Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1926


Aus alten Akten und Urkunden.

Mitgeteilt von TH. GÖTZE. *)

4.

Bitte des Küchenmeisters Casper Brewer zu Lauenburg an Herzog Franz, die Ungebührlichkeiten und schlechten Reden des leichtfertigen Hartich Perlett zurechtzuweisen und zu veranlassen, daß dieser einen öffentlichen Widerruf vor des Herzogs gesamtem Hofgesinde tue. - Anno 1603.

"Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst und Herr. E. F. G. meine underthenige, undt gehorsame willige Dienste jeder Zeit zuvor. Gnediger Fürst und Herr, was hartich
Perlett, der leichtfertige geselle in seinem unbestendigen Klagen, ungebührlich über mich anbringett, undt mich unschuldig außgerufen, um meinen Ehren undt gutten Nahmen gebracht, gröblich iniurirt, welches mir also mitt Stilschweigen hinzugehen nicht gebüren will, undt weill ich in meiner vorigen Supplication erwenett, daß er mihr ihn gegenwartt des ganzen Hofgesindes möchte deshalber einen ofentlichen wieder Ruf thun, So ist nochmals mein undertheniges demütiges undt vleißiges bitten, E. F. g. wollen mihr in meiner Unschuldt beyspringen, undt diesem unnützen Menschen auferlegen, daß Er entwedder mihr einen ofentlichen wieder Ruf vor E. F. G. Sembtlichen hofgesinde thue, oder aber einen Reverß unter seinr handt undt Siegel mihr gebe, das er nichtes dan alles liebes, undt guts undt was sich zu Ehren gebürett von Mihr zu Sagen weiß. weill es an ihm Selbest billig undt recht. So werden E. F. g. mich auch als derselben älsten Diener in derselben gnaden und Schutz nehmen undt befohlen sein laßen. Das wirdt Gott der die Gerechtigkeitt selbst Ist, vorgeltten. So bin umb E. F. g. ichs in underthenigen gehorsam Zuvor Willig und Pflichtschuldig. Datum Lowenburgk den 17. Aprilis Anno 1603.

E. F. G.      
  undertheniger    
    gehorsamer Diener  
      Caspar Brewer.


5.

Schreiben der Gebrüder Jocos, Magnus und Franz Winn aus Abendorf an Herzog August um fürstl. Mitleid. Sie sind arme Leute geworden, weil die Kroaten, welche 1627 von Lüdershausen gekommen, alle ihre Hab fortgeschleppt und im folgenden Jahre die Tillyschen Kriegsvölker, die 14 Tage an der Elbe gelegen, wiederum geplündert und nichts nachgelassen haben. - Anno 1628.

"Durchleuchtiger Hochgebohrner Fürst unnd herr. E. F. g. seien unsre gantz willige gehorsame underthenige Dienste stets bevor. Durch-
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*) Im Oktoberheft 1925 unserer Zeitschrift teilte der verdienstvolle Heimatforscher Theodor Götze eine Reihe von Urkunden mit, die ein helles Licht auf die Anschauungen und Zustände des 17. Jahrhunderts werfen. Der Herausgeber setzt im Folgenden die Veröffentlichung seines bisher ungedruckten interessanten Materials fort, das auch für später noch eine reiche Ausbeute verspricht.


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leuchtiger Fürst und herr. E. F. g. verhallten Wier arme wäsen himit in underthenigkeit nicht, das E. F. wegen der Virtzenhundertmarck, die unserm Seligen Vatern Hinrich Winne nach Erleddigung seiner Haft unnd gefengniß von E. F. g. herren Vatern Christmilder Seliger gedechtniß unnd deroselbenn Kantzler unnd Räthen Ao 1616 Judicialiter zuerkandt wordenn. Weil wier aber Seidthero, nachdem wier Ao 1624 den letzten Termin E. F. g. beraumten zur Lowenburgk in der Amptstuben Entrichtet, wegen des leidigen beschwerlichem Krigswesenn großen unseglichen schadenn erlitten; Seitanoch uns die Croaten zu Lüdershausen Ao 1627 14 dage für fastellabendt des morgens in der frühe gantz friedtelich überfallen, ausgeplündert unnd alle unsere lebendige habe an Pferden, Kühen, Schweinen unnd dergleichen, auch alles gedreide in den säcken unnd auff dem bodenn unnd anders mit sich hinweg genommen. der andern Ausplünderung und ruination, so folgendenn Sommer von dem Tillischen Kriges Volck die 14 dage über weil sie disseits der Elbe gelegen unnd henacher geschehenn, itzo Zugeschweige worüber wir, den gott erbarm es, in eußerstes verderb gerathen alß das wir vonn der Zeit ann unsere haushaltung durch anderer guder leute hülfe unnd vorschub nicht mit geringer mühe unnd beschwernis, gleichsam von uns widerumb anführen müssen, weil wir von allen unsern pferden unnd kühen deren an der Zahll 60 gewesen, nicht ein einig stück behaltenn unnd dahero arme leute worden sein. Wir haben das gude underthenige Vertrauen zu E. F. g., dieselbe wird mit uns armen leuten und underthanen ein fürstliches Mitleiden tragen, den erlitten zweyfeltigen großen schaden behertzigen unnd der gelder in gnaden nachgeben, worumb wir den auch gantz underthenig unnd umb gottes willen bitten thun, damit wir nicht ganz unnd gar ausgemattet werden. Das wirdt gott E. F. g. hinwider Reichlich belohnen unnd wir wollens auch mit unserm andächtigen gebet unnd allen E. F. g. behaglichen vilfertigen diensten bei tag unnd Nacht hinwieder immer Dienen unvergessen sein. Unnd göttliche allmacht wolle E. F. g. in diesem betrübten Zustande behüten, bey langwierigen leibes unnd Sele gesundtheit erhalten unnd derselben Zeitliche unnd ewige Volfahrt leihen umb Christi Willen. Actum Abendorff den 12. Septembris Ao 1628.

Ew. Fürstl. gn.
gehorsame underthanen
solang wir leben

Jacos     Winne
gebrüder.
Magnus    
Frantz    

6.

Von dem gutnachbarlichen Verhältnis, welches vordem zwischen den Städten Mölln und Ratzeburg bestand, zeugt nachstehendes Schreiben des Möllner Magistrats an die Ratzeburger Ratsherren. Anno 1706.

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"Wol Edle, Veste, Großachtbare und Volweise Großgeneigte, Hochgeehrte Herren
und wehrte nachbarliche Freunde.

Wir haben gantz ungerne und mit sonderbahren leydwesen vornommen, daß deroselben Stadt Bürger Jochim Hinrich Warninck der schwer Brandschaden Betroffen und dadurch umb Hauß und seiner Habseligkeit gekommen. Wir wünschen von dem Großen Gott, daß derselbe einen Jeden, und in specie allen ihres Orths Bürger und Einwohner für solchen und dergleichen Unglücksfällen in Gnaden Bewahren, auch diesen bedrängten Mann mit seinem reichen und milden Seegen wieder aufhelfen wolle. Wann wir dann auch der christl. liebe uns billig hiebey erinnern, so werden wir auch nicht unterlaßen, auß unserm crano diesem in Schaden gerathenen Mann mit einer Beysteuer beyzutreten, auch gerne zugeben, daß derselbe bey hiesiger Bürgerschaft umb Beihülfe ansuche, und vorstellens in das Joch. Hinr. Warnincks Belieben entweder selbst oder durch anderer freunde dasjenige, was auß unserm crano seinetwegen beygeleget, abzulangen, und bey der Bürgerschaft alhie gleicher gestalt die Beysteuer zu suchen; welches Unsere Hochgeehrte Herrn, wir ohn verhalten wollen, stets bleibends
 

Mölln,
den 26. May 1706.

 

dienstschuldigste
Bürger Meister und
Rath hieselbst.


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