Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1929



Die Buchdruckerei auf dem Domhof zu Ratzeburg.

Von FISCHER-HÜBNER, Pastor in Ratzeburg.

I. Eine florisante Buchdruckerei.

Die Balhornsche Buchdruckerei zu Lübeck nahm im 16. und 17. Jahrhundert eine beherrschende Stellung in unsrer Gegend ein. Dort wurde z. B. die Leichenpredigt für den Bürgermeister Andreas Karstedt zu Ratzeburg gedruckt (1600), was freilich dem Magister Schwan (Cygnus), der den Druck in der Hansestadt veranlaßt hatte, den Zorn der Bürger eintrug, die bei der schon immer bestehenden

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Spannung zwischen Ratzeburg und Lübeck lieber gesehen hätten, wenn die Predigt in Lauenburgischen Landen gedruckt worden wäre.

Ein halbes Jahrhundert später hatte Ratzeburg eine eigene Druckerei. Der Mann, der sie begründete, war ein Buchhändler und Bürger zu Lübeck, ULRICH WETSTEIN. Als Raum für den Betrieb ergab sich die alte Kapitelsstube des Domherrenstifts, das durch den Westphälischen Frieden (1648) erledigt war. Nicht also der Lauenburger, sondern der Mecklenburger Herzog stattete den Unternehmer mit einem Privileg aus, das folgende Punkte enthält:

1. Dem "ehrsamen, lieben getreuen" Wetstein wird verwilligt, auf dem Domhofe zu Ratzeburg die Buchdruckerei in dem alten Kapitelshaus nebst dem Gange, "so ietzo zu einer Speisekammer gebrauchet wird", aufzurichten.

2. Die Familie des Unternehmers samt dem Personal und Arbeitnehmern soll von jeder Steuer befreit sein.

3. Dem Buchhändler wird ein Gang bis an den See zwischen den beiden Häusern, die z. Zt. von dem Rat Johann Patschen und dem Organisten Carl Andrä bewohnt werden, zum Transport der Drucksachen bis zum Schiff, wie auch "das alte verfallene unten am Wasser liegende Backhauß" zur Verwahrung des Holzes überlassen.

4. Der Buchhändler erhält für fünf Jahre jährlich 12 Faden Holz, die er freilich selber "hauen und führen" lassen muß. Nach Ablauf der 5 Jahre hat er pro Faden Holz 3 Mark zu zahlen. Für dieses Entgegenkommen der Regierung ist er jedoch verpflichtet, die ihm überlassenen Räume im baulichen Stande zu erhalten. (N.B. Diese Bestimmung hat man später als schwere Last empfunden.)

5. "... hat Er sich verobligirt, nicht allein die Sachen, so wir an Edicten, Mandaten, Pässen und dergleichen drücken und publiciren laßen, ohn entgelt und frey (nur daß Ihm das benöhtigte Papier darzu verschaffet werde) zudrücken, Besondern auch Unß von denen Sachen und Büchern, so Er alhier wird aufflegen und drucken laßen, ein oder zwei Exemplar ohn entgelt abfolgen zulaßen."

Das Privileg wurde am 15. Dezember 1662 auf dem Domhofe von Herzog Christian vollzogen und ist im Original in den Akten der Ratzeburger Domprobstei vorhanden.

Wetstein, der ein Buchhändler, jedoch nicht Buchdrucker war, ist lediglich als der Unternehmer des Betriebes und Verleger der Bücher anzusehen. Er berief NICLAS NISSEN aus Schleswig zum Faktor. Dies geschah am 25. März 1663 zu Braunschweig, wo Nissen augenscheinlich als Druckergeselle arbeitete. Wetstein war ein "junger angehender Hauswirt", der sich anfänglich nur mit Hilfe seines Vaters und Schwiegervaters Michel Volck in Lübeck zu halten vermochte. Er schildert selbst in einem Schreiben an die Direktion des Fürstentums Ratzeburg seine Geschäftsnöte und läßt uns dabei einen Blick in seinen Buchhandel tun, wie er Ostern 1666 zu Frankfurt a. M. eine "ziemliche starcke Misse getan", die ihn viel Geld kostete, und wie er seinen Buchhandelgesellen "mit Büchern ausgeschickt, in Hoffnung, durch Gottes Segen etwaß zu lösen". So schwer der Anfang auch war, so hoffnungsfreudig ist der junge Unternehmer. Den Wert seiner Druckerei bemißt er mit mindestens 2000 Reichstalern und den Buchhandel hat er mit "so vielen raren und köstlichen Büchern angefüllt, daß Ich, wo mich der liebe Gott für Unglück bewahret, ein guth Stück Geldeß darauß zu machen, vndt jederman ehrlich zu begegnen verhoffe". Der Anfang war um so schwerer, als er mit seinem Faktor Niclas Nissen in Differenzen geriet, die zu dessen zeitweiliger Entlassung führten. Einer der Gründe des Zerwürfnisses waren Lohnforderungen des Faktors. Indessen schlossen beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Frieden. Es scheint, daß wirtschaftliche Schwierigkeiten und die Einheirat Nissens in die Wetsteinsche Familie schließlich den Buchhändler Wetstein dazu nötigten, die Druckerei dem Druckergesellen zu überlassen, der anscheinend von vorn herein danach getrachtet, Eigentümer des Unternehmens zu werden, und je länger je mehr den Erwerb desselben betrieb. Das Privileg erhielt er am 29. Juli 1669.

Ein Verzeichnis der unter Nissen gedruckten Schriften und Bücher ist uns leider nicht bekannt. Es steht indessen fest, daß die Domdruckerei neben

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den von der Herzoglichen Regierung aufgegebenen, behördlichen Sachen, die gratis anzufertigen waren, sich gerne mit religiösen Druckschriften befaßte. So druckte Nissen 1666 den inhaltreichen Nachruf und die Leichenpredigt für den Ratsherrn, Oberförster a. D. und Meckl. Amtmann Carsten Clauß; 1683 das Buch von P. Sohr, Musikalischer Vor[s]chmack; *) 1678 des Hamburger Pastors Lic. Wolfs "Erläutertes Christentum", mit ausgezeichneten Kupferstichen versehen; 1684 die Schmähschrift des Prof. Pastors Joh. Buno in Lüneburg: Der Stadt Lüneburg entdeckter und vorgestellter Ignorant Magister Chr. H. Lauterbach (dem 30 Fehler in einer von ihm herausgegebenen Schrift nachgewiesen werden, "woraus denn klärlich zu sehen, wie übel ihrer Schule mit diesem Rectore, der weder Vocabu[l]a, noch Grammatic recht gelernt, gerahten").

1688 verlegte Nissen neu Joachim D. theol. Lütkemanns, des Generalsuperintendenten in Wolfenbüttel "Apostolische Aufmunterung zum lebendigen Glauben", wovon ein Exemplar im Heiligen-Geist-Hospital zu Ratzeburg aufbewahrt wird. 1681 druckte er im Aufträge der Lauenburgischen Regierung die Hofgerichtsordnung des Herzogs Julius Franz. 1670 verlegte er den "Abdruck" der Aktenstücke, die sich auf Lauenburgs Anrechte an Lübeck und Ritzerau beziehen, mehrfach auch die Contributions-Edicte des Herzogs zu Mecklenburg. 1668 kam ein mit feinen Stichen und Verzierungen versehenes, vom büchertechnischen Standpunkte aus tüchiges Werk heraus mit dem langatmigen Titel: "Auff Eines E. Rahtes der Kayserlichen und des Heiligen Römischen Reichs Freyen Stadt Lübeck Im druck außgelassenen, also genandten Unterricht und Erklärung: Der Zunften der Schonenfahrer und Consorten daselbst. Abgenöthigter GEGENBERICHT WIEDERLEG- UND ERKLÄRUNG." Daß dieser Gegenbericht der Schonenfahrer nicht in Lübeck, sondern hier gedruckt wurde, ehrt einerseits den hiesigen Leiter des Betriebes, andererseits erklärt es sich wohl daraus, daß die Lübecker Drucker, abhängig vom Rat der Stadt, nicht ein Buch zu drucken wagten, das sie mit dem allgewaltigen Senat hätte in Konflikt bringen können.

Nissen verschmähte es nicht, auch ohne Wissen und Willen der Regierung, gelegentlich ein Buch ohne Angabe des Verlegers und Druckers herauszugeben, um ein Geschäft damit zu machen.


Moderne Wiedergabe der Titelseite von: "Historia Syncretista, 1685,
ohne Ort, ohne Verlagsangabe."


 

So hatte er 1685 von dem blinden Magister Johan Schmidt in Lübeck, danach in Hamburg wohnhaft, den Auftrag erhalten, ein vom Herzog Georg Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg in seinen Landen verbotenes Buch neu zu drucken. Es war die Historia Syncreistica des Wittenberger Theologieprofessors Dr. Abraham Calovius, "mit vielen sowoll unserm Fürstl. Hause, alß unser Fürstl. Julius universität zu Helmstedt und deren vormahligen auch jetzigen Professoribus Theologiae höchst verkleinerlichen injurieusen und zum Theil gantz ärgerlichen beschuldigungen", wie der Herzog jenes "schädt- und ärgerliche Buch" bezeichnete. Schon war es in Lübeck verbreitet. Obwohl der Drucker nicht genannt war, so hatten die Lüneburger bald Niclas Nissen als den Schuldigen entdeckt und ihn bei seinem Herzog zur Anzeige gebracht. Die gerichtliche Untersuchung ergab, daß Nissen für jedes Exemplar 1 Taler erhalten hatte und kein Buch mehr in seinen Händen war. Wie eine Ausrede klingt die Verteidigung, er habe den Titel erst nach dem Druck des Buches erfahren, so daß er "nicht gewußt, was es zu bedeuten und in sich gehabt hette". Selbstverständlich hatte er nach seiner Angabe "sein lebtag nichts gehöret" davon, daß das Buch konfisziert sei. Nachdem Nissen mit "Hand und Mund" versprochen, das Buch nicht wieder zu drucken, hielt es die Mecklenburgische Regierung für nötig, dem Lüneburger Herzoge zu versichern, "daß es uns herzlich leidt ist. daß dieses Ohrts dergleichen Buch, wodurch Ew. Fürstl. Durchl. einige deplaisir, veruhrsachet worden, gedruckt". Für die Kirchengeschichte Niedersachsens, insbesondere den sogenannten synkretistischen Streit, bildet diese Akte der Domprobstei eine wertvolle Beigabe. Es sei hier nur angemerkt, daß CALOV in Wittenberg den STRENG lutherischen, die UNIVERSITÄT HELMSTEDT (CALIXT) den toleranten, MILD lutherischen Standpunkt gegenüber den Römischen und Reformierten vertrat. Obwohl nun die Lüneburger und Mecklenburger strenge Lutheraner waren, brachten sie es aus persönlichen Gründen fertig, das Buch eines Lutheraners zu verbieten. In solchem Lichte erscheint des Druckers Handlungsweise entschuldbar.

Zu Nissens Zeit hatte sich 1668 auch ein "Buchführer", d. h. Buchhändler auf dem Domhof etabliert. Christoffer Erich Eoel, ein Pastorensohn,

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*) Vollständiger Titel: "MUSIKALISCHER VORSCHMACK DER JAUCHZENDEN SEELEN IM EWIGEN LEBEN. Das ist: Neu außgefärtigtes, vollständiges, und mit Fleiß durchgesehenes, nützliches Evangelisch-Lutherisches Gesang-Buch, darinnen Herrn D. Lutheri und aller andern Geistreichen Gottseeligen, Alten als Neuen Lehrer wohlgesetzter Gesänge, an der Zahl über 1100 Texten, in richtiger Ordnung befindlich, und mit Discant und Baß überzeichnet. Allen Christlichen Herzen zu sonderem Gebrauch, in Freud' und Traurigkeit, in den Kirchen und zu Hause, sich damit aufzurichten, zu gut, mit allem Fleiß verfasset, neben dreyen nützlichen Registcrn, einem Anhange Fest- und Sonntäglicher Collecten durchs ganze Jahr, und einem schönen Gebet-Buch, Ans Licht gegeben, auch mit 32 Schriftmäßigen Sinn-Bildern bezieret von PETER SOHREN, bestalltem Cantore und Organisten der Evangelischen Christlichen Gemeine zum H. Leichnam in Elbing. HAMBURG, in Verlegung Heinrich Völkers. RATZEBURG, gedruckt bei Niclas Nissen, ANNO 1683."

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der in erster Ehe mit der Tochter eines Lauenburgischen Rentmeisters (Becher), in zweiter Ehe mit Sibylla Hedwig, des Herzogl. Lauenburgischen Silberdieners Johann Selschofft Tochter, verheiratet war und am 2. Dezember 1686 starb. Nissens Druckergesell war der mit der Tochter des Domorganisten Androae verheiratete (13. 8. 1672) Tobias Schmidt.

Fast dreißig Jahre lang hat Niclas Nissen den Druckerei- und Verlagsbetrieb geleitet Wenn man die wenigen im hiesigen Landes- und Domarchiv ausbewahrten Bücher liest, so freut man sich der geschmackvollen Ausstattung derselben und der tüchtigen Arbeit, die der auf der Höhe seiner Kunst stehende Mann geleistet hat.

Aber seine Familiengeschichte wissen wir. daß sein Vater Hans bereits in Schleswig gestorben war. als er hier in des Mecklenburgischen Rates Neumann Hause eine Tochter des hiesigen Maurermeisters Adam Wetstein, offenbar eines Verwandten des Gründers der Druckerei, seines Chefs, heiratete (1. 10. 1667). Seine Tochter Elisabeth Judith war seit dem 24. 9. 1691 mit dem Lüneburger Bürgerssohn und Drucker Friedrich Johann Ortmann verheiratet. Sein ältester Sohn war der 1668 hier geborene Johann Heinrich. Bei seinem Tode hinterließ Niclas Nissen sechs Kinder. Aber das Beste, was er seiner Frau vermachte, war die Einnahme von einer "berühmten" und "florisanten" Druckerei, wie diese in den Akten wiederholt bezeichnet wird.

Niclas Nissen starb am Tage der Reformation 1688.

In der Zeit, als Nissens Witwe die Druckerei durch ihren Schwiegersohn Ortmann, ihren Faktor, weiterführte, wurde DER CATECHISMUS D. Mithobius im September 1690 neu aufgelegt IM AUFTRAGE DES SENIORS. Die Auflage erfolgte in 1000 Exemplaren, von denen acht Jahre später noch 258 vorhanden waren. Außer den Stiftgemeinden waren Käufer: der Hauptmann Meder, der Pastor Suhrius zu Rehna, der Generalmajor Halberstadt, der Becker Zacharias Vogel in Ratzeburg, der Buchhändler Böckmann in Lübeck, der Cantor in Sternberg u. a.

Der Probst Gutzmer verwahrte bei der Belagerung 1693 die Katechismen in der Kapelle des Doms, was verhängnisvoll werden sollte. Er berichtet:

Das ao 1693. ETLICHE TAGE VOR DER WIRKLICHEN BOMBARDIRUNG der Stadt Ratzeburg, wie ich mit meinen eigenen Mobilien, und unter andern auch mit den Catechismis Mithobii, aus meinem Hause in die Kirch geflüchtet, VIELE EXEMPLARIA DAVON distrahiret und VERLOHREN GEGANGEN sind. Wie dan sowol VOR als IN der Belagerung die Lüneburgische Land Militz nicht allein mein Hauß geplündert, sondern auch die Capell in der Kirchen, worin ich meine Bibliothec und besagte Catechismus-Exemplaria verwahret hatte, mit Gewalt aufgebrochen und spoliiret haben. Und, wie ich nachhero erfahren, so haben Sie, soviel Sie davon weggeraubet gehabt, nebst vielen Sachen von meinen Manuscriptis muhtwilliger weise zerrißen, und theils in ihre Schießgewehre gestopft. Als ich nun, nach getroffenem Frieden die Exemplaria von dem Catechism. Mithobii nachgezählet, habe ich 96 Exemplaria davon vermißet, ohn das ich hin und wieder zerstreueter Weise einige eintzelne Bogen gefunden habe, welche aber auch eins theils zur Unfläterey mißbraucht waren.

Nächst dem Katechismus druckte der Schwiegersohn der Witwe Nissen Friedrich Johann Ortmann, nachmals Buchdrucker in Lüneburg, die GENEALOGIE des Lüneburger Professors Georg Lohmeyer, die dieser für den studierenden Adel geschrieben hatte und in 2000 Exemplaren auflegen ließ. Ehe das Buch fertiggestellt war, starb der Verfasser. Die Witwe Catharina Elisabeth geb. Sänke bezahlte die Rechnung und hat offenbar durch den Vertrieb der Bücher an die adligen Junker, die in Lüneburg die höhere Schute besuchten, einigen Verdienst gehabt. Vermutlich ist in dieser Zeit auch Dr. Müllers Postille "Herzspiegel" gedruckt worden, die später u. a. vom Domprobst bestellt wurde.

Man muß der Witwe Elisabeth Nissen nachrühmen, daß sie mit viel Tatkraft und Mut verstanden, sich mit ihren 6 Kindern durch die Druckerei zu nähren. Sie hatte dabei die Freude, daß der Lüneburger Bürgerssohn Ortmann eine ihrer Töchler ehelichte, während er in hiesiger Druckerei der Schwiegermutter zur Seite stand.

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Jedenfalls wurde das Geschäft auf alter Höhe erhalten, bis die Witwe abermals ehelichte nämlich den zweiten Inhaber der Druckerei: Sigismund Hoffmann. Die Ehe war durch ein Kind, einen Sohn, gesegnet, aber voll Leid, nicht ohne des zweiten Mannes und der Kinder Schuld. Was Niclas Nissen erworben, wurde allmählich verdorben. Sic transit gloria mundi. So ging dahin der Ruhm einer "florisanten" Buchdruckerei.

 






 


 


 

 

 

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