8. Die Pastoren. *)
Der Lauenburger Pastor war gleichzeitig Superintendent des
Landes. Ihm und den Pastoren in Ratzeburg und Stapel stand ein Kapellan (oder
"Diakon" oder "Sacellan") zur Seite. Die anderen Gemeinden hatten nur einen
Pastor. Alle Pfarrstellen waren 1581 besetzt mit der einen
Ausnahme Pötrau. Doch auch hier fanden die Visitatoren einen im Juli 1582
vor. Sie beachteten ihn aber nicht, weil er "sich darein gedrungen" hatte. In
Wirklichkeit war er ohne Wissen des Landesherrn von der Gemeinde angenommen. Den
Kirchgeschwornen wurde angekündigt, daß Büchen und Pötrau künftig gemeinsam
versehen werden sollten. Dazu ist es damals aber noch nicht gekommen. 1585
unterschrieb G. Libertinus die Kirchenordnung als Pastor zu Pötrau, und
1590 war Th. Berckhusen dort "im 3. Jahr im Amt".
Kein einziger Pastor war geborener Lauenburger. Drei stammten aus Mecklenburg,
je einer aus Lübeck und Holstein, vier aus der Priegnitz, sieben aus Lüneburg
und Hannover, zwei vom Rhein, der Heimat Barings, und zwei aus Westfalen, die
Pastoren des letzten Drittels größtenteils aus Mitteldeutschland. Die Hälfte
aller war
durch Superintendent Baring in Lauenburg ordiniert. Sie mögen auf der
Stellensuche dahin verschlagen sein. Eine ganze Reihe war erst kurze Zeit auf
ihrer Stelle. Heinricus Gosi verließ Mustin, wo er nur 1 1/2 Jahre
gewesen war, zwischen Winter- und Landvisitation.
_______________
*) In der Zeitschrift der Zentralstelle für Nieders.
Familiengeschichte, Hamburg, XIII. Jahrg., Nr. 1 und
3, habe ich die Namen der Geistlichen, Kirchenbeamten und
Kirchengeschworenen der Jahre 1580-90 veröffentlicht.
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Ein Nachfolger fand sich sofort, trotzdem die Besoldung nach dem
Protokoll von 1590 so niedrig gewesen ist, daß der Pastor die
Erlaubnis erhielt das Küsteramt mitzuverwalten. Das Pfarrhaus war "dachloß".
Mancher konnte die Visitatoren nicht davon überzeugen, ordnungsmäßig ordiniert,
berufen und eingeführt zu sein. Jeder einzelne sollte das aber urkundlich
nachweisen. Das Protokoll berichtet, ob das geschehen ist. Wenn die geforderten
Papiere nicht zur Hand waren, braucht das aber noch kein Beweis dafür zu sein,
daß es mit Ordination oder Vokation nicht seine Richtigkeit hatte. Franz Baring
zum Beispiel, jetzt schon 17 Jahre "Niedersächsischer
Superintendens", wird kaum die Möglichkeit gehabt haben, sich das fehlende
Zeugnis seiner mehr als 40 Jahre zurückliegenden katholischen
Ordination (1540 im Kölner Dom) zu beschaffen. Und es klingt
durchaus glaubwürdig, wenn Pastor Albers in Hitbergen sagt, er hätte bei seiner
Ordination in Lüneburg kein Zeugnis verlangt, könne es aber besorgen.
Andererseits versuchten in der damaligen Zeit manche sich ins Amt
einzuschleichen. In Berkenthin war Caspar Chemnitz schon 3 Jahre
im Amt. Er hatte keinerlei Papiere, und als er schließlich ein
Ordinationszeugnis vorlegte, war es, mit den Worten des Protokolls zu sprechen,
"ein solch bachantisch TESTIMONIUM ORDINATIONIS, daß zu greifen gewesen, nichts
daran zu sein". Die Angaben über seine Berufung erwiesen sich als unwahr, und
wegen seiner Einführung bestanden Zweifel. "Ist also NOTICUM und offenbar, daß
er sich in die Pfarre eingedrungen." - Bei Johannes Rosenmeyer in Lütan lagen
die Verhältnisse ähnlich. Seine Ordination wurde bezweifelt. Deshalb und wegen
"Simonie" (Ernennung gegen Geldzahlung) und wegen seiner und seiner Frau
("TEMULENTA", Trinkerin) unsittlichen Lebenshaltung wurde er "gegen Martini
abgedanket". Der Pastor in Siebeneichen gab an, ihm sei sein Ordinationszeugnis
gestohlen.
Die Berufung der Pastoren war Recht der Patrone. Superintendent Baring war
berufen "vom alten Herren (Franz I.), Rat und ganzer Gemeinde".
Mit der Einführung der Pastoren hatte man es denkbar verschieden gehalten.
Mehrere waren vom Superintendenten eingeführt, einer von den Kirchgeschworenen,
einer von seinen "AUDITORIBUS", also wohl der Gemeinde durch ihre Vertreter. Von
zwei, die überhaupt nicht besonders eingeführt wurden, sagt der eine, daß er
"auf Befehl" angefangen hätte zu predigen. Dem Lütauer Pastor wird vorgeworfen,
daß er nicht "durch die Ahmbte (Beamten) introducirt" sei.
Lauenburg hatte sich seit dem Regierungsantritt Franz II. von der
gemäßigten Richtung Barings auf die durch Pouchenius vertretene streng
lutherische Richtung umgestellt. Der damaligen Zeit war Duldung anderer als der
offiziellen theologischen Richtung fremd. So lag es nahe, bei den Pastoren, die
aus den verschiedensten Gegenden
stammten, aber doch wohl alle zur Zeit des der neuen Strömung verdächtigen
Superintendenten ins Land gekommen, zum großen Teil sogar durch ihn ordiniert
und angenommen waren, eine Nachprüfung ihres theologischen Wissens vorzunehmen.
Zudem gab es unter ihnen ja manche zweifelhaften Elemente.
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In aller Hände war die Bibel. Vier hatten sie nur in lateinischer
Sprache. Dem Hamwarder hatte "Herzog Magnus Kriegsvolk" die deutsche genommen.
Der Geesthachter wird aufgefordert, sich eine deutsche zu kaufen. Superintendent
Baring las die Bibel "fleißig" in vier Sprachen. Zahlreiche Pastoren hatten sie
in deutsch und lateinisch. Die meisten behaupteten, sie regelmäßig zu lesen.
Steue in Kuddewörde antwortete drastisch, aus seinem Widerspruch gegen die
Visitation heraus: Er lese sie, wenn er Zeit hätte. Die Pastoren wurden in ihrer
Bibelkenntnis geprüft. Einzelne, aber doch nur einzelne, wußten nicht in der
Reihenfolge oder in den Namen der Bücher Bescheid. Das Protokoll berichtet
darüber. Es schreibt beispielsweise von einem: "Sagt, er lese sie fleißig, weiß
aber nicht, wieviel Propheten. Weiß die Bücher Moses nicht fertig zu nennen,
weiß auch nicht, was auf die Bücher Moses folgt."
Es ist nicht viel, was die Pastoren an Büchern besaßen, und es sind, mit
Ausnahme "etzlicher PATRES" (Kirchenväter) im Besitz Barings, alles Bücher der
Reformation: von Luther vor allem die Hauspostille (in 9
Pfarrhäusern) und die Kirchenpostille (4), von Melanchthon die
"LOCI COMMUNES" (4), das "Examen" (4) und, neben
anderen Büchern, seine Postille. Unter "anderen nötigen Büchern mehr" ist auch
Brenz genannt. Der Siebeneichener hatte nur die deutsche Bibel. Seine anderen
Bücher waren ihm durch Kriegsleute des Herzogs Magnus weggenommen. Die CONFESSIO
AUGUSTANA mit Apologie wird fünfmal erwähnt. Baring sagt, er "habe sie
verschenkt". Auf ihren Besitz legte man besonderen Wert. Sonst würde das
Protokoll bei zwei Pastoren nicht ausdrücklich ihr Nichtvorhandensein gemeldet
haben. Die Buchgruppe, die sich am häufigsten fand, waren Postillen, die des
Simon Pauli war in fünf Pastoraten.
Fast alle legten ihre Predigten in Disposition und Ausführung
schriftlich nieder. Es wurde daraus wohl um der besseren Ausarbeitung willen
geachtet. Theologische Fragen sind nicht erwähnt. Mit einer Ausnahme! Über das
Vorkommen von Sekten befragt, *) antwortete Pastor Steue-Kuddewörde, er
hätte in Artlenburg aus Barings Munde gehört: "Es wäre nicht möglich, daß
Christus zugleich im Himmel und auf Erden sein könnte." Daß ausgerechnet Steue
dies mitteilt, läßt den Verdacht zu, daß dieser ständige Oppositionsgeist
Superintendent Baring, als seinen Vorgesetzten, damit zu verketzern gesucht hat.
Trotzdem Pouchenius sonst nichts mit ihm "zu schaffen haben" wollte, ließ er
diese Aussage protokollieren, weil sie ihm in seiner theologischen Gegnerschaft
gegen Baring gelegen kam. Er muß dann auch die anderen Beteiligten deswegen
befragt haben. Jedenfalls ist eine Aussage des Hitberger **) Pastors
Alberts aufgenommen: "Es sei wohl von dem Hochwürdigen Sakrament, jedoch AMICE
(freundschaftlich) bisweilen disputirt worden." Von ihm
_______________
*) Pastor Lemcke-Ratzeburg antwortete: "UNTERN
[sic!] DEN PREDIGERN wisse er keine Sektierer." Diese Antwort läßt darauf
schließen, daß auch die Frage an Steue in entsprechend engerem Sinne gestellt
ist.
**) Baring: "Die Reformation in Lauenburg", Ratzeburg 1831,
S. 123, schreibt irrtümlich: Bei P. Albers IN ARTLENBURG."
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stammt auch die Mitteilung, die doch nur als Antwort auf eine
Frage des Visitators zu verstehen ist, Baring habe "den anderen Pastorn" das
Konkordienbuch nicht vorgelegt. Dasselbe sagen der Artlenburger und der Gülzower
Pastor, letzterer ein Sohn des Superintendenten.
Die Pastoren hatten in den meisten Gemeinden eine angesehene Stellung. Der
Hamwarder wurde nur "auß forchtt" in Ehren gehalten. Abel vermerkte man, daß die
Caarsener ihren aus alter Gewohnheit "Pfaffen" nannten und nicht "Pastor". Die
Brunstorfer Gemeinde verachtete ihren Seelsorger, und das mit Recht. Seine Frau
hatte ein uneheliches Kind von Joachim v. Bergen in Lübeck. Davon wußte der
Pastor, als er sie heiratete. Mann und Frau hatten sich geschlagen, und beide
waren eingestandenermaßen "Ehebrecher und Ehebrecherynn". Die Visitatoren
greifen durch und setzen Pastor Moenius "wegen seines bösen ärgerlichen Lebenß"
zu Michaelis ab.
Georg Rolthoff (nicht: Kolthoff), erst ein Jahr in Büchen, zeigt seinen
Amtsbruder in Siebeneichen an. Er schenke Bier aus. Aus Behlendorf beklagt sich
der Kirchgeschworene Chim Kippe, Pastor Neubur "habe sich einmal vor der Predigt
so voll gesoffen, daß er nicht habe gehen auch nicht predigen können". Umgekehrt
klagt der Pastor über Kippe: "Der spräche, man könne wohl 5
Pfaffen aus einem Busch schütteln", - ein Ausspruch vielleicht der Bedeutung,
neue Pastoren könne man haben, soviel man nur wolle. Pastor Neubur war in eine
Schatzsucherangelegenheit verwickelt. Er berichtet selbst darüber, eine
Wahrsagerin "ungefähr eine Meile von der Lowenburgk", habe gesagt, "im Turme zur
Lowenburgk" sei ein Kasten Geld. In seiner und eines "burgkgesellen" Anwesenheit
hätten daraufhin zwei Bauern im Turm wohl 1 1/2 Mann tief
gegraben, doch nichts gefunden. Exorzismen wären aber nicht gesprochen. Zwei
Kirchgeschworene sagen in derselben Sache, der Schatz solle vorhanden gewesen
sein. Sie hätten aber gehört, er wäre "ihnen wieder entrücketh und entwischett".
Und Andreas Büttner, der Küster, erzählt, sein Pastor sei vor 3
Jahren wohl 14 Tage in Lauenburg gewesen. Er habe aber nicht
erfahren können, was er da machte, trotzdem die "Winterfeldische" ihn eigens
deswegen dorthin geschickt hatte.
Heinrich Albers in Hitbergen hatte an der Wintervisitation teilgenommen (s. o.),
dabei über seine Gemeinde gesagt, sie hätte sich "vor der Uneinigkeit" mit ihm
wohl verhalten, auch ihre Pfarrdienste willig geleistet. Wahrscheinlich infolge
dieser "Uneinigkeit" war er bei der Landvisitation im folgenden Sommer fort. Die
Kirchgeschworenen klagten, das Pfarrhaus werde baufällig, "weil kein Pastor
vorhanden". Nun war aber den Visitatoren ein Gerede zu Ohren gekommen: Mit
Ausnahme "etzlicher allein, die ihm nichts guts gönnen" wollten, sei fast das
ganze Kirchspiel mit dem Pastor zufrieden. Sie stellten deshalb die
Gemeindeglieder selbst vor die Frage, ob sie ihn "zu behalten begehrten, oder ob
er abgeschaffet sollte werden". Die Leute besprachen das und ließen durch Hanß
Vogeler und Clawes Papen antworten, "sie möchten den gerne unter sich wissen,
der da
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wollte, daß der Pastor Herr Heinrich Pleiben sollte. Sie könnten
diesen Pastoren nicht leiden, weil er hiebeforne nicht hätte bleiben wollen".
Die Absetzung hat sich aber nicht sofort durchführen lassen, weil der Abt zu S.
Michael in Lüneburg, als Patron, die Wiedereinsetzung forderte. Und hinter den
Abt stellte sich der Lübecker Bischof. Drei Jahre später hat aber für Hitbergen
ein anderer Pastor die Kirchenordnung unterschrieben.
Was Burmester über Pastor Deterdinck-Krummesse mitteilt (Beschuldigungen
durch die Ältesten, mangelnde Bildung) stammt AUS DEM PROTOKOLL VON 1590.
Bei der Visitation 1581 waren diese Vorwürfe um so weniger zu
erwarten, als D. erst zwei Jahre vorher (Ostern 1579) durch
Vermittlung des jetzt visitierenden Pouchenius nach Krummesse gekommen,
vielleicht dessen besonderer Schützling war.
Über die Absetzung des Superintendenten und ihre Hintergründe hat DR.
Baring-Dresden 1931 eingehend gearbeitet. So sei hier nur auf
zweierlei ergänzend hingewiesen: Man verübelte es Baring, daß die Leute in der
Stadt Lauenburg sich vor dem Katechismusexamen scheuten, "sintemal sie übel
darin unterwiesen". (Die Prüfung wurde
deshalb auf die Schulkinder beschränkt.) Hätte die Landvisitation, im Gegensatz
zur Wintervisitation, nicht gerade in Lauenburg angefangen, so würden die
Visitatoren nach den Erfahrungen mit den Mitgliedern der anderen Gemeinden
vielleicht milder darüber gedacht haben. Nur 3 Tage später waren
sie in Artlenburg, dessen Pastor
über den Unterricht im Katechismus schon im Winter ausgesagt hatte: "Darf ihn
nicht anfangen, man schlage ihn sonst zu Tode." In Ratzeburg war es nicht anders
als in Lauenburg. Auch da hatte der Pastor den Katechismus nicht mit den
Erwachsenen geübt. Nur die Schüler pflegten ihn mit Fragen und Antworten
"öffentlich", wohl
im Gottesdienst, aufzusagen. Selbst in St. Georgsberg war der
Katechismusunterricht eingeschlafen. "Soll wieder angefangen werden." Wie wenig
volkstümlich das Katechismusexamen gewesen ist, beweist das Verhalten der
nicht-lauenburgischen Gemeindeglieder in den Grenzgemeinden. - Und dann ein
zweites: Einen "Senior" gab
es vor der Visitation nicht. Der Titel ist eigens für Baring geschaffen, - auch
ein Beweis dafür, daß er nicht um persönlicher Verfehlungen willen sein Amt
verloren hat. Zudem war Lütau eine der bestdotierten Pfarrstellen. Burmester
schiebt die Schuld für die "herrschenden Unordnungen im Kirchenwesen" und so
auch in der
Pastorenschaft auf die "Nachlässigkeit und Untüchtigkeit des Superintendenten".
Dem wird nur zustimmen können, wer noch der Ansicht ist, daß ihre Beseitigung
trotz der schlimmen vor 1581 im ganzen Lande "herrschenden
Unordnungen" überhaupt in seiner Macht gelegen hat.
Wohl zu jeder Stelle gehörten Pfarrhaus und Garten. Das Basthorster Haus war
"dermaßen verfallen", daß der Pastor beim Küster wohnte. In vielen Fällen mußte
die Kirchengemeinde ihrem Geistlichen eine bestimmte, allerdings geringe Zahl
von Kühen halten,
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die sogenannten "eisernen Kühe". Zu manchen Häusern gehörte etwas
Hausinventar. Die meisten Pastoren lebten von dem Ertrag ihrer Ländereien, die
sie in der Regel selbst bewirtschafteten. Einiges war verpachtet. Der
Kuddewörder hatte seinen Acker zum Teil "ausgetan um die 4.
Garbe". Wo die Gemeindeglieder dem Pastor zu
Hand- oder Spanndiensten verpflichtet waren, mußte er sie beköstigen, in
Siebeneichen bezahlen. Der Visitator ermahnt die Gudower, wenn sie "dem Pastorn
pflügen, daß sie um 7 oder 8 Uhr kommen sollen",
damit ihm nicht "die Uncost größer als die Hülffe sey". Zur Einnahme gehörten
außer dem "Vierzeiten-Pfennig" die Gebühren für Amtshandlungen und die
Naturallieferungen. Ihre Höhe war überall verschieden. Doch erstrebten die
Visitatoren als gleiche Gebühren im ganzen Lande: 1 sch. für die
Taufe, 2 sch. für Krankenkommunion, 1 sch. von der
"Sechswöchnerin", 2 sch. für das Begräbnis eines Erwachsenen und
1 sch. für das eines Kindes. In Ratzeburg kostete ein
Begräbnis 4 sch., wenn dabei die große, und 2 sch.,
wenn die kleine Glocke geläutet wurde. Daneben gab es Gebühren für Aufgebot und
Trauung und das "Beichtgeld", das die Abendmahlsgänger auf den Altar legten. Für
Angehörige fremder Gemeinden waren oft höhere Beträge vorgesehen.
In Lütau wird als "im Fürstentum" übliche Lieferung bezeichnet: Von den
Hufnern 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Hafer und
zu Ostern 10 Eier, von den Kätnern 2 sch. in bar.
Mit den Naturalleistungen hielt man es in jeder Gemeinde anders. Der Lassahner
Pastor hatte das Recht, Fischkörbe zu setzen. Dem Brunstorfer gehörte ein
Fischteich. Fast überall gab es Lieferungen von Brot, Eiern und auch wohl Wurst.
In Büchen wird den Bauern freigestellt, sie abzulösen, - die Hufner mit 1
sch. und die Kätner mit 6 Pf. Mit Ablösung ist hier wohl
Umwandlung in eine jährliche Geldzahlung gemeint. Einige Male ist vom Zehnten
die Rede. In Grönau wurde "die 22. Garbe von der Bauern Acker zu
Zehende" gegeben. Marschacht hatte einen Kälber- und Gänsezehnten. Den Pastoren
von Marschacht und Hitbergen stand ein Anteil an der Lüneburger Salzlieferung
zu. Und fast überall ist in irgendeiner Form von Holzlieferungen die Rede.
In einigen Gemeinden wurden die Gebühren höchst ungerne, in Gülzow nur "mit
Schelten und Fluchen" gegeben. In Kuddewörde u. a. O. war man willig, die
Pfarrdienste zu leisten, unwillig aber, Geld zu bezahlen. Eine Reihe Pastoren
brachten Klagen vor, man fahre über ihre Wiesen und Äcker, hüte ihnen das Korn
ab, stehle das Holz ihrer Gartenzäune. Eigentumsstreitigkeiten waren häufig.
Viel war "ABALIENIRT". Die Worther hatten nach dem Tode ihres Pastors dem
Brunstorfer, der ihnen in der Vakanz "bisweilen nur gepredigt", statt 2
Scheffel Roggen einen gegeben. "Und da vermeinen sie nun beizubleiben, aber es
muß fürs Consistorium gebrachtt werden."
Der St. Georgsberger Pastor, dem das "Haus Ratzeburg" alles Pfarrland genommen
hatte, bekam dafür als Entschädigung: jähr-
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lich 40 Mark, an den Vierzeiten-Festen 1
Taler und täglich "eine Mahlzeit zu Hofe, und mag alle Tage abholen lassen für
dieselbe 3 Essen samt Brot und Bier". Ferner standen ihm zu:
9 Ellen "Englisch Wanndt (Gewand) zum Priesterkleide", 7
Ellen Futterstoff, ein Fuder Heu, ein Baum und 6 Fuder Holz. Der
Artlenburger, der schlechtes, sandiges Land und nur Weideland hatte, erhielt aus
den Zolleinnahmen eine jährliche Besoldung von 40 Mark.
(Fortsetzung folgt.)
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