Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1927


Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg.
Von Dr. JOHANN FOLKERS zu Rostock.

III. Die Feldmark und die bäuerliche Wirtschaft *).

Der enge Zusammenhang zwischen Dorfanlage und Flureinteilung ist schon dargelegt worden. Namentlich bei den Wald- und Marschhufendörfern, wo die Fluranlage geradezu die Art der Siedlung bedingt, springt der Zusammenhang in die Augen. Man spürt bei diesen Dörfern sogleich das Planmäßige ihrer Entstehung, sie sind nicht "gewachsen", sondern "geschaffen". Ganz anders ist es bei den älteren Flurformen. Sie haben sich in allmählichem geschichtlichem Werden so herausgebildet und sind nicht auf einen wohlüberlegten Plan zurückführbar. Im 18. Jahrhundert, der Zeit der ersten großzügigen Landeskulturgesetzgebung und staatlichen Landwirtschaftsfürsorge durch die Regierungen der absoluten Fürsten, ist die geschichtlich gewordene Flureinteilung durch die sog. Verkoppelungen und Gemeinheitsteilungen von Grund aus umgestaltet und so eingerichtet worden, wie sie in der Hauptsache heute noch aussieht. Der ältere Zustand, wie ihn etwa die in dieser Zeitschrift verdeutlichten Flurkarten von Brunstorf (1745), Fuhlenhagen (1748) und Wangelau (18. Jahrhundert, genaue Jahrzahl nicht angegeben) aufweisen, besteht nun darin, daß die Feldmark in eine Anzahl größerer blockartiger Stücke zerfiel, die in Norddeutschland meist "Kämpe", in Süddeutschland aber "Gewanne" heißen, weshalb man eine so zerteilte Flur auch als "Gewannflur" bezeichnet. Die sog. Kämpe sind wiederum in je eine große Zahl langer und meist sehr schmaler Streifen zerlegt, die unter die sämtlichen Teilhaber der Feldmark verteilt sind. Jeder Hufner, aber auch die Pfarre und, wenn im Dorfe vorhanden, das landesherrliche Vorwerk (die
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*) Fortsetzung der Aufsätze in der Januarnummer der "Lauenburgischen Heimat." Ein letzter Artikel von Dr. Folkers über das Lauenburgische Bauernhaus wird in der Juli-Nummer folgen.

Die Schriftleitung

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Domäne im heutigen Sprachgebrauch) oder das adelige Gut war an jedem dieser Kämpe oder Gewanne mit einem oder mehreren solcher schmalen Streifen beteiligt. Eine solche Verteilung der einzelnen Parzellen jedes landwirtschaftlichen Betriebes über die ganze Flur heißt Gemenglage. Gewöhnlich sind die Gutsstreifen etwas breiter als die Streifen der Bauern. Manche Streifen waren nur über die Streifen der Nachbarn zugänglich. Da ging es natürlich nicht anders, als daß die einzelnen Kämpe nach gemeinsamem Plan und Beschluß der Dorfgenossen bewirtschaftet wurden. Sonst wäre Schädigung der Saat auf den einzelnen Streifen durch den mit seinem Gespann zum nebenan liegenden Grundstück hinübergehenden Nachbarn unvermeidlich gewesen. Diese Abhängigkeit des einzelnen Dorf- und Markgenossen in seinem ganzen Wirtschaftsbetrieb von dem Willen der Markgenossenschaft, den sog. "Flurzwang", empfand man in der Neuzeit als lästig. Beseitigen konnte man ihn nur, wenn man die Gemenglage beseitigte. Wie eng dieser Flurzwang mit der Schwierigkeit des Zuganges zu den einzelnen Ackerstreifen zusammenhängt, erkennt man z. B. an der von H. Einfeldt ("Lauenburgische Heimat" vom Oktober 1926) berichteten Tatsache, daß auf der Dassendorfer Feldmark VOR der Neueinteilung 44 Morgen Land auf Feldwege entfielen, nach der Verkoppelung aber 107 Morgen. Diese Umlegung der Feldmarken aus Ackerstreifen in geschlossene Koppeln, die "VERKOPPELUNG", ist nun das eine Hauptergebnis der Landwirtschaftspolitik des 18. Jahrhunderts.

Im 18. Jahrhundert, wo man eine reine Beamtenverwaltung hatte und sich um die öffentliche Meinung noch wenig kümmerte, konnten selbst so grundstürzende Veränderungen in aller Stille eingeleitet werden, so daß wir den Anfang der Verkoppelung nicht so leicht erkennen können. Anscheinend waren es zuerst die adeligen Güter, die sich Ellbogenfreiheit in der Bewirtschaftung ihrer Betriebsfläche dadurch zu verschaffen suchten, daß sie durch Umtausch ihrer Streifen gegen Streifen des Bauernfanges ein geschlossenes Gutsareal herauszubilden suchten. Soviel ich sehe, ist der erste Fall, wo die hannöversche Negierung sich auf dem Verordnungswege mit den Fragen der Verkoppelung befaßt, der Bescheid vom 27. Juni /8. Juli 1718 an den Hofrichter und Landmarschall v. Bülow auf die Frage: "Wann ein Gutsherr in Unserem Herzogtum Lauenburg nach Erforderung seiner
Convenienz (Bequemlichkeit) als ein guter Hauswirt seine Feldmark zusammenziehen und in Koppeln legen lassen wollte und einige Äcker, Wiesen oder Weiden, welche seine untergesessene Bauern in Besitz hätten, derein mit zuziehen, oder auch wohl gar aus besagter Ursache es sich so fügte, daß ein gutsherrlicher Untersasse von einem gutsherrlichen Dorfe in ein anderes translozieret (versetzt) und ihm allda seine Länderei angewiesen werden müßte, ob und wie weit dem Gutsherrn solches vergönnet sei?" Die hannoversche Regierung ist mit solchem Verfahren unter der Bedingung einverstanden, daß die Hufenzahl unvermindert bleibt und durch eine unparteiische Kommission für die gerechte Entschädigung der versetzten Bauern gesorgt wird, oder, wie dies im Amtsdeutsch des 18. Jahrhunderts lautet, daß

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"ratione interesse privati die zu translocierende Coloni durch solche ihre Translokation nicht deterioris condicionis gemachet werden, sondern an dem Ort, wohin man sie versetzen will, ein genugsames Äquivalent gegen dasjenige, was sie fahren lassen müssen, erlangen." Am 14./25. März 1727 ergeht dann eine weitere Regierungsverordnung, wonach die hannoversche Regierung genauere Bestimmungen trifft über die Tätigkeit der erwähnten Schiedskommission, die zu bestehen hat aus "zween unpartheyischen und des Werks genugsam kündigen Commissariis, davon der eine aus dem Adel. der andere aber von Unseren Beamten zu nehmen nebst einem geschickten Geometra", weil die bisherige Erfahrung mit der Entscheidung von 1718 erwiesen habe, "daß entweder eigennützige Gutsherrn derselben gemißbrauchet oder eigensinnige Gutsleute ohne rechtmäßige Ursache sich dagegen gesetzet und durch Prozesse ihnen selbst Schaden zugezogen."

Das Mißtrauen der Bauern gegen die Verdoppelung hat auch in den unmittelbar der Regierung unterstehenden Bauerndörfern die Durchführung der Verkoppelung sehr erschwert und verzögert. Die hannoversche Negierung entschloß sich endlich, um die Vorteile der Verkoppelung allen sichtbar vor Augen zu führen, in mehreren Dörfern alle Meß- und Einteilungskosten zu übernehmen, den Bauern das Holz zur Vergrößerung der Gebäude zu schenken, alle Domanialgefälle auf 3 bis 4 Jahre zu erlassen, kurz, die Bauern auf alle erdenkliche Art zur Hergabe ihrer Zustimmung zu bewegen. Der Erfolg blieb nicht aus, die Verkoppelungen wurden in der Tat bis zur Zeit Napoleons in der Hauptsache durchgeführt. Niemand erwarb sich größere Verdienste um sie als der Etatsrat und Amtmann Friedrich Wilhelm Compe zu Schwarzenbek (geboren 1751, gestorben 1827). Im Jahre 1812 konnte er in einem Schreiben an den damaligen kaiserlich französischen Präfekten (Regierungspräsidenten) des Departements der Wesermündungen (um Bremen) auf das erfreuliche Ergebnis der Verkoppelung im Lauenburgischen hinweisen: "Vor 50 Jahren war der größte Teil des Landes noch eine Wüstenei die Bauern waren arm und das Land erzeugte nicht so viel Korn wie es gebrauchte. Durch die Verkoppelungen sind die Heiden und Mööre verschwunden, es wird Korn ausgeführt, der Viehstapel ist verbessert und vermehrt und der Bauer ist so wohlhabend geworden, daß er die 10 schweren Kriegsjahre hat aushalten können und sich auch noch halten würde, wenn die jetzigen Abgaben nicht so hart wären und wenn er die Handelssperre*) nicht so tief fühlte."
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*) Das bezieht sich auf die sog. Kontinentalsperre, die Napoleon I. am 21. November 1806 auf dem Höhepunkt seiner Macht anordnete, um durch Abbruch aller Handelsbeziehungen zwischen dem europäischen Festlande und England dieses auf die Knie zu zwingen. Die Folgen der Durchführung dieser Handelssperre trafen den Landmann hart, denn Deutschland war damals noch ohne Industrie und darauf angewiesen, seine Industrie- und Kolonialwaren in England zu beziehen und seinen Ueberschuß an Getreide und Viehprodukten in England zu verkaufen. So kam es umgekehrt wie im Weltkriege. Wolle, Viehprodukte und besonders Getreide kosteten fast nichts - in Mecklenburg sank der Preis des Scheffels Weizen 1806 bis 1811 von 4 Thaler 20 Schilling (1 Thaler = 48 Schilling) bis auf 20 Schilling, also um fast 90 % - während alles, was der Landmann brauchte, Eisenwaren, Kleiderstoffe, Rohrzucker - Rübenzucker gab es noch nicht - unerschwinglich teuer wurde.

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Mit der Verkoppelung war in der Regel die GEMEINHEITSTEILUNG verbunden. In der Landesökonomieverordnung vom 22. November 1768 sucht die hannöversche Regierung wie die Ansetzung neuer Anbauer, gegen die sich die alten Dorfgemeinden vielfach verzweifelt wehrten, so auch die Teilung der sogen. "Gemeinheiten" da durch zu beschleunigen, daß sie den Gerichten verbot, Klagen darüber anzunehmen. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörden sollte ein für allemal endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen sein. Handelte es sich bei der Verkoppelung darum, jedem Bauern durch Austausch zwischen den Dorf- und Markgenossen seine Hufe zu möglichst wenigen und möglichst großen, abgerundeten Flächem sog. "Koppeln", zusammenzulegen, so daß der Einzelne vom Flurzwang frei wirtschaften konnte, so verfolgte die Gemeinheitsteilung das Ziel, die bisher gemeinsam als Wald, Weide oder auch gar nicht genutzten Flächen in den Feldmarken der einzelnen Dörfer dadurch in bessere Bearbeitung zu bringen, daß man jedem Dorfgenossen seinen Anteil an der bisherigen "Gemeinheit" als Privateigentum zumaß. Bisher hatte niemand Arbeit und Kosten, insbesondere Düngung an das gemeinsam genutzte Land wenden wollen, daher pflegten Gemeindeweide und Gemeindewald einen arg vernachlässigten Eindruck zu machen. "Wes Weide ist gemeine, des Gras ist gerne kleine", sagte ein Sprichwort darüber. Die Aufteilung des Gemeindelandes in lauter einzelne, an die einzelnen Dorfgenossen zu eigener Nutzung überwiesene Stücke hatte in der Tat, wie Amtmann Compe betont, eine sehr viel pfleglichere Behandlung und bessere landwirtschaftliche Kultur dieser Grundstücke zur Folge, jedoch neigt man heute der Ansicht zu, daß man damals das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat. Daß man die Einzelbewirtschaftung durchführte, brachte zwar für das übel behandelte Gemeindeland einen großen wirtschaftlichen Fortschritt, aber daß man das Eigentum der Gemeinde an die damaligen Besitzer verschenkte, statt das Recht der Gemeinde zu wahren und den Benutzern das Land zu verpachten - das hat unsere Gemeinden steuerlich viel schlechter gestellt als die Tausende süddeutscher Gemeinden, die den Weg der Verpachtung gegangen sind und daher bis auf den heutigen Tag auf Gemeindesteuern haben verzichten, alle Gemeindeunkosten aus dem Ertrag der sog. Allmende decken und ihren Gemeindebürgern noch etwas auszahlen können. Von 1834 bis 1858 wurden im Königreich Hannover rund 1 800 000 Morgen Gemeindeland in Privateigentum verwandelt, während es in Südwestdeutschland noch heute etwa 5 Millionen Morgen Gemeindewald und 1 800 000 Morgen sonstiges Gemeindeland gibt zum Segen der beteiligten Gemeindeinsassen.

Alles in allem haben Verkoppelung und Gemeinheitsteilung die Landwirtschaft und auch das Landschaftsbild unserer Heimat gründlich umgestaltet. Bedenken wir, was für das letztere allein die Knicks, die lebendige Einfriedigung der Koppeln, bedeuten. Diese Knicks aber konnten ihre allgemeine Verbreitung erst gewinnen, nachdem die Verkoppelung durchgeführt war. Knick und Koppel gehören zusammen, und von letzterer hat wiederum die sog. "Holsteinische Koppelwirtschaft" ihren Namen, die im 18. Jahrhundert in den Nachbarländern, z. B.
 

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in Mecklenburg, als fortgeschrittene landwirtschaftliche Betriebsform eingeführt wurde. Die Koppelwirtschaft brachte vor allen Dingen die Neuerung, daß nicht mehr ewiges Pflugland und ewiges Weideland als getrennte Abteilungen der Feldmark nebeneinander standen, sondern daß derselbe Boden abwechselnd einige Jahre als Pflugland und einige Jahre als Grasland genutzt und daher meist eingefriedigt, "eingekoppelt" wurde. Wie wurde aber im Lauenburgischen VOR der Verkoppelung gewirtschaftet? Uber diese interessante und auch über Lauenburgs Grenzen hinaus für die allgemeine Geschichte der deutschen Landwirtschaft bedeutsame Frage könnten wahrscheinlich die Akten des Landesarchivs in Ratzeburg lehrreiche Aufschlüsse geben, wie es überhaupt eine reizvolle Aufgabe wäre, aus den Beständen des Landesarchivs die Quellen für den Einfluß der Verkoppelung auf die Entwicklung der Landwirtschaft im Lauenburgischen zu erschließen Das müßte freilich jemand tun, der in Ratzeburg selber oder ganz in der Nähe, etwa in Lübeck, seinen ständigen Wohnsitz hätte. Bis dahin aber sind wir für die Wirtschaftsweise des lauenburgischen Gutsherrn und Bauern auf Vermutungen und Rückschlüsse angewiesen. Nun lag das Herzogtum Lauenburg damals zwischen zwei Gebieten mit verschiedener landwirtschaftlicher Betriebsweise In Mecklenburg herrschte sog. Dreifelderwirtschaft, d. h. es folgten auf jedem der drei "Felder", in die die Dorffeldmark eingeteilt war, nach fester Regel aufeinander: Winterfrucht (meist Roggen, auch auf den besseren Böden), Sommerfrucht (meist Hafer), Brache mit Dreeschweide. Diese Wirtschaftsweise war auch sonst verbreitet, insbesondere im Süden und Westen Deutschlands, aber gerade die südlich und westlich anschließenden Nachbargebiete des Herzogtums Lauenburg wirtschafteten anders. Sowohl auf der holsteinischen Geest wie im Lüneburgischen wechselte man auf dem eigentlichen Ackerland der Dorfschaft dem "Esch", die angebaute Frucht gar nicht. Jahr aus, Jahr ein säte man auf den Dorfacker dieselbe Hauptfrucht Roggen oder Gerste, mit jährlicher Plaggendüngung d. h. Abschälen und Einfahren des Heidekrautes mit der darunter befindlichen humosen Bodennarbe. Andere Früchte wurden in den unmittelbar am Gehöfte gelegenen Hauskoppeln oder auf Außenländereien untergebracht: Flachs, Buchweizen, Kartoffeln usw. Man hat diese Wirtschaft ohne Fruchtwechsel auch "Einfeldwirtschaft" genannt. Selbst im 19. Jahrhundert fand man im Amte Reinbek, also in nächster Nachbarschaft Lauenburgs, wie Georg Hanssen berichtet, auf einer Feldmark noch Acker, die seither ununterbrochen Roggen getragen hatten.

Die von mir in den Archiven von Ratzeburg und Kiel eingesehenen lauenburgischen Flurkarten machen den Eindruck, daß wenigstens in der Sachsenwaldgegend die "Einfeldwirtschaft" der geschilderten Art geherrscht habe. Es deutet auf Verwendung der Außenländereien zu Sonderkulturen, wenn unter den Flurnamen bei Kuddewörde 1745 und Kasseburg 1744 ein "Flas-Land"", bei Hohenhorn 1746 ein "Buchweitzen-Land" erscheint. Die Möhnsener Karte von 1745 trägt die Bemerkung: "Daß Land, so mit ein † bemercket, wird von denen Besitzern als Koppel Land genützet." Mit † bezeichnet sind

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ausschließlich Außenländereien nach der Lanker und Havekoster Seite. Solches Nebeneinander von von Privatkoppeln und unverkoppeltem ewigem Ackerland mit einseitiger Roggenkultur hat Georg Hanssen schon früher für Schleswig, insbesondere Angeln, nachgewiesen. Auf der Hohenhorner Karte von 1746 ist nachträglich bemerkt: "Anno 1753 Ist zwischen Königl. Kammer und der Dorfschaft Hohenhorn verglichen, daß die Dorfschaft Hohenhorn dem Herrschaftl. Vorwerke Fahrendorff das Buchweitzen-Land und einen Teil des Oh-Brock abtrit ..... Dahingegen cediret Königl. Kammer denen Hohen Hörnern (so geschrieben!!) diejenige Stücke, von denen wüsten Ländereien, so in dieser Karte mit Sig. bemercket, ferner ist denen selben alle Heide in Plaggenhiebe getheilet", und zwar so, daß der Bauervogt 4/3, drei Hufner je 3/3, der Pastor und die folgenden sechs Hufner je 2/3, der Bauer Cristopher Zinck mit dem Anteil einer wüsten Hufe zusammen ebenfalls 2/3, wovon 2/3 auf die wüste Hufe entfällt, Anteil am Plaggenhiebe erhalten soll. Nutzung von Heide und Plaggen des Sachsenwaldes stand allen  Bauerndörfern im und am Sachsenwalde von Haus aus zu. Von Hamwarde berichtet der Verkoppelungsbeamte Johann Friedrich Meyer: "In Johannwarde war vor der Koppelung die 7schlägige Wirthschaft dergestalt im Gebrauch, daß auf 5 Saaten zweyjährige Ruhe folgte. Die Buchweizensaat eröffnete den Turnum. Darauf folgten zwey Saaten mit Rocken und dann zwey mit rauhem Hafer. Die sieben Cämpe waren nicht von gleicher Größe Daher war Arbeit, Dünger und Einschnitt immer etwas verschieden. Die vorhandene Außenweide glich das Misverhältnis, welches bei 5jähriger Tracht und 2jähriger Weide handgreiflich war, so ziemlich aus. Doch wurde in trockenen Sommern sehr über Mangel an Weide geklagt." Diese Siebenfelderwirtschaft macht keinen sehr altertümlichen Eindruck und war vermutlich durch Einschiebungen in den ewigen Roggenbau in jüngerer Zeit entstanden.

Wie ist nun diese verwickelte Einteilung der Feldmark entstanden? Während die Wald- und Marschhufen durch die Regelmäßigkeit ihrer Anlage sofort verraten, daß hier die Feldmark nach einheitlichem Plane aufgeteilt worden ist, genau so wie ein Blick auf die Flurkarte von Fahrendorf von 1779 die eben damals erfolgte Aufteilung des bisherigen Vorwerks an vier Hufner und einen Brinksitzer nach einheitlichem Plane in streng rechtwinkligen Blöcken erkennen läßt, zeigt sich in der Unregelmäßigkeit der Dorffluren des 18. Jahrhunderts von solchem Plane keine Spur Wohl aber verraten zahlreiche Namen, daß erhebliche Teile der Dorffluren erst nachträglich durch Urbarmachung zum Ackerlande zugeschlagen sind. Geradezu auffällig tritt auf der Karte der Feldmark Möhnsen von 1745 ihre Erweiterung nach der Basthorster Grenze hervor: Dort liegen nebeneinander die offenbar erst in jüngerer Zeit gerodeten Flurstücke Kreyen-Rade, Barck-Holtz, Hamfelder Rade, letzteres eines der größten Gewanne. Bei Kasseburg finden sich 1744: Oster-Rahde, Stubben-Wiesen, Rahde-Land. Letzteres ist ein sehr häufiger Flurname, der z. B. 1745 auf der Möhnsener Flur an zwei Stellen vorkommt, westlich Steinhorst zusammen mit Stubben auch als Siedelungsname auftritt. Daß un-

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sere Dorfnamen Klinkrade, Lehmrade, Sirksrade, Bergrade als niederdeutsche Gegenstücke zu Wernigerode, Friedrichroda usw. gebildet sind, ist ja bekannt. An verständnislosen Verhochdeutschungen der Landmesser wie "Auf dem Schackenrade" in der Feldmark von Hamwarde, das selber auf der Flurkarte von 1777 zu "Johanwarde" verballhornt ist, darf man sich nicht stoßen. Eigentümlich ist, daß auf der Koberger Flurkarte von 1750 Namen wie Hinrichs Rade, Motten Rade, Fincken Rade, Awers Rade nicht gerodetes Land, sondern Forstorte der Herrschaftlichen Hölzung bezeichnen. Sollten hier frühere Rodeländereien wieder vom Walde eingenommen sein? In derselben Hölzung finden wir Mandel-Rads-Rieh. Das gehört zusammen mit Lange Rie, Schwartze Rie, Bencken Rie, Heils Rie (Kasseburg 1744), Fuhle Rie, Grote Rie, Reis Rie (Kuddewörde 1745). "Rie" ist die Bezeichnung eines kleinen Wasserlaufes und kommt z. B. auch in der Rostocker Heide vor. Als Flurname paßt "Rie" für sumpfige Stellen und Wiesentäler. Auf ehemalige Waldbedeckung deuten auch Bezeichnungen wie Lütje Lohe, Große Lohe, auf der Lohe (Kuddewörde 1745), auch Birken Hagen, Im Alten Hagen (Hamwarde 1777). Daraus ergibt sich, daß die Feldmarken mit steigendem Bedarf nach Land langsam sich auf Kosten des Waldes ausgedehnt haben. Waldrodung ohne moderne Sprengmittel zur Beseitigung der Stubben ist aber sehr schwere Arbeit, die man am besten genossenschaftlich unternimmt. So müssen wir uns daher die Ausbildung unserer Gewannfluren vorstellen, daß die Dorfschaft allmählich ein Stück Land nach dem andern mit gemeinsamen Kräften urbar gemacht und dann unter die Teilnehmer an der Rodungsarbeit, d. h. aber in den meisten Fällen alle Familienväter des Dorfes, aufgeteilt hat.

Die Zuteilung erfolgte, da nicht jeder eine ganze Koppel heutiger Größe bekommen konnte, in ganz zweckmäßiger Weise in möglichst langen Streifen, um das lästige und zeitraubende Umwenden mit dem Pfluggespanne auf das geringste Maß einzuschränken. Sehr lästig, aber nicht immer vermeidbar war es, wenn ein Stück keilförinig zulief. Solche Keilstücke heißen Gehren (Scharpenjähren und Hohenjähren bei Hohenhorn l746, Schmalen Jähren bei Kasseburg 1744, wahrscheinlich auch "Aufn Hofiohren", Hamwarde 1777 *). "Gehren" als Dorfname, auch in Zusammensetzungen wie "Buchengehren, Lippeldsgeren" kommt nicht bloß bei Friedland in Mecklenburg-Strelitz und in Brandenburg, sondern bis nach Baden und Württemberg hinunter vor. Einfach "Gehren" ohne weiteres Bestimmungswort heißt auf der Flurkarte von Fuhlenhagen ein für die Pflugbearbeitung recht ungünstig gestaltetes Reststück an der Talkauer Flurgrenze.

Ein Streiflicht auf die Ausbildung der Gemenglage wie auf die Bewirtschaftung wirft das Bild der Wangelauer Feldmark, wie es die veröffentlichte Karte zeigt. Von Wangelau nach Witzeeze erstreckt sich eigentlich ein einziger großer Kamp, in dem denn auch z. B. der
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*) In seiner Beschreibung der Verkoppelung von Hamwarde, die Johann Friedrich Meyer in seinem Buche "Von der Gemeinheits-Aufhebung und Verkoppelung in den Churbraunschweig-Lüneburgischen Ländern", Göttingen 1784 bringt, gebraucht er die Flurnamen "aufm Hofjöhren" und "aufm Sandjöhren."

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Bauervogt einen einzigen durchlaufenden Ackerstreifen liegen hat. Dies muß der alte Dorfacker sein, der wahrscheinlich jahraus, jahrein dieselbe Frucht (höchstwahrscheinlich Roggen) trug. Nach der Gülzower Seite liegen lauter kleinere blockartige Stücke, die jedenfalls später urbar gemacht und unter den Pflug genommen sind und vermutlich zu Sonderkulturen der erwähnten Art gedient haben. Die Anzahl der vor der Verkoppelung vorhandenen Kämpe oder Gewanne besagt also für die Zahl der damals üblichen "Schläge" gar nichts, denn es ist durchaus gewöhnlich, daß mehere Gewanne zu demselben Schlag gehören, also etwa bei Dreifelderwirtschaft 3 Gewanne mit Wintergetreide, 3 mit Sommergetreide bestellt waren und die letzten 3 Gewanne brach lagen. In der großen Zahl der Gewanne kommt lediglich die allmähliche Entstehung der Ackerflur zum Ausdruck.

Betrachtet man unter den hier entwickelten Gesichtspunkten die Flurnamen auf den dieser Arbeit beigegebenen Flurkarten von Brunstorf, Fuhlenhagen und Wangelau, so tritt deutlich hervor, daß der eigentliche Kern der Feldmarken, die größten und durchweg auch dem Dorfe nächsten Flurabteilungen allgemein "Kamp" heißen, auch wohl einfach als "Feld"" bezeichnet werden. Weiter nach dem Rande der Flur zu liegen die als "Rade" bezeichneten Stücke, wie es ihrem späteren Hinzukommen durch Rodung entspricht. "Hop Rade" unweit des Dorfes Brunstorf muß wie der in Mecklenburg nicht seltene Name "Hoppenrade" auf ehemalige Hopfenkultur gedeutet werden. "Blöcke" heißen Flurstücke, die "kurz im Zuge" sind, d. h. wo der Pflug schon nach kurzer Strecke wieder gewendet werden muß. Hier handelt es sich wohl meist um Reststücke. Wörter wie "Stremel" und "Stränge" beziehen sich auf die Einteilung in Streifen unter verschiedene Besitzer im Gegensatz zur unverteilten Gemeindeweide, aus der diese Stücke wohl erst später entnommen und aufgeteilt sind. "Hau" (Tück- Hau bei dem Walddorf Fuhlenhagen zwischen lauter "Rade"-Namen belegen) ist dem Sinne nach mit "Rade" gleichbedeutend, also gleich" Rodung. Bei "Bruch", "Brauch", "Broick" (gesprochen Brook) ist die Beziehung auf sumpfiges oder vielmehr entsumpftes Land offenkundig. Wenn bei Fuhlenhagen unweit der Dorfstelle eine Fläche "Masch Kaven" heißt, so ist die letzte Hälfte wohl durch einen Irrtum des auf plattdeutsche Flurnamen wenig eingestellten Feldmessers aus dem Worte "Kavel" - Los, Anteil entstanden und "Masch" - Marsch, Sumpfland zu deuten. Das Wort "Caven" kommt auch aus der Flurkarte von Kasseburg (1744) für zwei neben einander liegende Flurstücke "Caven Busch" und "Caven Breide" vor. Da derselbe Landmesser (Duplat) die Flurkarten von Kasseburg und Fuhlenhagen gezeichnet hat, so wird anch hier "Kavel" Anteil zu Grunde liegen. Wo als nähere Bestimmung eines Landstückes das Wort "Sahl" erscheint, muß ein "Soll", d. h. eines jener zu Tausenden im Gebiete des baltischen Landrückens vorhandenen Wasserlöcher (wahrscheinlich Strudellöcher der Schmelzwässer aus der Eiszeit) vorhanden oder vorhanden gewesen sein. Schon aus diesen notwendigerweise nur kurzen Bemerkungen ergibt sich, welche reichen Aufschlüsse für die Geschichte unseres Landes wie unserer Sprache die Untersuchung der Flurnamen zu Tage fördern kann.

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Die große landwirtschaftliche Umwälzung, die durch die Verkoppelung mit ihrer völligen Neuverteilung des gesamten Ackerlandes und der Umhegung der neugeschaffenen Koppeln mit Knicks eingeleitet wurde, verteilt sich natürlich über einen langen Zeitraum, da
eine solche grundlegende Neuordnung in jedem einzelnen Falle nicht nur viel technische Landmesserarbeit, sondern auch viele und langwierige Verhandlungen mit den Bauern erforderte, bis jedermann einen nach Fläche, Bodengüte und Lage entsprechenden Ersatz für seine früheren überall verteilten kleinen Parzellen empfangen hatte. NICHT notwendig war dies ganze schwierige Auseinandersetzungsverfahren natürlich bei den langen Reihendörfern mit Marsch- oder Waldhufen. Hier war ja schon bei der deutschen Kolonisation dafür gesorgt, daß jeder Kolonist seinen Acker völlig abgeteilt in einem Stück bekommen hatte. Auf solche Ellbogenfreiheit in allen Dingen pflegen gerade Kolonisten, die doch überall eine Auslese an Wagemut und Freiheitsdrang darzustellen pflegen, den größten Wert zu legen. So entspricht die Anlage der Wald- und Marschhufendörfer dem amerikanischen Siedelungsverfahren der sog. TOWNSHIP mit ihrer schachbrettförmigen Landeinteilung in genau quadratische Hufen von je 250 Morgen. In beiden Fällen wurde der Kolonist von seinen Nachbarn räumlich klar getrennt und in seiner Wirtschaft von ihrem guten Willen unabhängig. Daß dies einmal im Zeitalter der Elektrisierung einerseits, des Genossenschaftswesens andererseits auch seine großen Unzuträglichkeiten haben würde, konnte man im Wendenlande so wenig ahnen wie in Amerika. Jedenfalls aber spricht es für den praktischen Sinn der damaligen Kolonisten, daß heute bei der Neuanlage von Dörfern auf Ödland oder einem parzellierten Gute ein Mittelding zwischen geschlossener und verteilter Siedelungsform angewandt zu werden pflegt, das "Reihendorf mit Dorfkern". Denn der Genossenschaftsgeist der alten Dorfschaften ist doch ein zu kostbares Gut, als daß wir ihn ohne Schaden für die Zukunft unseres Landvolkes und damit unseres Volkes insgesamt entbehren könnten und durch völlige Auflösung des Siedelungszusammenhanges und der Nachbarschaft im alten Sinne der Zersetzung preisgeben dürften.

Auffallenderweise liest man immer wieder, auch beim Rundling, den ältere Bücher noch immer gerne als "slavisch" bezeichnen, habe die Feldmark nicht die aus dem alten westdeutschen Volksboden allgemein übliche Gemenglage der Hufen, sondern eine Zuteilung des Hufenlandes an jeden Bauern in je einem Stück ausgewiesen, das sich seiner Länge nach von der Hofstelle im Dorfe bis an die Feldmarkgrenze erstreckte und demgemäß die Gestalt eines Tortenstückes oder - wie die Mathematiker sagen - eines Kreissektors hatte. Sogar in der erwähnten Doktorarbeit von W. Mordhorst über die Siedlungen im Herzogtum Lauenburg wird von den Rundlingen behauptet: "Hinter den einzelnen Gewesen liegen fächerförmig die Äcker, das Dorf so strahlenförmig umgebend." Das kann man nur schreiben, wenn man die Flurkarten älterer Herkunft nicht eingesehen hat. Ich habe keinen einzigen lauenburgischen Rundling gefunden, dessen Flur aufgeteilt gewesen wäre, wie man eine Torte einteilt. Allerdings kommen solche

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Rundlinge anderswo ganz vereinzelt vor. Der Paradefall fächerförmiger Flureinteilung ist der Rundling Lichtentanne bei Gräfenthal in Sachsen-Meiningen, aber hier verrät schon der Name, der genau dem in Deutschland für Rodesiedelungen - bei Göttingen, bei Holzminden, bei Rostock - weit verbreiteten "Lichtenhagen" entspricht und "Siedlung im gelichteten Walde" bedeutet, daß es sich um ein deutsches Waldhufendorf handelt und daß die Tortenstücke nichts anderes als deutsche Waldhufen sind. Ob diese Verbindung von sozusagen "zugespitzten" Waldhufen, bei denen keine rechtwinkligen Ackerstücke herauszubekommen waren, mit Rundlingssiedelung praktisch war, mag zweifelhaft erscheinen. Die deutschen Siedler am Südrande des Sachsenwaldes in den Rundlingen Brunstorf, Hohenhorn, Dassendorf haben jedenfalls dies Verfahren nicht angewandt, sondern Gewannflur mit Gemenglage vorgezogen, selbst die unzweifelhaftesten deutschen Rodesiedlungem Wohltorf und Kröppelshagem verbinden Rundlingsanlage mit ganz ausgeprägter Gewannflur.

Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse gerade in den Grenzdörfern des Sachsenwaldes, wozu aber neben den deutschbenannten Dörfern offenbar später Anlage: Wohltorf, Kröppelshagen, Dassendorf, Brunstorf, Schwarzenbek und dem vielleicht schon sehr alten Havekost auch die dem Namen nach viel älteren, zumindest schon slavischen Ortschaften Möhnsen und Kasseburg sowie Kuddewörde gerechnet wurden, wirft der Bericht der sogenannten Forstbereitungskommission von 1742 ein bezeichnendes Licht. Diese war durch die hannöversche Regierung - 1689 war Lauenburg nachs dem Tode des letzten askanischen Herzogs an Braunschweig-Lüneburg-Celle und dann 1705 an Hannover gekommen - eingesetzt worden, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Sachsenwald zu klären. Erst die hannöversche Regierung hat hier mit einer planmäßigen Forstwirtschaft begonnen. Dieser aber waren die alten Gerechtsame der Bauern der genannten Walddörfer höchst unbequem. Der Wald war in acht "Huden" eingeteilt. Das Wort "Hude" hängt mit unserem "Hüten" zusammen und bezeichnet einen Hüte- oder Weidebezirk. In niederdeutschen Ortsnamen wie Buxtehude, Ritterhude, Harvestehude, Winterhude, kommt das Wort vielfach vor. Aber in diesen Ortsnamen hat "Hude" wohl meist schon die abgeleitete Bedeutnug [sic!] "Stapelplatz" oder auch "Fähre", z. B. in Tesperhude und Hude an der Stecknitz bei Kühsen. Auf der oben erwähnten 1746 von Duplat gezeichneten Flurkarte von Wohltorf heißen die Ackergewanne nördlich des Dorfes "Vorderste, Mittelste und Hinterste Hude". Hier handelt es sich jedenfalls um die ehemalige Viehweide der Dorfschaft, die später bei vermehrtem Bedarf unter den Pflug genommen worden war. Wenn die Bauervögte der erwähnten Sachsenwalddörfer zugleich das Amt eines "Hudemeisters" im Sachsenwald innehatten, so wird man sie freilich trotzdem kaum als Forstbeamte im heutigen Sinne bezeichnen können. Der heutige Forstaufsichtsbeamte sieht es als seine eigentliche Aufgabe an, Wald und Wild zu hegen, Holzsammler und vollends weidendes Bauernvieh sind ihm ein Dorn im Auge. Vertritt er berufsmäßig mit Entschiedenheit die Interessen des Waldes gegen die

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Nutzungsgelüste der benachbarten Bauerndörfer, so vertraten die alten Hudemeister umgekehrt die Interessen der Bauernschaft gegen den Wald, und demgemäß bestand ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Beaufsichtigung des Vieheintriebs und der Mastnutzung. Nach forstmännischer Auffassung hatte man den Bock zum Gärtner gesetzt, indem man ausgerechnet die Bauervögte als Hudemeister über den Wald setzte oder - wohl richtiger ausgedrückt - im Walde gewähren ließ; denn wahrscheinlich fand die behördliche Forstorganisation die Bauerndörfer schon seit uralter Zeit im Sachsenwald weide- und holzberechtigt vor. Diese Waldnutzung dürfte bis aus die Zeit der Dorfgründungen, d. h. also der deutschen Kolonisation zurückgehen. Daß und warum in der ersten Zeit - vor der großartigen Entfaltung städtischen Wesens auf ostdeutschem Kolonialboden in der Hansazeit - die ostelbische Bauernwirtschaft sehr extensiv sein und die Viehzucht vor dem Ackerbau bevorzugen mußte, wurde oben schon erörtert. In der Schätzung des Waldes aber hat überhaupt seit dem Mittelalter ein grundlegender Wandel Platz gegriffen. Dem deutschen Mittelalter war der Wald nur ein Kulturhindernis, mit dem aufgeräumt werden mußte. An Holzmangel dachte damals noch kein Mensch, und so erschien jeglicher Raubbau am Walde erlaubt und pflegliche Behandlung gänzlich überflüssig. Erst die Neuzeit hält es für nötig, den Wald als ein kostbares Stück des Nationalvermögens gegen Verwüstung zu schützen. Heute sehen wir in Nordamerika soeben die erste koloniale Periode des rücksichtslosen Raubbaues am Walde zu Ende gehen und die Anfänge des Forstschutzes allmählich sich entwickeln. Dieser Umschlag trat in unserer Gegend um 1700 ein. Bis dahin hatten die lauenburgischen Herzöge am Sachsenwald eigentlich nur die Jagd für wertvoll gehalten, im übrigen aber den Bauern gestattet, im Walde nach Belieben ihr Vieh zu weiden, alle Holzarten außer Buchen und Eichen nach Belieben zu nutzen, alles Leseholz zu sammeln (und zwar so viel sie mit Pferd und Wagen herauszufahren im Stande waren!) und endlich Heide und Plaggen zu hauen. Es liegt auf der Hand, was diese Rechte oder "Servituten" für die Bauernwirtschaften bedeuteten. Andererseits standen diese "waldverwüstenden unglaublichen Berechtigungen", wie ein Bericht der Bismarckschen Forstverwaltung 1907 vom Standpunkt des modernen Forstmannes aus sie nennt, in unlösbarem Widerspruch mit der neuen wirtschaftlichen Schätzung der Forsten. So stellt die hannöversche Regierung der 1742 eingesetzten Forstbereitungskommission die Aufgabe, in Überlegung zu nehmen, wie der Forsthaushalt und Betrieb so einzurichten sei, daß einem "bereits hin und wieder sich äußernden Mangel an dem der Gegend unentbehrlichen Bau-, Nutz- und Brennholz" vorgebeugt würde.

Die älteste Karte des Sachsenwaldes, der sog. "Geometrische Abriß" von 1664 zeigt die Einteilung in Huden, bezeichnet diese aber auffallender Weise nicht nach Dorfschaften, sondern nach Personennamen, und zwar folgen von Norden nach Süden (von Kuddewörde bis Brunstorf) Jürgen Stamers Hude, Frantz Meyers Hude, Claus Heitmans Hude, Magnus Rickn (!) Hude: dann von da nach

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Westen bis Wohltorf: Jacob Schröders Hude, Carsten Uhrbrocks Hude, Claus Wulffs Hude. Endlich im Waldinnern nördlich der Aue und Kammerbek ist noch eingetragen Christoff Kiens Hude. Das müssen die Namen der damaligen Bauervögte und Hudemeister sein; erscheint doch in Kröppelshagen, wohin die Carsten Uhrbrocks Hude weist, noch 1746 auf der Flurkarte ein Carsten Uhrbrock als Bauervogt, jedenfalls ein Nachkomme des zuerst Genannten.

Eine wichtige Rolle spielten die Hudemeister bei der Regelung der Mast. Diese gehörte neben der Jagd und dem Hartholz (Eichen und Buchen) zu den wenigen nutzbaren Rechten, welche schon im 17. Jahrhundert der Herrschaft zustanden. "Wenn die Buchen und Eichen reichlich Früchte trugen, wurde die Mast an den Meistbietenden verpachtet oder für landesherrliche Rechnung ausgenutzt. Die Bauern in der Nähe beeilten sich, ihre Schweine herbeizutreiben; der Hudemeister versah die Tiere mit einem Brennzeichen und erhob für jedes Schwein eine Abgabe, wovon er zwei Schillinge erhielt. Dafür übernahm er aber auch die Verantwortung und leistete für etwa abhanden oder durch grobe Fahrlässigkeit der Hirten zu Schaden gekommene Schweine Ersatz. Wenn die reifen Eckern von den Bäumen fielen, Mitte Oktober, begann das Eintreiben. Die Vor- oder Fettmast dauerte bis Mitte Dezember; in dieser Zeit wurden die alten Schweine zum Schlachten fett. Die Nach- oder Faselmast, welche eine billige Ernährung der jungen Tiere bezweckte, währte noch bis zum Februar, in besonders reichen Jahren bis in den März. Abends wurden die Schweine in Koben, die im Walde hergerichtet waren, getrieben, wobei man sorgfältig darauf achten mußte, daß jedes Stück bei seiner Herde blieb; in einen warmen Stall kamen sie trotz Schnee und Eis nicht. Die Schweinekoben zeigten die Bauart unserer Bienenschauer. Ein vierseitiger Raum wurde von winddichten Wänden, die ein nach innen geneigtes kleines Schutzdach trugen, eingeschlossen ..... Bei Vollmast konnten im Sachsenwalde 5835 Schweine ,gefeistet’ werden, wovon die Landesherrschaft einen Reinertrag von 1278 Rthlr. 20 Schill u. 6 Pfg. hatte", berichtet Konrektor Nehl-Mölln im Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, Band 4, Heft 3, S. 6 u. 7.

Für das übrige Vieh war die Waldweide gänzlich frei. Der dauernde Weidegang muß den Viehschlag sehr abgehärtet haben, etwa wie heute noch das Vieh der Nordseemarschen, wo die jungen Tiere von Mitte März bis Weihnachten draußen bleiben. "Die Kühe der Waldbauern mußten sich oft im Winter ihr kärgliches Futter, bestehend in Heide, dürrem Gras und Baumknospen, im Freien suchen. Es ist merkwürdig, welche Klugheit die Tiere dabei zeigten. Wenn Holz gefällt wurde und ein Baum krachend niederstürzte, so rannten die Kühe, ohne auf den Hirten zu achten, der Stelle zu, woher der Schall kam, um von dem gefällten Baume die Knospentracht zu fressen, die sich oben in Luft und Sonne am reichlichsten entwickelt." (Nehl.)

Die als Hudemeister amtierenden Bauervögte bekamen als Gehalt außer den zwei Schillingen für jedes von ihnen eingebrannte Schwein

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alles Windfallholz zum halben Preise und konnten die selbst gezüchteten Schweine, die sog. Deelzucht, im Walde frei eintreiben.

Man erkennt, wie schwierig, ja überhaupt unmöglich es ist, für diese Zeit eine bestimmte Flächengröße der Hufe anzugeben, denn zur bäuerlichen Wirtschaftseinheit gehörten neben Haus und Hof und den Ackerstreifen in der ewigen Ackerflur als sehr wesentliche Bestandteile die flächenmäßig gar nicht zu berechnenden Anrechte an der Gemeindeweide und Weidegerechtsame in den Wäldern. Diese einer rationellen Forstwirtschaft höchst lästigen "Servituten" der Bauerngemeinden abzulösen, das war die dritte durchgreifende Neuerung, welche die Wirtschaftspolitik der absoluten Fürsten neben der Verkoppelung der Ackerfluren und der Aufteilung der Gemeinheiten im 18. Jahrhundert auf dem Gebiete der Landwirtschaft in Angriff nahm. Die Aufgabe war nicht leicht angesichts der großen Zahl der Beteiligten und der großen wirtschaftlichen Bedeutung dieser "Servituten". Ergab doch eine im Auftrag der Forstbereitungskommission von 1742 durch den Amtsvogt zu Schwarzenbek ausgeführte Viehzählung folgenden Viehbestand: In der Dorfschaft:

Wohltorf   54 Pferde   64 Kühe   143 Schafe
Wentorf   48 "   62 "   112 "
Börnseu   80 "   132 "   164 "
Escheburg   87 "   145 "   237 "
Kröppelshageu   58 "   114 "   172 "
Hoheuhorn   75 "   139 "   382 "
Dassendorf   110 "   238 "   490 "
Brunstorf   108 "   246 "   620 "
Grabau   38 "   94 "   137 "
Grove   53 "   101 "   118 "
Havekost   60 "   139 "   231 "
Möhnsen   70 "   148 "   249 "
Kasseburg   68 "   228 "   405 "
Kuddewörde   55 "   123 "   219 "
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Zusammen   973 Pferde   1973 Kühe   3679 Schafe


Wie die Auseinandersetzung zwischen Landesherrschaft und Bauerngemeinde über die Frage der "Servituten" im einzelnen verlief, hat uns H. Einfeldt an dem Beispiel der Verkoppelung der Dassendorfer Feldmark - leider ohne Flurkarte - ausführlich in Heft 4 des 2. Jahrgangs der "Lauenburgischen Heimat" vom Oktober 1926 gezeigt. Waren doch noch 1817 von deu 25 725 Kalenberger Morgen, die der Sachsenwald insgesamt umfaßte, nur 6900 Morgen als sog. "privative Waldungen" von bäuerlichen Servituten frei und daher mit Wall und doppeltem Graben umfriedigt. Daneben gab es freilich noch sog. wechselnde Zuschläge, Schonungen, die auf Kosten der Forstkasse mit Wall und einfachem Graben umfriedigt und so lange gegen das Bauernvieh gesperrt wurden, bis das Jungholz absolut sicher gegen Beschädigung durch weidendes Vieh war, d. h. auf je 40 bis 50 Jahre. Diese wechselnden Zuschläge umfaßten etwa 1/3 der mit Servituten belasteten Waldfläche. Nur langsam schritt das mühsame

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Werk der Auseinandersetzung vorwärts. Am 30. August 1803 beauftragte das Hannoversche Kammer-Kollegium den damaligen Oberförster Otto zusammen mit dem Verkoppelungskommissar Ziegler einen Plan über die Abfindung sämtlicher Dorfschaften wegen der Weide- und Leseholzberechtigungen auszuarbeiten. Am 30. November 1804 wurde dieser Plan an das Kammer-Kollegium eingereicht. Otto schlug darin vor, die Aufhebung der Waldweide und des Leseholzsammelns durch Abtretung von 2558 Morgen Wald, also ungefähr des 10. Teiles der Gesamtfläche zu erkaufen. Als im Anfang der dänischen Zeit, im Jahre 1817, eine genauere Bestandsaufnahme und die Aufstellung forstwirtschaftlicher Vetriebsgrundsätze für den Sachsenwald stattfand, besagte der Erläuterungsbericht dieses Betriebswerkes über den Stand des Ablösungswerkes folgendes:
 


 


Diese Berechtigungen sind nun zu dänischer Zeit, meist in den 1840er und 1850er Jahren bis auf einzelne Rechte abgelöst worden, die nach dem Erläuterungsbericht zum Betriebsplan für die Zeit vom 1. Oktober 1907 ab *) noch den Ortschaften Rothenbek, Kuddewörde, Hamwarde und Worth zustanden, aber in der Ablösung begriffen waren.

Es ist somit nach alledem die Hufe keine feste Größe gewesen, vielmehr erst sehr spät aus künstlichem Wege durch "Egalisierung"
der Hufen bei der Verkoppelung, Gemeinheitsteilung und Ablösung der Servituten solche Gleichheit innerhalb der einzelnen Gemeinde herbeigeführt worden. In Dassendorf hatte nach Einfeldt der Voll-
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*) Diesen Bericht habe ich durch das freundliche Entgegenkommen der Fürstlich v. Bismarckschen Forstverwaltung, insbesondere des Herrn Forstmeisters Titze, benutzen dürfen.

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hufner VOR der Verkoppelung 143 bis 214 Morgen, NACH der Verkoppelung durchgehend 232 Morgen Land *). Für die älteste Zeit kommt noch die Schwierigkeit hinzu, daß z. Zt. der deutschen Kolonisation zwar wirklich die Hufe ein Landmaß darstellte, nicht wie in Westdeutschland und später auch hier eine bäuerliche Wirtschaftseinheit, daß aber dieses Landmaß so wenig fest gewesen ist wie der Morgen. Bekanntlich beträgt der Kalenberger Morgen 1/4 ha der Dithmarscher Marschmorgen aber, der das größte der in Deutschland vorkommenden Morgenmaße darstellt, mehr als das Fünffache, nämlich über 1 1/3 ha. Durchweg scheint nun in Ostdeutschland der deutsche Kolonist das Mehrfache einer solchen Hufe bekommen zu haben, zumal auf dem sandigen Boden der Mark Brandenburg, wo in manchen Dörfern die Mehrzahl der Bauern je 4 bis 5 Hufen hatte, gelegentlich aber einem Bauern bis zu 10 Hufen gehören.

So werden auch die Unterschiede folgender Zusammenstellung zu deuten sein, die ich Herrn Landesarchivar Dr. Gerhard verdanke:
 

Hufenverteilung in verschiedenen Jahrhunderten:

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*) Das Ergebnis der mehrfach erwähnten Verkoppelung von Hamwarde war die Zuteilung von rund 269 Morgen an den Bauervogt als Anderthalbhufner, zwischen 156 und 165 Morgen an die fünf Vollhufner, zwischen 96 und 101 Morgen an die vier Halbhufner, zwischen 45 1/2 und 48 Morgen an die fünf Köthner.

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NACHTRAG ZU ABSCHNITT II.

Die lauenburgischen Dörfer

Daß die Besiedelung des Urwaldgebietes zwischen dem heutigen Sachsenwaldrand und der Elbe tatsächlich erst in der Zeit der deutschen Kolonisation erfolgt ist, wird auch bestätigt durch die Fundkarten der Archäologischen Landesaufnahme in Kiel, die ich durch die Liebenswürdigkeit des Herrn Dr. Tode einsehen durfte. Während das heute vom Sachsenwald eingenommene, in früher, vorgeschichtlicher Zeit aber jedenfalls noch waldfreie Gebiet Hünengräber und bronzezeitliche Funde aufzuweisen hat, während in der Südostecke des Kreises zwischen Schwarzenbek und Lauenburg wenigstens die Eisenzeit mit zahlreichen Urnenfriedhöfen vertreten ist, hat die Gegend zwischen Schwarzenbek und Bergedorf sehr wenig Bodenfunde ergeben; sie war bis auf einige Punkte (Rülau, Dassendorf) vermutlich menschenleer, und zwar bis in die deutsche Zeit hinein. Um so bezeichnender ist es, daß gerade diese Ecke das Gebiet der Rundlingsdörfer ist und daß heute nicht mehr als Rundlinge kenntliche Dörfer wie

 



Flurkarte von Kröppelshagen aus dcm Jahre 1746.
(Mit gütiger Erlaubnis des Verlages und der Schriftleitung der Februarnummer
der Schleswig-Holstein-Hamburg-Lübeckischen Monatshefte entnommen.)
 

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Kröppelshagen und Wohltorf, deren bezeichnende Namen und spätes urkundliches Auftreten (1349 und 1309) über ihre Entstehung als deutsche Rodungsdörfer keinen Zweifel lassen, sich auf den ältesten Flurkarten (beide 1746 von dem als fähig und zuverlässig bekannten hannöverschen Landmesser Duplat gezeichnet, heute im Kieler Staatsarchiv) als untadelige Rundlinge darstellen. *) Die Hufnerstellen - in Wohltorf 12, in Kröppelshagen 8 nebst 4 "Groß-Köthners" - bilden den Kreis; mitten auf dem Wohltorfer Dorfplatz steht die Schäfer-Kate, während auf dem Kröppelshagener Dorfplatz Dorfteich, Schulkate und Bauervogt Uhrbrocks Kate (die jedenfalls ursprünglich Hirtenkate war) ihren Platz finden. Hier ist der Rundling noch weit ausgeprägter als etwa bei Koberg (Flurkarte von 1750) und Havekost (1743), die von einem durchlaufenden Verkehrsweg durchschnitten werden und deren Dorfform daher schon an das Angerdorf (wie z. B. Wangelau) erinnert, obwohl wahrscheinlich in der Tat alte Rundlingsform vorliegt. Jedenfalls aber sieht man hier, wie unumgänglich nötig es ist, auf die ältesten Flurkarten zurückzugehen. Hätte Wilh. Mordhorst dies getan, so würde er in seiner Doktorarbeit über "Die Siedlungen im Herzogtum Lauenburg" nicht ausgerechnet Hohenhorn, Wohltorf und Kröppelshagen für Dörfer unbestimmten Grundrisses erklärt haben, und dann wäre die Unhaltbarkeit seiner vorgefaßten Meinung, daß der Rundling slavisch sein müsse, ihm nicht mehr entgangen, und er wäre zu einer wesentlich anderen Auffassung des Ganges der Besiedelung im Lauenburgischen gelangt.

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*) Siehe die nebenstehende Flurkarte.
 

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