Klag gnedig anhören unnd sie an das Consistorium oder geistliche Raht gn. gelangen laßen, damit Mundt gegen Mundt gehöret werde. Was mir allsdan von E. F. Gn. und dem Raht zuerkandt wirdt, daselbige will ich mir herzlich gern belieben unnd gefallen laßen, ist derowegen mein ganz unnderthenig bitten, E. F. G. wole mir So gnedig seyn unnd mir einen atvocathen zuordnen. damit meiner klag mochte Recht an den Tag gegeben werden. Solches umb E. F. F. in aller unnderthenigkeit und gebühr hinniden zu schulde bin ich Nebens meinem Christlichen gebett unnd vatterunßer bey Tag unnd Nacht Eußersten vermögens erböttigt, so vollwillig alls Pflichtig. wünsch derowegen E. F. G. Sambt dero herz-villgeliebten gemahlin unnd Jungen Fürstlings von Gott dem allmechtigen Langes Leben, gutte gesundtheit. Samt alle gedeyliche wollfarth an Leib und Sell. Amen.

E. F. G. unnderthenige unnd gehorsame
Catharina Kracken.

Die Bittschrift hat folgende eigenhändige Erledigung durch den Herzog gefunden:

Es sol hiemit Supplicantin an Unsre Consistorial Rhäte verwiesen sein, welche sie mit gebührlichem bescheide versehen werden. Signatum Schwartzeneck den 28. May Ao 1625.
Augustus herzogk zu Sachssen.


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