Der enge Zusammenhang zwischen Dorfanlage und
Flureinteilung ist schon dargelegt worden. Namentlich bei den Wald-
und Marschhufendörfern, wo die Fluranlage geradezu die Art der
Siedlung bedingt, springt der Zusammenhang in die Augen. Man spürt
bei diesen Dörfern sogleich das Planmäßige ihrer Entstehung, sie
sind nicht "gewachsen", sondern "geschaffen". Ganz anders ist es bei
den älteren Flurformen. Sie haben sich in allmählichem
geschichtlichem Werden so herausgebildet und sind nicht auf einen
wohlüberlegten Plan zurückführbar. Im 18. Jahrhundert, der Zeit der
ersten großzügigen Landeskulturgesetzgebung und staatlichen
Landwirtschaftsfürsorge durch die Regierungen der absoluten Fürsten,
ist die geschichtlich gewordene Flureinteilung durch die sog.
Verkoppelungen und Gemeinheitsteilungen von Grund aus umgestaltet
und so eingerichtet worden, wie sie in der Hauptsache heute noch
aussieht. Der ältere Zustand, wie ihn etwa die in dieser Zeitschrift
verdeutlichten Flurkarten von Brunstorf (1745),
Fuhlenhagen (1748) und Wangelau (18.
Jahrhundert, genaue Jahrzahl nicht angegeben) aufweisen, besteht nun
darin, daß die Feldmark in eine Anzahl größerer blockartiger Stücke
zerfiel, die in Norddeutschland meist "Kämpe", in Süddeutschland
aber "Gewanne" heißen, weshalb man eine so zerteilte Flur auch als
"Gewannflur" bezeichnet. Die sog. Kämpe sind wiederum in je eine
große Zahl langer und meist sehr schmaler Streifen zerlegt, die
unter die sämtlichen Teilhaber der Feldmark verteilt sind. Jeder
Hufner, aber auch die Pfarre und, wenn im Dorfe vorhanden, das
landesherrliche Vorwerk (die
_____________
*) Fortsetzung der Aufsätze in der Januarnummer der "Lauenburgischen
Heimat." Ein letzter Artikel von Dr. Folkers über das Lauenburgische
Bauernhaus wird in der Juli-Nummer folgen.
Die Schriftleitung
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Domäne im heutigen Sprachgebrauch) oder das
adelige Gut war an jedem dieser Kämpe oder Gewanne mit einem oder mehreren
solcher schmalen Streifen beteiligt. Eine solche Verteilung der einzelnen
Parzellen jedes landwirtschaftlichen Betriebes über die ganze Flur heißt
Gemenglage. Gewöhnlich sind die Gutsstreifen etwas breiter als die Streifen der
Bauern. Manche Streifen waren nur über die Streifen der Nachbarn zugänglich. Da
ging es natürlich nicht anders, als daß die einzelnen Kämpe nach gemeinsamem
Plan und Beschluß der Dorfgenossen bewirtschaftet wurden. Sonst wäre Schädigung
der Saat auf den einzelnen Streifen durch den mit seinem Gespann zum nebenan
liegenden Grundstück hinübergehenden Nachbarn unvermeidlich gewesen. Diese
Abhängigkeit des einzelnen Dorf- und Markgenossen in seinem ganzen
Wirtschaftsbetrieb von dem Willen der Markgenossenschaft, den sog. "Flurzwang",
empfand man in der Neuzeit als lästig. Beseitigen konnte man ihn nur, wenn man
die Gemenglage beseitigte. Wie eng dieser Flurzwang mit der Schwierigkeit des
Zuganges zu den einzelnen Ackerstreifen zusammenhängt, erkennt man z. B. an der
von H. Einfeldt ("Lauenburgische Heimat" vom Oktober 1926)
berichteten Tatsache, daß auf der Dassendorfer Feldmark VOR der Neueinteilung
44 Morgen Land auf Feldwege entfielen, nach der Verkoppelung aber
107 Morgen. Diese Umlegung der Feldmarken aus Ackerstreifen in
geschlossene Koppeln, die "VERKOPPELUNG", ist nun das eine Hauptergebnis der
Landwirtschaftspolitik des 18. Jahrhunderts.
Im 18. Jahrhundert, wo man eine reine Beamtenverwaltung hatte und sich um die
öffentliche Meinung noch wenig kümmerte, konnten selbst so grundstürzende
Veränderungen in aller Stille eingeleitet werden, so daß wir den Anfang der
Verkoppelung nicht so leicht erkennen können. Anscheinend waren es zuerst die
adeligen Güter, die sich Ellbogenfreiheit in der Bewirtschaftung ihrer
Betriebsfläche dadurch zu verschaffen suchten, daß sie durch Umtausch ihrer
Streifen gegen Streifen des Bauernfanges ein geschlossenes Gutsareal
herauszubilden suchten. Soviel ich sehe, ist der erste Fall, wo die hannöversche
Negierung sich auf dem Verordnungswege mit den Fragen der Verkoppelung befaßt,
der Bescheid vom 27. Juni /8. Juli 1718
an den Hofrichter und Landmarschall v. Bülow auf die Frage: "Wann ein Gutsherr
in Unserem Herzogtum Lauenburg nach Erforderung seiner
Convenienz (Bequemlichkeit) als ein guter Hauswirt seine Feldmark zusammenziehen
und in Koppeln legen lassen wollte und einige Äcker, Wiesen oder Weiden, welche
seine untergesessene Bauern in Besitz hätten, derein mit zuziehen, oder auch
wohl gar aus besagter Ursache es sich so fügte, daß ein gutsherrlicher
Untersasse von einem gutsherrlichen Dorfe in ein anderes translozieret
(versetzt) und ihm allda seine Länderei angewiesen werden müßte, ob und wie weit
dem Gutsherrn solches vergönnet sei?" Die hannoversche Regierung ist mit solchem
Verfahren unter der Bedingung einverstanden, daß die Hufenzahl unvermindert
bleibt und durch eine unparteiische Kommission für die gerechte Entschädigung
der versetzten Bauern gesorgt wird, oder, wie dies im Amtsdeutsch des 18.
Jahrhunderts lautet, daß
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"ratione interesse privati die zu
translocierende Coloni durch solche ihre Translokation nicht
deterioris condicionis gemachet werden, sondern an dem Ort, wohin man
sie versetzen will, ein genugsames Äquivalent gegen dasjenige, was sie fahren
lassen müssen, erlangen." Am 14./25. März 1727
ergeht dann eine weitere Regierungsverordnung, wonach die hannoversche Regierung
genauere Bestimmungen trifft über die Tätigkeit der erwähnten Schiedskommission,
die zu bestehen hat aus "zween unpartheyischen und des Werks genugsam kündigen
Commissariis, davon der eine aus dem Adel. der andere aber von
Unseren Beamten zu nehmen nebst einem geschickten Geometra", weil die bisherige
Erfahrung mit der Entscheidung von 1718 erwiesen habe, "daß
entweder eigennützige Gutsherrn derselben gemißbrauchet oder eigensinnige
Gutsleute ohne rechtmäßige Ursache sich dagegen gesetzet und durch Prozesse
ihnen selbst Schaden zugezogen."
Das Mißtrauen der Bauern gegen die Verdoppelung hat auch in den unmittelbar der
Regierung unterstehenden Bauerndörfern die Durchführung der Verkoppelung sehr
erschwert und verzögert. Die hannoversche Negierung entschloß sich endlich, um
die Vorteile der Verkoppelung allen sichtbar vor Augen zu führen, in mehreren
Dörfern alle Meß- und Einteilungskosten zu übernehmen, den Bauern das Holz zur
Vergrößerung der Gebäude zu schenken, alle Domanialgefälle auf 3
bis 4 Jahre zu erlassen, kurz, die Bauern auf alle erdenkliche Art
zur Hergabe ihrer Zustimmung zu bewegen. Der Erfolg blieb nicht aus, die
Verkoppelungen wurden in der Tat bis zur Zeit Napoleons in der Hauptsache
durchgeführt. Niemand erwarb sich größere Verdienste um sie als der Etatsrat und
Amtmann Friedrich Wilhelm Compe zu Schwarzenbek (geboren 1751,
gestorben 1827). Im Jahre 1812 konnte er in einem
Schreiben an den damaligen kaiserlich französischen Präfekten
(Regierungspräsidenten) des Departements der Wesermündungen (um Bremen) auf das
erfreuliche Ergebnis der Verkoppelung im Lauenburgischen hinweisen: "Vor
50 Jahren war der größte Teil des Landes noch eine Wüstenei die Bauern
waren arm und das Land erzeugte nicht so viel Korn wie es gebrauchte. Durch die
Verkoppelungen sind die Heiden und Mööre verschwunden, es wird Korn ausgeführt,
der Viehstapel ist verbessert und vermehrt und der Bauer ist so wohlhabend
geworden, daß er die 10 schweren Kriegsjahre hat aushalten können
und sich auch noch halten würde, wenn die jetzigen Abgaben nicht so hart wären
und wenn er die Handelssperre*) nicht so tief fühlte."
_______________
*) Das bezieht sich auf die sog. Kontinentalsperre, die Napoleon I. am 21.
November 1806 auf dem Höhepunkt seiner Macht anordnete, um durch
Abbruch aller Handelsbeziehungen zwischen dem europäischen Festlande und England
dieses auf die Knie zu zwingen. Die Folgen der Durchführung dieser Handelssperre
trafen den Landmann hart, denn Deutschland war damals noch ohne Industrie und
darauf angewiesen, seine Industrie- und Kolonialwaren in England zu beziehen und
seinen Ueberschuß an Getreide und Viehprodukten in England zu verkaufen. So kam
es umgekehrt wie im Weltkriege. Wolle, Viehprodukte und besonders Getreide
kosteten fast nichts - in Mecklenburg sank der Preis des Scheffels Weizen
1806 bis 1811 von 4 Thaler 20 Schilling (1
Thaler = 48 Schilling) bis auf 20 Schilling,
also um fast 90 % - während alles, was der Landmann brauchte,
Eisenwaren, Kleiderstoffe, Rohrzucker - Rübenzucker gab es noch nicht -
unerschwinglich teuer wurde.
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Mit der Verkoppelung war in der Regel die
GEMEINHEITSTEILUNG verbunden. In der Landesökonomieverordnung vom 22. November
1768 sucht die hannöversche Regierung wie die Ansetzung neuer Anbauer, gegen die
sich die alten Dorfgemeinden vielfach verzweifelt wehrten, so auch die Teilung
der sogen. "Gemeinheiten" da durch zu beschleunigen, daß sie den Gerichten
verbot, Klagen darüber anzunehmen. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörden
sollte ein für allemal endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen sein. Handelte es
sich bei der Verkoppelung darum, jedem Bauern durch Austausch zwischen den
Dorf- und Markgenossen seine Hufe zu möglichst wenigen und möglichst großen,
abgerundeten Flächem sog. "Koppeln", zusammenzulegen, so daß der Einzelne vom
Flurzwang frei wirtschaften konnte, so verfolgte die Gemeinheitsteilung das
Ziel, die bisher gemeinsam
als Wald, Weide oder auch gar nicht genutzten Flächen in den Feldmarken der
einzelnen Dörfer dadurch in bessere Bearbeitung zu bringen, daß man jedem
Dorfgenossen seinen Anteil an der bisherigen "Gemeinheit" als Privateigentum
zumaß. Bisher hatte niemand Arbeit und Kosten, insbesondere Düngung an das
gemeinsam genutzte Land wenden wollen, daher pflegten Gemeindeweide und
Gemeindewald einen arg vernachlässigten Eindruck zu machen. "Wes Weide ist
gemeine, des Gras ist gerne kleine", sagte ein Sprichwort darüber. Die
Aufteilung des Gemeindelandes in lauter einzelne, an die einzelnen Dorfgenossen
zu eigener Nutzung überwiesene Stücke hatte in der Tat, wie Amtmann Compe
betont, eine sehr viel pfleglichere Behandlung und bessere landwirtschaftliche
Kultur dieser Grundstücke zur Folge, jedoch neigt man heute der Ansicht zu, daß
man damals das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat. Daß man die
Einzelbewirtschaftung durchführte, brachte zwar für das übel behandelte
Gemeindeland einen großen wirtschaftlichen Fortschritt, aber daß man das
Eigentum der Gemeinde an die damaligen Besitzer verschenkte, statt das Recht der
Gemeinde zu wahren und den Benutzern das Land zu verpachten - das hat unsere
Gemeinden steuerlich viel schlechter gestellt als die Tausende süddeutscher
Gemeinden, die den Weg der Verpachtung gegangen sind und daher bis auf den
heutigen Tag auf Gemeindesteuern haben verzichten, alle Gemeindeunkosten aus dem
Ertrag der sog. Allmende
decken und ihren Gemeindebürgern noch etwas auszahlen können. Von 1834 bis
1858
wurden im Königreich Hannover rund 1 800 000 Morgen Gemeindeland in
Privateigentum verwandelt, während es in Südwestdeutschland noch heute etwa
5
Millionen Morgen Gemeindewald und 1 800 000 Morgen sonstiges Gemeindeland gibt
zum Segen der beteiligten Gemeindeinsassen.
Alles in allem haben Verkoppelung und Gemeinheitsteilung die Landwirtschaft und
auch das Landschaftsbild unserer Heimat gründlich umgestaltet. Bedenken wir, was
für das letztere allein die Knicks, die lebendige Einfriedigung der Koppeln,
bedeuten. Diese Knicks aber konnten ihre allgemeine Verbreitung erst gewinnen,
nachdem die Verkoppelung durchgeführt war. Knick und Koppel gehören zusammen,
und von letzterer hat wiederum die sog. "Holsteinische Koppelwirtschaft" ihren
Namen, die im 18. Jahrhundert in den Nachbarländern, z. B.
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in Mecklenburg, als fortgeschrittene
landwirtschaftliche Betriebsform eingeführt wurde. Die Koppelwirtschaft brachte
vor allen Dingen die Neuerung, daß nicht mehr ewiges Pflugland und ewiges Weideland als getrennte Abteilungen der Feldmark nebeneinander standen, sondern daß
derselbe Boden abwechselnd einige Jahre als Pflugland und einige Jahre als
Grasland genutzt und daher meist eingefriedigt, "eingekoppelt" wurde. Wie wurde
aber im Lauenburgischen VOR der Verkoppelung gewirtschaftet? Uber diese
interessante und auch über Lauenburgs Grenzen hinaus für die allgemeine
Geschichte der deutschen Landwirtschaft bedeutsame Frage könnten wahrscheinlich
die Akten des Landesarchivs in Ratzeburg lehrreiche Aufschlüsse geben, wie es
überhaupt eine reizvolle Aufgabe wäre, aus den Beständen des Landesarchivs die
Quellen für den Einfluß der Verkoppelung
auf die Entwicklung der Landwirtschaft im Lauenburgischen zu erschließen Das
müßte freilich jemand tun, der in Ratzeburg selber
oder ganz in der Nähe, etwa in Lübeck, seinen ständigen Wohnsitz hätte. Bis
dahin aber sind wir für die Wirtschaftsweise des lauenburgischen Gutsherrn und
Bauern auf Vermutungen und Rückschlüsse angewiesen. Nun lag das Herzogtum
Lauenburg damals zwischen zwei Gebieten mit verschiedener landwirtschaftlicher
Betriebsweise In Mecklenburg herrschte sog. Dreifelderwirtschaft, d. h. es
folgten auf jedem der drei "Felder", in die die Dorffeldmark eingeteilt war,
nach fester Regel aufeinander: Winterfrucht (meist Roggen, auch auf den besseren
Böden), Sommerfrucht (meist Hafer), Brache mit Dreeschweide.
Diese Wirtschaftsweise war auch sonst verbreitet, insbesondere im Süden und
Westen Deutschlands, aber gerade die südlich und westlich anschließenden
Nachbargebiete des Herzogtums Lauenburg wirtschafteten anders. Sowohl auf der
holsteinischen Geest wie im Lüneburgischen wechselte man auf dem eigentlichen
Ackerland der Dorfschaft dem "Esch", die angebaute Frucht gar nicht. Jahr aus,
Jahr ein säte man auf den Dorfacker dieselbe Hauptfrucht Roggen oder Gerste, mit
jährlicher Plaggendüngung d. h. Abschälen und Einfahren des Heidekrautes mit der
darunter befindlichen humosen Bodennarbe. Andere Früchte wurden in den
unmittelbar am Gehöfte gelegenen Hauskoppeln oder auf Außenländereien
untergebracht: Flachs, Buchweizen, Kartoffeln usw. Man hat diese Wirtschaft ohne
Fruchtwechsel auch "Einfeldwirtschaft" genannt. Selbst im 19. Jahrhundert fand
man im Amte Reinbek, also in nächster Nachbarschaft Lauenburgs, wie Georg
Hanssen berichtet, auf einer Feldmark noch Acker, die seither
ununterbrochen Roggen getragen hatten.
Die von mir in den Archiven von Ratzeburg und Kiel eingesehenen lauenburgischen
Flurkarten machen den Eindruck, daß wenigstens in der Sachsenwaldgegend die "Einfeldwirtschaft" der geschilderten Art
geherrscht habe. Es deutet auf Verwendung der Außenländereien zu Sonderkulturen,
wenn unter den Flurnamen bei Kuddewörde 1745 und Kasseburg 1744
ein "Flas-Land"",
bei Hohenhorn 1746 ein "Buchweitzen-Land" erscheint. Die Möhnsener Karte von
1745 trägt die Bemerkung: "Daß Land, so mit ein † bemercket, wird von denen
Besitzern als Koppel Land genützet." Mit † bezeichnet sind
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ausschließlich Außenländereien nach der Lanker und Havekoster
Seite. Solches Nebeneinander von von Privatkoppeln und unverkoppeltem ewigem
Ackerland mit einseitiger Roggenkultur hat Georg Hanssen schon früher für
Schleswig, insbesondere Angeln, nachgewiesen. Auf der Hohenhorner Karte von
1746 ist nachträglich bemerkt: "Anno 1753 Ist zwischen
Königl. Kammer und der Dorfschaft Hohenhorn verglichen, daß die Dorfschaft
Hohenhorn dem Herrschaftl. Vorwerke Fahrendorff das Buchweitzen-Land und einen
Teil des Oh-Brock abtrit ..... Dahingegen cediret Königl. Kammer denen Hohen
Hörnern (so geschrieben!!) diejenige Stücke, von denen wüsten Ländereien, so in
dieser Karte mit Sig.
bemercket, ferner ist denen selben alle Heide in Plaggenhiebe getheilet", und
zwar so, daß der Bauervogt 4/3, drei Hufner je 3/3,
der Pastor und die folgenden sechs Hufner je 2/3, der Bauer
Cristopher Zinck mit dem Anteil einer wüsten Hufe zusammen ebenfalls 2/3,
wovon 2/3 auf die wüste Hufe entfällt, Anteil am Plaggenhiebe
erhalten soll. Nutzung von Heide und Plaggen des Sachsenwaldes stand allen
Bauerndörfern im und am Sachsenwalde von Haus aus zu. Von Hamwarde berichtet der
Verkoppelungsbeamte Johann Friedrich Meyer: "In Johannwarde war vor der
Koppelung die 7schlägige Wirthschaft dergestalt im Gebrauch, daß
auf 5 Saaten zweyjährige Ruhe folgte. Die Buchweizensaat eröffnete
den Turnum. Darauf folgten zwey Saaten mit Rocken und dann zwey mit rauhem
Hafer. Die sieben Cämpe waren nicht von gleicher Größe Daher war Arbeit, Dünger
und Einschnitt immer etwas verschieden. Die vorhandene Außenweide glich das
Misverhältnis, welches bei 5jähriger Tracht und 2jähriger
Weide handgreiflich war, so ziemlich aus. Doch wurde in trockenen Sommern sehr
über Mangel an Weide geklagt." Diese Siebenfelderwirtschaft macht keinen sehr
altertümlichen Eindruck und war vermutlich durch Einschiebungen in den ewigen
Roggenbau in jüngerer Zeit entstanden.
Wie ist nun diese verwickelte Einteilung der Feldmark entstanden? Während die
Wald- und Marschhufen durch die Regelmäßigkeit ihrer Anlage sofort verraten, daß
hier die Feldmark nach einheitlichem Plane aufgeteilt worden ist, genau so wie
ein Blick auf die Flurkarte von Fahrendorf von 1779 die eben
damals erfolgte Aufteilung des bisherigen Vorwerks an vier Hufner und einen
Brinksitzer nach einheitlichem Plane in streng rechtwinkligen Blöcken erkennen
läßt, zeigt sich in der Unregelmäßigkeit der Dorffluren des 18.
Jahrhunderts von solchem Plane keine Spur Wohl aber verraten zahlreiche Namen,
daß erhebliche Teile der Dorffluren erst nachträglich durch Urbarmachung zum
Ackerlande zugeschlagen sind. Geradezu auffällig tritt auf der Karte der
Feldmark Möhnsen von 1745 ihre Erweiterung nach der Basthorster
Grenze hervor: Dort liegen nebeneinander die offenbar erst in jüngerer Zeit
gerodeten Flurstücke Kreyen-Rade, Barck-Holtz, Hamfelder Rade, letzteres eines
der größten Gewanne. Bei Kasseburg finden sich 1744: Oster-Rahde,
Stubben-Wiesen, Rahde-Land. Letzteres ist ein sehr häufiger Flurname, der z. B.
1745 auf der Möhnsener Flur an zwei Stellen vorkommt, westlich
Steinhorst zusammen mit Stubben auch als Siedelungsname auftritt. Daß un-
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sere Dorfnamen Klinkrade, Lehmrade, Sirksrade,
Bergrade als niederdeutsche Gegenstücke zu Wernigerode, Friedrichroda usw.
gebildet sind, ist ja bekannt. An verständnislosen Verhochdeutschungen der
Landmesser wie "Auf dem Schackenrade" in der Feldmark von Hamwarde, das selber
auf der Flurkarte von 1777 zu "Johanwarde" verballhornt ist, darf
man sich nicht stoßen. Eigentümlich ist, daß auf der Koberger Flurkarte von
1750 Namen wie Hinrichs Rade, Motten Rade, Fincken Rade, Awers Rade
nicht gerodetes Land, sondern Forstorte der Herrschaftlichen Hölzung bezeichnen.
Sollten hier frühere Rodeländereien wieder vom Walde eingenommen sein? In
derselben Hölzung finden wir Mandel-Rads-Rieh. Das gehört zusammen mit Lange
Rie, Schwartze Rie, Bencken Rie, Heils Rie (Kasseburg 1744), Fuhle
Rie, Grote Rie, Reis Rie (Kuddewörde 1745). "Rie" ist die
Bezeichnung eines kleinen Wasserlaufes und kommt z. B. auch in der Rostocker
Heide vor. Als Flurname paßt "Rie" für sumpfige Stellen und Wiesentäler. Auf
ehemalige Waldbedeckung deuten auch Bezeichnungen wie Lütje Lohe, Große Lohe,
auf der Lohe (Kuddewörde 1745), auch Birken Hagen, Im Alten Hagen
(Hamwarde 1777). Daraus ergibt sich, daß die Feldmarken mit
steigendem Bedarf nach Land langsam sich auf Kosten des Waldes ausgedehnt haben.
Waldrodung ohne moderne Sprengmittel zur Beseitigung der Stubben ist aber sehr
schwere Arbeit, die man am besten genossenschaftlich unternimmt. So müssen wir
uns daher die Ausbildung unserer Gewannfluren vorstellen, daß die Dorfschaft
allmählich ein Stück Land nach dem andern mit gemeinsamen Kräften urbar gemacht
und dann unter die Teilnehmer an der Rodungsarbeit, d. h. aber in den meisten
Fällen alle Familienväter des Dorfes, aufgeteilt hat.
Die Zuteilung erfolgte, da nicht jeder eine ganze Koppel heutiger Größe bekommen
konnte, in ganz zweckmäßiger Weise in möglichst langen Streifen, um das lästige
und zeitraubende Umwenden mit dem Pfluggespanne auf das geringste Maß
einzuschränken. Sehr lästig, aber nicht immer vermeidbar war es, wenn ein Stück
keilförinig zulief. Solche Keilstücke heißen Gehren (Scharpenjähren und
Hohenjähren bei Hohenhorn l746, Schmalen Jähren bei Kasseburg
1744, wahrscheinlich auch "Aufn Hofiohren", Hamwarde 1777 *).
"Gehren" als Dorfname, auch in Zusammensetzungen wie "Buchengehren,
Lippeldsgeren" kommt nicht bloß bei Friedland in Mecklenburg-Strelitz und in
Brandenburg, sondern bis nach Baden und Württemberg hinunter vor. Einfach
"Gehren" ohne weiteres Bestimmungswort heißt auf der Flurkarte von Fuhlenhagen
ein für die Pflugbearbeitung recht ungünstig gestaltetes Reststück an der
Talkauer Flurgrenze.
Ein Streiflicht auf die Ausbildung der Gemenglage wie auf die Bewirtschaftung
wirft das Bild der Wangelauer Feldmark, wie es
die veröffentlichte Karte zeigt. Von Wangelau nach Witzeeze erstreckt sich
eigentlich ein einziger großer Kamp, in dem denn auch z. B. der
_______________
*) In seiner Beschreibung der Verkoppelung von Hamwarde, die Johann Friedrich
Meyer in seinem Buche "Von der Gemeinheits-Aufhebung und Verkoppelung in den
Churbraunschweig-Lüneburgischen Ländern", Göttingen 1784 bringt,
gebraucht er die Flurnamen "aufm Hofjöhren" und "aufm Sandjöhren."
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Bauervogt einen einzigen durchlaufenden
Ackerstreifen liegen hat. Dies muß der alte Dorfacker sein, der wahrscheinlich
jahraus, jahrein dieselbe Frucht (höchstwahrscheinlich Roggen) trug. Nach der
Gülzower Seite liegen lauter kleinere blockartige Stücke, die jedenfalls später
urbar gemacht und unter den Pflug genommen sind und vermutlich zu Sonderkulturen
der erwähnten Art gedient haben. Die Anzahl der vor der Verkoppelung vorhandenen
Kämpe oder Gewanne besagt also für die Zahl der damals üblichen "Schläge" gar
nichts, denn es ist durchaus gewöhnlich, daß mehere Gewanne zu demselben Schlag
gehören, also etwa bei Dreifelderwirtschaft 3 Gewanne mit
Wintergetreide, 3 mit Sommergetreide bestellt waren und die
letzten 3 Gewanne brach lagen. In der großen Zahl der Gewanne
kommt lediglich die allmähliche Entstehung der Ackerflur zum Ausdruck.
Betrachtet man unter den hier entwickelten Gesichtspunkten die Flurnamen auf den
dieser Arbeit beigegebenen Flurkarten von Brunstorf, Fuhlenhagen und Wangelau,
so tritt deutlich hervor, daß der eigentliche Kern der Feldmarken, die größten
und durchweg auch dem Dorfe nächsten Flurabteilungen allgemein "Kamp" heißen,
auch wohl einfach als "Feld"" bezeichnet werden. Weiter nach dem Rande der Flur
zu liegen die als "Rade" bezeichneten Stücke, wie es ihrem späteren Hinzukommen
durch Rodung entspricht. "Hop Rade" unweit des Dorfes Brunstorf muß wie der in
Mecklenburg nicht seltene Name "Hoppenrade" auf ehemalige Hopfenkultur gedeutet
werden. "Blöcke" heißen Flurstücke, die "kurz im Zuge" sind, d. h. wo der Pflug
schon nach kurzer Strecke wieder gewendet werden muß. Hier handelt es sich wohl
meist um Reststücke. Wörter wie "Stremel" und "Stränge" beziehen sich auf die
Einteilung in Streifen unter verschiedene Besitzer im Gegensatz zur unverteilten
Gemeindeweide, aus der diese Stücke wohl erst später entnommen und aufgeteilt
sind. "Hau" (Tück- Hau bei dem Walddorf Fuhlenhagen zwischen lauter "Rade"-Namen
belegen) ist dem Sinne nach mit "Rade" gleichbedeutend, also gleich" Rodung. Bei
"Bruch", "Brauch", "Broick" (gesprochen Brook) ist die Beziehung auf sumpfiges
oder vielmehr entsumpftes Land offenkundig. Wenn bei Fuhlenhagen unweit der
Dorfstelle eine Fläche "Masch Kaven" heißt, so ist die letzte Hälfte wohl durch
einen Irrtum des auf plattdeutsche Flurnamen wenig eingestellten Feldmessers aus
dem Worte "Kavel" - Los, Anteil entstanden und "Masch" - Marsch, Sumpfland zu
deuten. Das Wort "Caven" kommt auch aus der Flurkarte von Kasseburg (1744)
für zwei neben einander liegende Flurstücke "Caven Busch" und "Caven Breide"
vor. Da derselbe Landmesser (Duplat) die Flurkarten von Kasseburg und
Fuhlenhagen gezeichnet hat, so wird anch hier "Kavel" Anteil zu Grunde liegen.
Wo als nähere Bestimmung eines Landstückes das Wort "Sahl" erscheint, muß ein
"Soll", d. h. eines jener zu Tausenden im Gebiete des baltischen Landrückens
vorhandenen Wasserlöcher (wahrscheinlich Strudellöcher der Schmelzwässer aus der
Eiszeit) vorhanden oder vorhanden gewesen sein. Schon aus diesen
notwendigerweise nur kurzen Bemerkungen ergibt sich, welche reichen Aufschlüsse
für die Geschichte unseres Landes wie unserer Sprache die Untersuchung der
Flurnamen zu Tage fördern kann.
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Die große landwirtschaftliche Umwälzung, die
durch die Verkoppelung mit ihrer völligen Neuverteilung des gesamten Ackerlandes
und der Umhegung der neugeschaffenen Koppeln mit Knicks eingeleitet wurde,
verteilt sich natürlich über einen langen Zeitraum, da
eine solche grundlegende Neuordnung in jedem einzelnen Falle nicht nur viel
technische Landmesserarbeit, sondern auch viele und langwierige Verhandlungen
mit den Bauern erforderte, bis jedermann einen nach Fläche, Bodengüte und Lage
entsprechenden Ersatz für seine früheren überall verteilten kleinen Parzellen
empfangen hatte. NICHT notwendig war dies ganze schwierige
Auseinandersetzungsverfahren natürlich bei den langen Reihendörfern mit Marsch-
oder Waldhufen. Hier war ja schon bei der deutschen Kolonisation dafür gesorgt,
daß jeder Kolonist seinen Acker völlig abgeteilt in einem Stück bekommen hatte.
Auf solche Ellbogenfreiheit in allen Dingen pflegen gerade Kolonisten, die doch
überall eine Auslese an Wagemut und Freiheitsdrang darzustellen pflegen, den
größten Wert zu legen. So entspricht die Anlage der Wald- und Marschhufendörfer
dem amerikanischen Siedelungsverfahren der sog. TOWNSHIP mit ihrer
schachbrettförmigen Landeinteilung in genau quadratische Hufen von je 250
Morgen. In beiden Fällen wurde der Kolonist von seinen Nachbarn räumlich
klar getrennt und in seiner Wirtschaft von ihrem guten Willen unabhängig. Daß
dies einmal im Zeitalter der Elektrisierung einerseits, des
Genossenschaftswesens andererseits auch seine großen Unzuträglichkeiten haben
würde, konnte man im Wendenlande so wenig ahnen wie in Amerika. Jedenfalls aber
spricht es für den praktischen Sinn der damaligen Kolonisten, daß heute bei der
Neuanlage von Dörfern auf Ödland oder einem parzellierten Gute ein Mittelding
zwischen geschlossener und verteilter Siedelungsform angewandt zu werden pflegt,
das "Reihendorf mit Dorfkern". Denn der Genossenschaftsgeist der alten
Dorfschaften ist doch ein zu kostbares Gut, als daß wir ihn ohne Schaden für die
Zukunft unseres Landvolkes und damit unseres Volkes insgesamt entbehren könnten
und durch völlige Auflösung des Siedelungszusammenhanges und der Nachbarschaft
im alten Sinne der Zersetzung preisgeben dürften.
Auffallenderweise liest man immer wieder, auch beim Rundling, den ältere Bücher
noch immer gerne als "slavisch" bezeichnen, habe die Feldmark nicht die aus dem
alten westdeutschen Volksboden allgemein übliche Gemenglage der Hufen, sondern
eine Zuteilung des Hufenlandes an jeden Bauern in je einem Stück ausgewiesen,
das sich seiner Länge nach von der Hofstelle im Dorfe bis an die Feldmarkgrenze
erstreckte und demgemäß die Gestalt eines Tortenstückes oder - wie die
Mathematiker sagen - eines Kreissektors hatte. Sogar in der erwähnten
Doktorarbeit von W. Mordhorst über die Siedlungen im Herzogtum Lauenburg wird
von den Rundlingen behauptet: "Hinter den einzelnen Gewesen liegen fächerförmig
die Äcker, das Dorf so strahlenförmig umgebend." Das kann man nur schreiben,
wenn man die Flurkarten älterer Herkunft nicht eingesehen hat. Ich habe keinen
einzigen lauenburgischen Rundling gefunden, dessen Flur aufgeteilt gewesen wäre,
wie man eine Torte einteilt. Allerdings kommen solche
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Rundlinge anderswo ganz vereinzelt vor. Der
Paradefall fächerförmiger Flureinteilung ist der Rundling Lichtentanne bei
Gräfenthal
in Sachsen-Meiningen, aber hier verrät schon der Name, der genau dem in
Deutschland für Rodesiedelungen - bei Göttingen, bei Holzminden, bei Rostock
-
weit verbreiteten "Lichtenhagen" entspricht und "Siedlung im gelichteten Walde"
bedeutet, daß es sich um ein deutsches Waldhufendorf handelt und daß die
Tortenstücke nichts anderes als deutsche Waldhufen sind. Ob diese Verbindung von
sozusagen "zugespitzten" Waldhufen, bei denen keine rechtwinkligen Ackerstücke
herauszubekommen waren, mit Rundlingssiedelung praktisch war, mag zweifelhaft
erscheinen. Die deutschen Siedler am Südrande des Sachsenwaldes in den
Rundlingen Brunstorf, Hohenhorn, Dassendorf haben jedenfalls dies Verfahren
nicht angewandt, sondern Gewannflur mit Gemenglage vorgezogen, selbst die
unzweifelhaftesten deutschen Rodesiedlungem Wohltorf und Kröppelshagem verbinden
Rundlingsanlage mit ganz ausgeprägter Gewannflur.
Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse gerade in den Grenzdörfern des
Sachsenwaldes, wozu aber neben den deutschbenannten Dörfern offenbar später
Anlage: Wohltorf, Kröppelshagen, Dassendorf, Brunstorf, Schwarzenbek und dem
vielleicht schon sehr alten Havekost auch die dem Namen nach viel älteren,
zumindest schon slavischen Ortschaften Möhnsen und Kasseburg sowie Kuddewörde
gerechnet wurden, wirft der Bericht der sogenannten Forstbereitungskommission
von 1742 ein bezeichnendes Licht. Diese war durch die hannöversche
Regierung - 1689 war Lauenburg nachs dem Tode des letzten
askanischen Herzogs an Braunschweig-Lüneburg-Celle und dann 1705
an Hannover gekommen - eingesetzt worden, um die rechtlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse im Sachsenwald zu klären. Erst die hannöversche
Regierung hat hier mit einer planmäßigen Forstwirtschaft begonnen. Dieser aber
waren die alten Gerechtsame der Bauern der genannten Walddörfer höchst unbequem.
Der Wald war in acht "Huden" eingeteilt. Das Wort "Hude" hängt mit unserem
"Hüten" zusammen und bezeichnet einen Hüte- oder Weidebezirk. In niederdeutschen
Ortsnamen wie Buxtehude, Ritterhude, Harvestehude, Winterhude, kommt das Wort
vielfach vor. Aber in diesen Ortsnamen hat "Hude" wohl meist schon die
abgeleitete Bedeutnug [sic!] "Stapelplatz" oder
auch "Fähre", z. B. in Tesperhude und Hude an der Stecknitz bei Kühsen. Auf der
oben erwähnten 1746 von Duplat gezeichneten Flurkarte von Wohltorf
heißen die Ackergewanne nördlich des Dorfes "Vorderste, Mittelste und Hinterste
Hude". Hier handelt es sich jedenfalls um die ehemalige Viehweide der
Dorfschaft, die später bei vermehrtem Bedarf unter den Pflug genommen worden
war. Wenn die Bauervögte der erwähnten Sachsenwalddörfer zugleich das Amt eines
"Hudemeisters" im Sachsenwald innehatten, so wird man sie freilich trotzdem kaum
als Forstbeamte im heutigen Sinne bezeichnen können. Der heutige
Forstaufsichtsbeamte sieht es als seine eigentliche Aufgabe an, Wald und Wild zu
hegen, Holzsammler und vollends weidendes Bauernvieh sind ihm ein Dorn im Auge.
Vertritt er berufsmäßig mit Entschiedenheit die Interessen des Waldes gegen die
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Nutzungsgelüste der benachbarten Bauerndörfer, so
vertraten die alten Hudemeister umgekehrt die Interessen der Bauernschaft gegen
den Wald, und demgemäß bestand ihre Tätigkeit hauptsächlich in der
Beaufsichtigung des Vieheintriebs und der Mastnutzung. Nach forstmännischer
Auffassung hatte man den Bock zum Gärtner gesetzt, indem man ausgerechnet die
Bauervögte als Hudemeister über den Wald setzte oder - wohl richtiger
ausgedrückt - im Walde gewähren ließ; denn wahrscheinlich fand die behördliche
Forstorganisation die Bauerndörfer schon seit uralter Zeit im Sachsenwald weide-
und holzberechtigt vor. Diese Waldnutzung dürfte bis aus die Zeit der
Dorfgründungen, d. h. also der deutschen Kolonisation zurückgehen. Daß und warum
in der ersten Zeit - vor der großartigen Entfaltung städtischen Wesens auf
ostdeutschem Kolonialboden in der Hansazeit - die ostelbische Bauernwirtschaft
sehr extensiv sein und die Viehzucht vor dem Ackerbau bevorzugen mußte, wurde
oben schon erörtert. In der Schätzung des Waldes aber hat überhaupt seit dem
Mittelalter ein grundlegender Wandel Platz gegriffen. Dem deutschen Mittelalter
war der Wald nur ein Kulturhindernis, mit dem aufgeräumt werden mußte. An
Holzmangel dachte damals noch kein Mensch, und so erschien jeglicher Raubbau am
Walde erlaubt und pflegliche Behandlung gänzlich überflüssig. Erst die Neuzeit
hält es für nötig, den Wald als ein kostbares Stück des Nationalvermögens gegen
Verwüstung zu schützen. Heute sehen wir in Nordamerika soeben die erste
koloniale Periode des rücksichtslosen Raubbaues am Walde zu Ende gehen und die
Anfänge des Forstschutzes allmählich sich entwickeln. Dieser Umschlag trat in
unserer Gegend um 1700 ein. Bis dahin hatten die lauenburgischen
Herzöge am Sachsenwald eigentlich nur die Jagd für wertvoll gehalten, im übrigen
aber den Bauern gestattet, im Walde nach Belieben ihr Vieh zu weiden, alle
Holzarten außer Buchen und Eichen nach Belieben zu nutzen, alles Leseholz zu
sammeln (und zwar so viel sie mit Pferd und Wagen herauszufahren im Stande
waren!) und endlich Heide und Plaggen zu hauen. Es liegt auf der Hand, was diese
Rechte oder "Servituten" für die Bauernwirtschaften bedeuteten. Andererseits
standen diese "waldverwüstenden unglaublichen Berechtigungen", wie ein Bericht
der Bismarckschen Forstverwaltung 1907 vom Standpunkt des modernen
Forstmannes aus sie nennt, in unlösbarem Widerspruch mit der neuen
wirtschaftlichen Schätzung der Forsten. So stellt die hannöversche Regierung der
1742 eingesetzten Forstbereitungskommission die Aufgabe, in
Überlegung zu nehmen, wie der Forsthaushalt und Betrieb so einzurichten sei, daß
einem "bereits hin und wieder sich äußernden Mangel an dem der Gegend
unentbehrlichen Bau-, Nutz- und Brennholz" vorgebeugt würde.
Die älteste Karte des Sachsenwaldes, der sog. "Geometrische Abriß" von
1664 zeigt die Einteilung in Huden, bezeichnet diese aber
auffallender Weise nicht nach Dorfschaften, sondern nach Personennamen, und zwar
folgen von Norden nach Süden (von Kuddewörde bis Brunstorf) Jürgen Stamers Hude,
Frantz Meyers Hude, Claus Heitmans Hude, Magnus Rickn (!) Hude: dann von da nach
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Westen bis Wohltorf: Jacob Schröders Hude,
Carsten Uhrbrocks Hude, Claus Wulffs Hude. Endlich im Waldinnern nördlich der
Aue und Kammerbek ist noch eingetragen Christoff Kiens Hude. Das müssen die
Namen der damaligen Bauervögte und Hudemeister sein; erscheint doch in
Kröppelshagen, wohin die Carsten Uhrbrocks Hude weist, noch 1746
auf der Flurkarte ein Carsten Uhrbrock als Bauervogt, jedenfalls ein Nachkomme
des zuerst Genannten.
Eine wichtige Rolle spielten die Hudemeister bei der Regelung der Mast. Diese
gehörte neben der Jagd und dem Hartholz (Eichen
und Buchen) zu den wenigen nutzbaren Rechten, welche schon im 17.
Jahrhundert der Herrschaft zustanden. "Wenn die Buchen und Eichen reichlich
Früchte trugen, wurde die Mast an den Meistbietenden verpachtet oder für
landesherrliche Rechnung ausgenutzt. Die Bauern in der Nähe beeilten sich, ihre
Schweine herbeizutreiben; der Hudemeister versah die Tiere mit einem
Brennzeichen und erhob für jedes Schwein eine Abgabe, wovon er zwei Schillinge
erhielt. Dafür übernahm er aber auch die Verantwortung und leistete für etwa
abhanden oder durch grobe Fahrlässigkeit der Hirten zu Schaden gekommene
Schweine Ersatz. Wenn die reifen Eckern von den Bäumen fielen, Mitte Oktober,
begann das Eintreiben. Die Vor- oder Fettmast dauerte bis Mitte Dezember; in
dieser Zeit wurden die alten Schweine zum Schlachten fett. Die Nach- oder
Faselmast, welche eine billige Ernährung der jungen Tiere bezweckte, währte noch
bis zum Februar, in besonders reichen Jahren bis in den März. Abends wurden die
Schweine in Koben, die im Walde hergerichtet waren, getrieben, wobei man
sorgfältig darauf achten mußte, daß jedes Stück bei seiner Herde blieb; in einen
warmen Stall kamen sie trotz Schnee und Eis nicht. Die Schweinekoben zeigten die
Bauart unserer Bienenschauer. Ein vierseitiger Raum wurde von winddichten
Wänden, die ein nach innen geneigtes kleines Schutzdach trugen, eingeschlossen
..... Bei Vollmast konnten im Sachsenwalde 5835 Schweine
,gefeistet’ werden, wovon die Landesherrschaft einen Reinertrag von 1278
Rthlr. 20 Schill u. 6 Pfg. hatte", berichtet
Konrektor Nehl-Mölln im Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogtums
Lauenburg, Band 4, Heft 3, S. 6 u.
7.
Für das übrige Vieh war die Waldweide gänzlich frei. Der dauernde Weidegang muß
den Viehschlag sehr abgehärtet haben, etwa
wie heute noch das Vieh der Nordseemarschen, wo die jungen Tiere von Mitte März
bis Weihnachten draußen bleiben. "Die Kühe der Waldbauern mußten sich oft im
Winter ihr kärgliches Futter, bestehend in Heide, dürrem Gras und Baumknospen,
im Freien suchen. Es ist merkwürdig, welche Klugheit die Tiere dabei zeigten.
Wenn Holz gefällt wurde und ein Baum krachend niederstürzte, so rannten die
Kühe, ohne auf den Hirten zu achten, der Stelle zu, woher der Schall kam, um von
dem gefällten Baume die Knospentracht zu fressen, die sich oben in Luft und
Sonne am reichlichsten entwickelt." (Nehl.)
Die als Hudemeister amtierenden Bauervögte bekamen als Gehalt außer den zwei
Schillingen für jedes von ihnen eingebrannte Schwein
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alles Windfallholz zum halben Preise und konnten
die selbst gezüchteten Schweine, die sog. Deelzucht, im Walde frei eintreiben.
Man erkennt, wie schwierig, ja überhaupt unmöglich es ist, für diese Zeit eine
bestimmte Flächengröße der Hufe anzugeben, denn
zur bäuerlichen Wirtschaftseinheit gehörten neben Haus und Hof und den
Ackerstreifen in der ewigen Ackerflur als sehr wesentliche Bestandteile die
flächenmäßig gar nicht zu berechnenden Anrechte an der Gemeindeweide und
Weidegerechtsame in den Wäldern. Diese einer rationellen Forstwirtschaft höchst
lästigen "Servituten" der Bauerngemeinden abzulösen, das war die dritte
durchgreifende Neuerung, welche die Wirtschaftspolitik der absoluten Fürsten
neben der Verkoppelung der Ackerfluren und der Aufteilung der Gemeinheiten im
18. Jahrhundert auf dem Gebiete der Landwirtschaft in Angriff nahm.
Die Aufgabe war nicht leicht angesichts der großen Zahl der Beteiligten und der
großen wirtschaftlichen Bedeutung dieser "Servituten". Ergab doch eine im
Auftrag der Forstbereitungskommission von 1742 durch den Amtsvogt
zu Schwarzenbek ausgeführte Viehzählung folgenden Viehbestand: In der
Dorfschaft:
Wohltorf |
|
54
|
Pferde |
|
64 |
Kühe |
|
143 |
Schafe |
Wentorf |
|
48 |
" |
|
62 |
" |
|
112 |
" |
Börnseu |
|
80 |
" |
|
132 |
" |
|
164 |
" |
Escheburg |
|
87 |
" |
|
145 |
" |
|
237 |
" |
Kröppelshageu
|
|
58 |
" |
|
114 |
" |
|
172 |
" |
Hoheuhorn |
|
75 |
" |
|
139 |
" |
|
382 |
" |
Dassendorf |
|
110 |
" |
|
238 |
" |
|
490 |
" |
Brunstorf |
|
108 |
" |
|
246 |
" |
|
620 |
" |
Grabau |
|
38 |
" |
|
94 |
" |
|
137 |
" |
Grove |
|
53 |
" |
|
101 |
" |
|
118 |
" |
Havekost |
|
60 |
" |
|
139 |
" |
|
231 |
" |
Möhnsen |
|
70 |
" |
|
148 |
" |
|
249 |
" |
Kasseburg |
|
68 |
" |
|
228 |
" |
|
405 |
" |
Kuddewörde |
|
55 |
" |
|
123 |
" |
|
219 |
" |
__________ |
|
__ |
______ |
|
___ |
_____ |
|
____ |
______ |
Zusammen |
|
973 |
Pferde |
|
1973 |
Kühe |
|
3679 |
Schafe |
Wie die Auseinandersetzung zwischen Landesherrschaft und Bauerngemeinde über die
Frage der "Servituten" im einzelnen verlief, hat uns H. Einfeldt an dem Beispiel
der Verkoppelung der Dassendorfer Feldmark - leider ohne Flurkarte - ausführlich
in Heft 4 des 2. Jahrgangs der "Lauenburgischen
Heimat" vom Oktober 1926 gezeigt. Waren doch noch 1817
von deu 25 725 Kalenberger Morgen, die der Sachsenwald insgesamt
umfaßte, nur 6900 Morgen als sog. "privative Waldungen" von
bäuerlichen Servituten frei und daher mit Wall und doppeltem Graben umfriedigt.
Daneben gab es freilich noch sog. wechselnde Zuschläge, Schonungen, die auf
Kosten der Forstkasse mit Wall und einfachem Graben umfriedigt und so lange
gegen das Bauernvieh gesperrt wurden, bis das Jungholz absolut sicher gegen
Beschädigung durch weidendes Vieh war, d. h. auf je 40 bis
50 Jahre. Diese wechselnden Zuschläge umfaßten etwa 1/3
der mit Servituten belasteten Waldfläche. Nur langsam schritt das mühsame
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Werk der Auseinandersetzung vorwärts. Am 30.
August 1803 beauftragte das Hannoversche Kammer-Kollegium den damaligen
Oberförster Otto zusammen mit dem Verkoppelungskommissar Ziegler einen Plan über
die Abfindung sämtlicher Dorfschaften wegen der Weide- und
Leseholzberechtigungen auszuarbeiten. Am 30. November 1804 wurde dieser Plan an
das Kammer-Kollegium eingereicht. Otto schlug darin vor, die Aufhebung der
Waldweide und des Leseholzsammelns durch Abtretung von 2558 Morgen Wald, also
ungefähr des 10. Teiles der Gesamtfläche zu erkaufen. Als im Anfang der
dänischen Zeit, im Jahre 1817, eine genauere Bestandsaufnahme und die
Aufstellung forstwirtschaftlicher Vetriebsgrundsätze für den Sachsenwald
stattfand, besagte der Erläuterungsbericht dieses Betriebswerkes über den Stand
des Ablösungswerkes folgendes:
Diese Berechtigungen sind nun zu dänischer Zeit, meist in den
1840er und 1850er
Jahren bis auf einzelne Rechte abgelöst worden, die nach dem Erläuterungsbericht
zum Betriebsplan für die Zeit vom 1. Oktober 1907 ab *) noch den Ortschaften
Rothenbek, Kuddewörde, Hamwarde und Worth zustanden, aber in der Ablösung
begriffen waren.
Es ist somit nach alledem die Hufe keine feste Größe gewesen, vielmehr erst sehr
spät aus künstlichem Wege durch "Egalisierung"
der Hufen bei der Verkoppelung, Gemeinheitsteilung und Ablösung der Servituten
solche Gleichheit innerhalb der einzelnen Gemeinde herbeigeführt worden. In
Dassendorf hatte nach Einfeldt der Voll-
_______________
*) Diesen Bericht habe ich durch das freundliche Entgegenkommen der Fürstlich v.
Bismarckschen Forstverwaltung, insbesondere des Herrn Forstmeisters Titze,
benutzen dürfen.
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hufner VOR der Verkoppelung 143 bis
214 Morgen,
NACH der Verkoppelung durchgehend 232 Morgen Land *). Für die älteste Zeit kommt
noch die Schwierigkeit hinzu, daß z. Zt. der deutschen Kolonisation zwar
wirklich die Hufe ein Landmaß darstellte, nicht wie in Westdeutschland und
später auch hier eine bäuerliche Wirtschaftseinheit, daß aber dieses Landmaß so
wenig fest gewesen ist wie der Morgen. Bekanntlich beträgt der Kalenberger
Morgen 1/4 ha der Dithmarscher Marschmorgen aber, der das größte der in
Deutschland vorkommenden Morgenmaße darstellt, mehr als das Fünffache, nämlich
über 1 1/3 ha. Durchweg scheint nun in Ostdeutschland der deutsche Kolonist das
Mehrfache einer solchen Hufe bekommen zu haben, zumal auf dem sandigen Boden der
Mark Brandenburg, wo in manchen Dörfern die Mehrzahl der Bauern je 4 bis
5 Hufen
hatte, gelegentlich aber einem Bauern bis zu 10 Hufen gehören.
So werden auch die Unterschiede folgender Zusammenstellung zu deuten sein, die
ich Herrn Landesarchivar Dr. Gerhard verdanke:
Hufenverteilung in verschiedenen Jahrhunderten:
____________
*) Das Ergebnis der mehrfach erwähnten Verkoppelung von Hamwarde war die
Zuteilung von rund 269 Morgen an den Bauervogt als Anderthalbhufner, zwischen
156 und 165 Morgen an die fünf Vollhufner, zwischen
96 und 101 Morgen an die
vier Halbhufner, zwischen 45 1/2 und 48 Morgen an die fünf Köthner.
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NACHTRAG ZU ABSCHNITT II.
Die lauenburgischen Dörfer
Daß die Besiedelung des Urwaldgebietes zwischen
dem heutigen Sachsenwaldrand und der Elbe tatsächlich erst in der
Zeit der deutschen Kolonisation erfolgt ist, wird auch bestätigt
durch die Fundkarten der Archäologischen Landesaufnahme in Kiel, die
ich durch die Liebenswürdigkeit des Herrn Dr. Tode einsehen durfte.
Während das heute vom Sachsenwald eingenommene, in früher,
vorgeschichtlicher Zeit aber jedenfalls noch waldfreie Gebiet
Hünengräber und bronzezeitliche Funde aufzuweisen hat, während in
der Südostecke des Kreises zwischen Schwarzenbek und Lauenburg
wenigstens die Eisenzeit mit zahlreichen Urnenfriedhöfen vertreten
ist, hat die Gegend zwischen Schwarzenbek und Bergedorf sehr wenig
Bodenfunde ergeben; sie war bis auf einige Punkte (Rülau,
Dassendorf) vermutlich menschenleer, und zwar bis in die deutsche
Zeit hinein. Um so bezeichnender ist es, daß gerade diese Ecke das
Gebiet der Rundlingsdörfer ist und daß heute nicht mehr als
Rundlinge kenntliche Dörfer wie
Flurkarte von Kröppelshagen aus dcm Jahre 1746.
(Mit gütiger Erlaubnis des Verlages und der Schriftleitung der
Februarnummer
der Schleswig-Holstein-Hamburg-Lübeckischen Monatshefte entnommen.)
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Kröppelshagen und Wohltorf, deren bezeichnende
Namen und spätes urkundliches Auftreten (1349 und 1309) über ihre Entstehung als
deutsche Rodungsdörfer keinen Zweifel lassen, sich auf den ältesten Flurkarten
(beide 1746 von dem als fähig und zuverlässig bekannten hannöverschen Landmesser
Duplat gezeichnet, heute im Kieler Staatsarchiv) als untadelige Rundlinge
darstellen. *) Die Hufnerstellen - in Wohltorf 12, in Kröppelshagen
8 nebst 4
"Groß-Köthners" - bilden den Kreis; mitten auf dem Wohltorfer Dorfplatz steht
die Schäfer-Kate, während auf dem Kröppelshagener Dorfplatz Dorfteich, Schulkate
und Bauervogt Uhrbrocks Kate (die jedenfalls ursprünglich Hirtenkate war) ihren
Platz finden. Hier ist der Rundling noch weit ausgeprägter als etwa bei Koberg
(Flurkarte von 1750) und Havekost (1743), die von einem durchlaufenden
Verkehrsweg durchschnitten werden und deren Dorfform daher schon an das
Angerdorf (wie z. B. Wangelau) erinnert, obwohl wahrscheinlich in der Tat alte
Rundlingsform vorliegt. Jedenfalls aber sieht man hier, wie unumgänglich nötig
es ist, auf die ältesten Flurkarten zurückzugehen. Hätte Wilh. Mordhorst dies
getan, so würde er in seiner Doktorarbeit über "Die Siedlungen im Herzogtum
Lauenburg" nicht ausgerechnet Hohenhorn, Wohltorf und Kröppelshagen für Dörfer
unbestimmten Grundrisses erklärt haben, und dann wäre die Unhaltbarkeit seiner
vorgefaßten Meinung, daß der Rundling slavisch sein müsse, ihm nicht mehr
entgangen, und er wäre zu einer wesentlich anderen Auffassung des Ganges der
Besiedelung im Lauenburgischen gelangt.
_______________
*) Siehe die nebenstehende Flurkarte.
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* * *
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