Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1933


Die lauenburgische Kirchenvisitation von 1581/82.

Von KURT FEILCKE, Pastor in Hannover.

(Fortsetzung).
 

8. Die Pastoren. *)

Der Lauenburger Pastor war gleichzeitig Superintendent des Landes. Ihm und den Pastoren in Ratzeburg und Stapel stand ein Kapellan (oder "Diakon" oder "Sacellan") zur Seite. Die anderen Gemeinden hatten nur einen Pastor. Alle Pfarrstellen waren 1581 besetzt mit der einen Ausnahme Pötrau. Doch auch hier fanden die Visitatoren einen im Juli 1582 vor. Sie beachteten ihn aber nicht, weil er "sich darein gedrungen" hatte. In Wirklichkeit war er ohne Wissen des Landesherrn von der Gemeinde angenommen. Den Kirchgeschwornen wurde angekündigt, daß Büchen und Pötrau künftig gemeinsam versehen werden sollten. Dazu ist es damals aber noch nicht gekommen. 1585 unterschrieb G. Libertinus die Kirchenordnung als Pastor zu Pötrau, und 1590 war Th. Berckhusen dort "im 3. Jahr im Amt".

Kein einziger Pastor war geborener Lauenburger. Drei stammten aus Mecklenburg, je einer aus Lübeck und Holstein, vier aus der Priegnitz, sieben aus Lüneburg und Hannover, zwei vom Rhein, der Heimat Barings, und zwei aus Westfalen, die Pastoren des letzten Drittels größtenteils aus Mitteldeutschland. Die Hälfte aller war
durch Superintendent Baring in Lauenburg ordiniert. Sie mögen auf der Stellensuche dahin verschlagen sein. Eine ganze Reihe war erst kurze Zeit auf ihrer Stelle. Heinricus Gosi verließ Mustin, wo er nur 1 1/2 Jahre gewesen war, zwischen Winter- und Landvisitation.
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*) In der Zeitschrift der Zentralstelle für Nieders. Familiengeschichte, Hamburg, XIII. Jahrg., Nr. 1 und 3, habe ich die Namen der Geistlichen, Kirchenbeamten und Kirchengeschworenen der Jahre 1580-90 veröffentlicht.

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Ein Nachfolger fand sich sofort, trotzdem die Besoldung nach dem Protokoll von 1590 so niedrig gewesen ist, daß der Pastor die Erlaubnis erhielt das Küsteramt mitzuverwalten. Das Pfarrhaus war "dachloß".

Mancher konnte die Visitatoren nicht davon überzeugen, ordnungsmäßig ordiniert, berufen und eingeführt zu sein. Jeder einzelne sollte das aber urkundlich nachweisen. Das Protokoll berichtet, ob das geschehen ist. Wenn die geforderten Papiere nicht zur Hand waren, braucht das aber noch kein Beweis dafür zu sein, daß es mit Ordination oder Vokation nicht seine Richtigkeit hatte. Franz Baring zum Beispiel, jetzt schon 17 Jahre "Niedersächsischer Superintendens", wird kaum die Möglichkeit gehabt haben, sich das fehlende Zeugnis seiner mehr als 40 Jahre zurückliegenden katholischen Ordination (1540 im Kölner Dom) zu beschaffen. Und es klingt durchaus glaubwürdig, wenn Pastor Albers in Hitbergen sagt, er hätte bei seiner Ordination in Lüneburg kein Zeugnis verlangt, könne es aber besorgen. Andererseits versuchten in der damaligen Zeit manche sich ins Amt einzuschleichen. In Berkenthin war Caspar Chemnitz schon 3 Jahre im Amt. Er hatte keinerlei Papiere, und als er schließlich ein Ordinationszeugnis vorlegte, war es, mit den Worten des Protokolls zu sprechen, "ein solch bachantisch TESTIMONIUM ORDINATIONIS, daß zu greifen gewesen, nichts daran zu sein". Die Angaben über seine Berufung erwiesen sich als unwahr, und wegen seiner Einführung bestanden Zweifel. "Ist also NOTICUM und offenbar, daß er sich in die Pfarre eingedrungen." - Bei Johannes Rosenmeyer in Lütan lagen die Verhältnisse ähnlich. Seine Ordination wurde bezweifelt. Deshalb und wegen "Simonie" (Ernennung gegen Geldzahlung) und wegen seiner und seiner Frau ("TEMULENTA", Trinkerin) unsittlichen Lebenshaltung wurde er "gegen Martini abgedanket". Der Pastor in Siebeneichen gab an, ihm sei sein Ordinationszeugnis gestohlen.

Die Berufung der Pastoren war Recht der Patrone. Superintendent Baring war berufen "vom alten Herren (Franz I.), Rat und ganzer Gemeinde". Mit der Einführung der Pastoren hatte man es denkbar verschieden gehalten. Mehrere waren vom Superintendenten eingeführt, einer von den Kirchgeschworenen, einer von seinen "AUDITORIBUS", also wohl der Gemeinde durch ihre Vertreter. Von zwei, die überhaupt nicht besonders eingeführt wurden, sagt der eine, daß er "auf Befehl" angefangen hätte zu predigen. Dem Lütauer Pastor wird vorgeworfen, daß er nicht "durch die Ahmbte (Beamten) introducirt" sei.

Lauenburg hatte sich seit dem Regierungsantritt Franz II. von der gemäßigten Richtung Barings auf die durch Pouchenius vertretene streng lutherische Richtung umgestellt. Der damaligen Zeit war Duldung anderer als der offiziellen theologischen Richtung fremd. So lag es nahe, bei den Pastoren, die aus den verschiedensten Gegenden
stammten, aber doch wohl alle zur Zeit des der neuen Strömung verdächtigen Superintendenten ins Land gekommen, zum großen Teil sogar durch ihn ordiniert und angenommen waren, eine Nachprüfung ihres theologischen Wissens vorzunehmen. Zudem gab es unter ihnen ja manche zweifelhaften Elemente.

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In aller Hände war die Bibel. Vier hatten sie nur in lateinischer Sprache. Dem Hamwarder hatte "Herzog Magnus Kriegsvolk" die deutsche genommen. Der Geesthachter wird aufgefordert, sich eine deutsche zu kaufen. Superintendent Baring las die Bibel "fleißig" in vier Sprachen. Zahlreiche Pastoren hatten sie in deutsch und lateinisch. Die meisten behaupteten, sie regelmäßig zu lesen. Steue in Kuddewörde antwortete drastisch, aus seinem Widerspruch gegen die Visitation heraus: Er lese sie, wenn er Zeit hätte. Die Pastoren wurden in ihrer Bibelkenntnis geprüft. Einzelne, aber doch nur einzelne, wußten nicht in der Reihenfolge oder in den Namen der Bücher Bescheid. Das Protokoll berichtet darüber. Es schreibt beispielsweise von einem: "Sagt, er lese sie fleißig, weiß aber nicht, wieviel Propheten. Weiß die Bücher Moses nicht fertig zu nennen, weiß auch nicht, was auf die Bücher Moses folgt."

Es ist nicht viel, was die Pastoren an Büchern besaßen, und es sind, mit Ausnahme "etzlicher PATRES" (Kirchenväter) im Besitz Barings, alles Bücher der Reformation: von Luther vor allem die Hauspostille (in 9 Pfarrhäusern) und die Kirchenpostille (4), von Melanchthon die "LOCI COMMUNES" (4), das "Examen" (4) und, neben anderen Büchern, seine Postille. Unter "anderen nötigen Büchern mehr" ist auch Brenz genannt. Der Siebeneichener hatte nur die deutsche Bibel. Seine anderen Bücher waren ihm durch Kriegsleute des Herzogs Magnus weggenommen. Die CONFESSIO AUGUSTANA mit Apologie wird fünfmal erwähnt. Baring sagt, er "habe sie verschenkt". Auf ihren Besitz legte man besonderen Wert. Sonst würde das Protokoll bei zwei Pastoren nicht ausdrücklich ihr Nichtvorhandensein gemeldet haben. Die Buchgruppe, die sich am häufigsten fand, waren Postillen, die des Simon Pauli war in fünf Pastoraten.

Fast alle legten ihre Predigten in Disposition und Ausführung schriftlich nieder. Es wurde daraus wohl um der besseren Ausarbeitung willen geachtet. Theologische Fragen sind nicht erwähnt. Mit einer Ausnahme! Über das Vorkommen von Sekten befragt, *) antwortete Pastor Steue-Kuddewörde, er hätte in Artlenburg aus Barings Munde gehört: "Es wäre nicht möglich, daß Christus zugleich im Himmel und auf Erden sein könnte." Daß ausgerechnet Steue dies mitteilt, läßt den Verdacht zu, daß dieser ständige Oppositionsgeist Superintendent Baring, als seinen Vorgesetzten, damit zu verketzern gesucht hat. Trotzdem Pouchenius sonst nichts mit ihm "zu schaffen haben" wollte, ließ er diese Aussage protokollieren, weil sie ihm in seiner theologischen Gegnerschaft gegen Baring gelegen kam. Er muß dann auch die anderen Beteiligten deswegen befragt haben. Jedenfalls ist eine Aussage des Hitberger **) Pastors Alberts aufgenommen: "Es sei wohl von dem Hochwürdigen Sakrament, jedoch AMICE (freundschaftlich) bisweilen disputirt worden." Von ihm
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*) Pastor Lemcke-Ratzeburg antwortete: "UNTERN [sic!] DEN PREDIGERN wisse er keine Sektierer." Diese Antwort läßt darauf schließen, daß auch die Frage an Steue in entsprechend engerem Sinne gestellt ist.
**) Baring: "Die Reformation in Lauenburg", Ratzeburg 1831, S. 123, schreibt irrtümlich: Bei P. Albers IN ARTLENBURG."
 

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stammt auch die Mitteilung, die doch nur als Antwort auf eine Frage des Visitators zu verstehen ist, Baring habe "den anderen Pastorn" das Konkordienbuch nicht vorgelegt. Dasselbe sagen der Artlenburger und der Gülzower Pastor, letzterer ein Sohn des Superintendenten.

Die Pastoren hatten in den meisten Gemeinden eine angesehene Stellung. Der Hamwarder wurde nur "auß forchtt" in Ehren gehalten. Abel vermerkte man, daß die Caarsener ihren aus alter Gewohnheit "Pfaffen" nannten und nicht "Pastor". Die Brunstorfer Gemeinde verachtete ihren Seelsorger, und das mit Recht. Seine Frau hatte ein uneheliches Kind von Joachim v. Bergen in Lübeck. Davon wußte der Pastor, als er sie heiratete. Mann und Frau hatten sich geschlagen, und beide waren eingestandenermaßen "Ehebrecher und Ehebrecherynn". Die Visitatoren greifen durch und setzen Pastor Moenius "wegen seines bösen ärgerlichen Lebenß" zu Michaelis ab.

Georg Rolthoff (nicht: Kolthoff), erst ein Jahr in Büchen, zeigt seinen Amtsbruder in Siebeneichen an. Er schenke Bier aus. Aus Behlendorf beklagt sich der Kirchgeschworene Chim Kippe, Pastor Neubur "habe sich einmal vor der Predigt so voll gesoffen, daß er nicht habe gehen auch nicht predigen können". Umgekehrt klagt der Pastor über Kippe: "Der spräche, man könne wohl 5 Pfaffen aus einem Busch schütteln", - ein Ausspruch vielleicht der Bedeutung, neue Pastoren könne man haben, soviel man nur wolle. Pastor Neubur war in eine Schatzsucherangelegenheit verwickelt. Er berichtet selbst darüber, eine Wahrsagerin "ungefähr eine Meile von der Lowenburgk", habe gesagt, "im Turme zur Lowenburgk" sei ein Kasten Geld. In seiner und eines "burgkgesellen" Anwesenheit hätten daraufhin zwei Bauern im Turm wohl 1 1/2 Mann tief gegraben, doch nichts gefunden. Exorzismen wären aber nicht gesprochen. Zwei Kirchgeschworene sagen in derselben Sache, der Schatz solle vorhanden gewesen sein. Sie hätten aber gehört, er wäre "ihnen wieder entrücketh und entwischett". Und Andreas Büttner, der Küster, erzählt, sein Pastor sei vor 3 Jahren wohl 14 Tage in Lauenburg gewesen. Er habe aber nicht erfahren können, was er da machte, trotzdem die "Winterfeldische" ihn eigens deswegen dorthin geschickt hatte.

Heinrich Albers in Hitbergen hatte an der Wintervisitation teilgenommen (s. o.), dabei über seine Gemeinde gesagt, sie hätte sich "vor der Uneinigkeit" mit ihm wohl verhalten, auch ihre Pfarrdienste willig geleistet. Wahrscheinlich infolge dieser "Uneinigkeit" war er bei der Landvisitation im folgenden Sommer fort. Die Kirchgeschworenen klagten, das Pfarrhaus werde baufällig, "weil kein Pastor vorhanden". Nun war aber den Visitatoren ein Gerede zu Ohren gekommen: Mit Ausnahme "etzlicher allein, die ihm nichts guts gönnen" wollten, sei fast das ganze Kirchspiel mit dem Pastor zufrieden. Sie stellten deshalb die Gemeindeglieder selbst vor die Frage, ob sie ihn "zu behalten begehrten, oder ob er abgeschaffet sollte werden". Die Leute besprachen das und ließen durch Hanß Vogeler und Clawes Papen antworten, "sie möchten den gerne unter sich wissen, der da

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wollte, daß der Pastor Herr Heinrich Pleiben sollte. Sie könnten diesen Pastoren nicht leiden, weil er hiebeforne nicht hätte bleiben wollen". Die Absetzung hat sich aber nicht sofort durchführen lassen, weil der Abt zu S. Michael in Lüneburg, als Patron, die Wiedereinsetzung forderte. Und hinter den Abt stellte sich der Lübecker Bischof. Drei Jahre später hat aber für Hitbergen ein anderer Pastor die Kirchenordnung unterschrieben.

Was Burmester über Pastor Deterdinck-Krummesse mitteilt (Beschuldigungen durch die Ältesten, mangelnde Bildung) stammt AUS DEM PROTOKOLL VON 1590. Bei der Visitation 1581 waren diese Vorwürfe um so weniger zu erwarten, als D. erst zwei Jahre vorher (Ostern 1579) durch Vermittlung des jetzt visitierenden Pouchenius nach Krummesse gekommen, vielleicht dessen besonderer Schützling war.

Über die Absetzung des Superintendenten und ihre Hintergründe hat DR. Baring-Dresden 1931 eingehend gearbeitet. So sei hier nur auf zweierlei ergänzend hingewiesen: Man verübelte es Baring, daß die Leute in der Stadt Lauenburg sich vor dem Katechismusexamen scheuten, "sintemal sie übel darin unterwiesen". (Die Prüfung wurde
deshalb auf die Schulkinder beschränkt.) Hätte die Landvisitation, im Gegensatz zur Wintervisitation, nicht gerade in Lauenburg angefangen, so würden die Visitatoren nach den Erfahrungen mit den Mitgliedern der anderen Gemeinden vielleicht milder darüber gedacht haben. Nur 3 Tage später waren sie in Artlenburg, dessen Pastor über den Unterricht im Katechismus schon im Winter ausgesagt hatte: "Darf ihn nicht anfangen, man schlage ihn sonst zu Tode." In Ratzeburg war es nicht anders als in Lauenburg. Auch da hatte der Pastor den Katechismus nicht mit den Erwachsenen geübt. Nur die Schüler pflegten ihn mit Fragen und Antworten "öffentlich", wohl im Gottesdienst, aufzusagen. Selbst in St. Georgsberg war der Katechismusunterricht eingeschlafen. "Soll wieder angefangen werden." Wie wenig volkstümlich das Katechismusexamen gewesen ist, beweist das Verhalten der nicht-lauenburgischen Gemeindeglieder in den Grenzgemeinden. - Und dann ein zweites: Einen "Senior" gab es vor der Visitation nicht. Der Titel ist eigens für Baring geschaffen, - auch ein Beweis dafür, daß er nicht um persönlicher Verfehlungen willen sein Amt verloren hat. Zudem war Lütau eine der bestdotierten Pfarrstellen. Burmester schiebt die Schuld für die "herrschenden Unordnungen im Kirchenwesen" und so auch in der Pastorenschaft auf die "Nachlässigkeit und Untüchtigkeit des Superintendenten". Dem wird nur zustimmen können, wer noch der Ansicht ist, daß ihre Beseitigung trotz der schlimmen vor 1581 im ganzen Lande "herrschenden Unordnungen" überhaupt in seiner Macht gelegen hat.

Wohl zu jeder Stelle gehörten Pfarrhaus und Garten. Das Basthorster Haus war "dermaßen verfallen", daß der Pastor beim Küster wohnte. In vielen Fällen mußte die Kirchengemeinde ihrem Geistlichen eine bestimmte, allerdings geringe Zahl von Kühen halten,


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die sogenannten "eisernen Kühe". Zu manchen Häusern gehörte etwas Hausinventar. Die meisten Pastoren lebten von dem Ertrag ihrer Ländereien, die sie in der Regel selbst bewirtschafteten. Einiges war verpachtet. Der Kuddewörder hatte seinen Acker zum Teil "ausgetan um die 4. Garbe". Wo die Gemeindeglieder dem Pastor zu Hand- oder Spanndiensten verpflichtet waren, mußte er sie beköstigen, in Siebeneichen bezahlen. Der Visitator ermahnt die Gudower, wenn sie "dem Pastorn pflügen, daß sie um 7 oder 8 Uhr kommen sollen", damit ihm nicht "die Uncost größer als die Hülffe sey". Zur Einnahme gehörten außer dem "Vierzeiten-Pfennig" die Gebühren für Amtshandlungen und die Naturallieferungen. Ihre Höhe war überall verschieden. Doch erstrebten die Visitatoren als gleiche Gebühren im ganzen Lande: 1 sch. für die Taufe, 2 sch. für Krankenkommunion, 1 sch. von der "Sechswöchnerin", 2 sch. für das Begräbnis eines Erwachsenen und 1 sch. für das eines Kindes. In Ratzeburg kostete ein Begräbnis 4 sch., wenn dabei die große, und 2 sch., wenn die kleine Glocke geläutet wurde. Daneben gab es Gebühren für Aufgebot und Trauung und das "Beichtgeld", das die Abendmahlsgänger auf den Altar legten. Für Angehörige fremder Gemeinden waren oft höhere Beträge vorgesehen.

In Lütau wird als "im Fürstentum" übliche Lieferung bezeichnet: Von den Hufnern 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Hafer und zu Ostern 10 Eier, von den Kätnern 2 sch. in bar. Mit den Naturalleistungen hielt man es in jeder Gemeinde anders. Der Lassahner Pastor hatte das Recht, Fischkörbe zu setzen. Dem Brunstorfer gehörte ein Fischteich. Fast überall gab es Lieferungen von Brot, Eiern und auch wohl Wurst. In Büchen wird den Bauern freigestellt, sie abzulösen, - die Hufner mit 1 sch. und die Kätner mit 6 Pf. Mit Ablösung ist hier wohl Umwandlung in eine jährliche Geldzahlung gemeint. Einige Male ist vom Zehnten die Rede. In Grönau wurde "die 22. Garbe von der Bauern Acker zu Zehende" gegeben. Marschacht hatte einen Kälber- und Gänsezehnten. Den Pastoren von Marschacht und Hitbergen stand ein Anteil an der Lüneburger Salzlieferung zu. Und fast überall ist in irgendeiner Form von Holzlieferungen die Rede.

In einigen Gemeinden wurden die Gebühren höchst ungerne, in Gülzow nur "mit Schelten und Fluchen" gegeben. In Kuddewörde u. a. O. war man willig, die Pfarrdienste zu leisten, unwillig aber, Geld zu bezahlen. Eine Reihe Pastoren brachten Klagen vor, man fahre über ihre Wiesen und Äcker, hüte ihnen das Korn ab, stehle das Holz ihrer Gartenzäune. Eigentumsstreitigkeiten waren häufig. Viel war "ABALIENIRT". Die Worther hatten nach dem Tode ihres Pastors dem Brunstorfer, der ihnen in der Vakanz "bisweilen nur gepredigt", statt 2 Scheffel Roggen einen gegeben. "Und da vermeinen sie nun beizubleiben, aber es muß fürs Consistorium gebrachtt werden."

Der St. Georgsberger Pastor, dem das "Haus Ratzeburg" alles Pfarrland genommen hatte, bekam dafür als Entschädigung: jähr-
 

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lich 40 Mark, an den Vierzeiten-Festen 1 Taler und täglich "eine Mahlzeit zu Hofe, und mag alle Tage abholen lassen für dieselbe 3 Essen samt Brot und Bier". Ferner standen ihm zu: 9 Ellen "Englisch Wanndt (Gewand) zum Priesterkleide", 7 Ellen Futterstoff, ein Fuder Heu, ein Baum und 6 Fuder Holz. Der Artlenburger, der schlechtes, sandiges Land und nur Weideland hatte, erhielt aus den Zolleinnahmen eine jährliche Besoldung von 40 Mark.
 

(Fortsetzung folgt.)








 


 

 

 

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